Nach Schwarzfahrt: Durchführung eines beschleunigten Verfahrens

von 12. Februar 2020

Dieser stellte die Identität des Polen fest und übergab ihn, nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Halle, einer Streife der Bundespolizei. Aufgrund seiner Leistungserschleichung entstand der Deutschen Bahn ein Schaden von circa 100 Euro. Der 48-Jährige wurde für die weiteren polizeilichen Maßnahmen mit zur Dienststelle genommen. Da er derzeit weder in Deutschland, noch in seinem Heimatland einen festen Wohnsitz hat, hielten die eingesetzten Beamten Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Halle. Nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde der Mann zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vorläufig festgenommen. In der am 12. Februar 2020 durchgeführten Hauptverhandlung wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt.