Kontrollen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr

von 26. Mai 2015

Die landseitigen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik erfolgen flexibel und lageangepasst in Form von stationären und mobilen Kontrollen. Grund dieser Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind die erhöhten Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit dem G 7 Finanz- ministertreffen, dem europäischen Innenministertreffen sowie dem G 7- Gipfel in Elmau.

Die Bundespolizei möchte Sie darüber informieren, dass die Binnengrenzen auch weiterhin an jeder Stelle überschritten werden dürfen. An der Pflicht zum Mitführen der erforderlichen Ausweisdokumente ändert sich ebenfalls nichts. Die Bundespolizei ist bemüht, die Beeinträchtigungen für die Reisenden durch die Einsatzmaßnahmen so gering wie möglich zu halten.

Für Bürgeranfragen zu den Einsatzmaßnahmen der Bundespolizeidirektion Pirna wird unter 0351 / 81502 – 2022 bis zum 02. Juni 2015 ein Bürgerservicetelefon eingerichtet.