Videoüberwachung der Polizei in Naumburg

von 9. August 2017

Danach kann die Polizei an den in § 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA genannten Orten Bildaufnahmen oder –aufzeichnungen anfertigen. Hierbei handelt es sich um Orte, an denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten, verüben oder sich Straftäter verbergen.

Die Bereiche Lindenring und Stadtpark sind zentrale Plätze in der Stadt Naumburg. Sie werden täglich von einer Vielzahl von Personen aufgesucht und passiert. Aufgrund zahlreicher Sehenswürdigkeiten ist stets mit einer hohen Anzahl von Gästen in Naumburg zu rechnen, die die Stadt aus diesem Grund besuchen. Insbesondere Touristen sind potenzielle Opfer von Straftaten, da sie z.B. Gegenstände wie Fotoapparate und Filmkameras mitführen.

In dem von der Anordnung erfassten räumlichen Bereich wurden in den ersten Monaten 2017 über 35 Straftaten registriert. Das sind 37% Straftaten mehr als im ersten Quartal 2016. Den Schwerpunkt bilden hierbei Rohheitsdelikte sowie Diebstähle. Zur Verhinderung und Aufklärung solcher Straftaten, wie auch zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsempfindens, ist die Durchführung der Videoüberwachung geboten.

Die Bildaufnahmen werden in das Polizeirevier Burgenlandkreis übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich Übersichtsaufnahmen gefertigt und aufgezeichnet werden. Personen können so zunächst nicht identifiziert werden. Nur im konkreten Einzelfall, nämlich bei Verdacht der Begehung von Straftaten oder einer sonstigen Gefahrensituation, wird durch die Zoomfunktion eine Bildvergrößerung erreicht, die eine Identifizierung von Personen möglich macht.

Das aufgezeichnete Bildmaterial wird 72 Stunden nach Erhebung selbsttätig durch Überspielen gelöscht, sofern nicht die Daten für die Verfolgung von Straftaten benötigt werden.

Auf die Videoüberwachung wird mit entsprechenden Schildern in deutscher und englischer Sprache hingewiesen, die heute bereits angebracht worden sind.

Die Videoüberwachung soll morgen beginnen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Durchführung der angeordneten Maßnahme auch einer wiederkehrenden rechtlichen Überprüfung unterliegt. Die Anordnung gilt zunächst befristet für 12 Monate ab Inbetriebnahme.