Verkehrsstraftaten – Ermittlungen führten zum Erfolg

von 15. April 2020

Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen wurde bekannt, dass das Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid des Landkreis Nordsachsen resultiert. In diesem Bußgeldbescheid wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vom September 2018 in der Ortslage Krostitz (Sachsen) geahndet, wo er 26 km/h zu schnell fuhr. Im ergangenen Bußgeldbescheid wurde ihm eine viermonatige Frist zur Abgeltung eines einmonatigen Fahrverbotes eingeräumt. Da auf diesen Busgeldbescheid keine Reaktion erfolgte, wurde er im Mai 2019 erneut darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Führerschein sofort in amtliche Verwahrung zu geben ist.

Der von dem Beschuldigten bei der Kontrolle am 21.01.2020 geführte Lastzug ist auf eine Firma, eine Spedition aus dem Saalekreis (Sachsen-Anhalt), zugelassen. Zum Firmeninhaber wurde der Kontakt hergestellt, um weitere Ermittlungen durchführen zu können. In diesem Zusammenhang wurden auch Arbeitszeitnachweise gesichtet und ausgewertet. So wurde bekannt, dass er an mehr als 150 Tagen ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führte, obwohl gegen ihn ein Fahrverbot bestand.

Der Beschuldigte ist ein 40jähriger Berufskraftfahrer mit Wohnsitz im Saalekreis (Sachsen-Anhalt).