Uneinsichtiger Raucher verletzt Bundespolizistin am Auge

von 3. November 2017

Da im Hauptbahnhof das Rauchen gemäß dem Nichtraucherschutzgesetz verboten ist, wurde der 50-jährige Mann durch die Bundespolizisten mehrfach aufgefordert, dass Rauchen einzustellen. Diesen Aufforderungen kam er nicht nach, sondern fuchtelte mit der Zigarette umher. Bei den weiterführenden polizeilichen Maßnahmen kam es zu Widerstandshandlungen durch den Mann. Dabei verletzte sich die Bundespolizistin am Auge, musste sich in ärztliche Behandlung begeben und ist derzeit nicht dienstfähig. Den Mann erwarten nun eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz sowie eine Strafanzeige wegen des tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte.