Schwarzfahrer geht für 50 Tage in Knast

von 27. Oktober 2017

Eine Vergewisserung durch den Abgleich der Personalien im polizeilichen Informationssystem, bestätigte den Haftbefehl gegen den 51-Jährigen. Wegen des Erschleichens von Leistungen, hier Schwarzfahren, verhängte das Amtsgericht Merseburg eine Strafzahlung von 1000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen. Da der 51-jährige Mann seine Strafe nicht begleichen konnte, wurde er durch die Beamten der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt nach Halle gebracht.