Bundesweit 157 Wolfs-Rudel bestätigt

von 2. Dezember 2021

Das Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere Wolfsterritorien wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel leben im Wolfsjahr 2020/2021 (1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021) in Brandenburg (49), gefolgt von Niedersachsen (35) und Sachsen (29).

Neben den 157 Rudeln sind 27 Wolfspaare sowie 19 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2020/2021 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2019/2020 wurden 131 Rudel, 45 Paare und neun Einzelwölfe nachgewiesen (aktualisierter Stand vom 30.11.2021).

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Ich danke den Bundesländern für die wertvolle Ermittlung zu den Wolfsbeständen im Rahmen ihres Wolfsmonitorings. Die amtlich geprüften Daten aus den Ländern zur Anzahl der Territorien und zu den Vorkommen zeigen: der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. Die meisten Wolfsterritorien verteilen sich von Ostsachsen bis an die Nordsee. Aber auch außerhalb dieser Vorkommen konnten in den mittel- und süddeutschen Bundesländern einzelne Wolfsterritorien nachgewiesen werden.“

Die Anzahl aufgefundener toter Wölfe (Totfunde) lag bei 138 Tieren, davon sind 107 durch Verkehrsunfälle gestorben. Bei 13 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, neun Wölfe wurden illegal getötet, bei fünf Wölfen war die Todesursache nicht zu ermitteln und vier Wölfe wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen im Monitoringjahr 2020/2021 entnommen.

Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, werden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstreckt sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und deckt sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Grundlage des Wolfsmonitorings sind eindeutige Wolfsnachweise, wie etwa durch Lebendfang, genetische Nachweise (auch aus Kotproben) oder Fotos. Auch bestätigte Hinweise, etwa von einer erfahrenen Person überprüfte Spuren, werden für das Monitoring herangezogen. Die von den Bundesländern erhobenen Daten werden anschließend überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt.

Die Zuständigkeit für das Wolfsmonitoring und -management liegt bei den Ländern. Das BfN unterstützt die Länder mit wissenschaftlichen Informationen.

Hintergrund

Die DBBW

Da die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland die Bundes- und Landesbehörden vor Aufgaben stellt, die einer bundesweiten Koordination bedürfen, wurde die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) auf Bitte der Länder durch die Bundesregierung eingerichtet und nach Aufforderung des Bundestags verstetigt. Mit der finanziellen Förderung des Betriebs der DBBW durch das Bundesumweltministerium und der fachlichen Betreuung durch das Bundesamt für Naturschutz kann die DBBW Naturschutzbehörden von Bund und Ländern bei allen Fragen zum Thema Wolf beraten und stellt Informationen für die allgemeine Öffentlichkeit über die Websitewww.dbb-wolf.debereit.

Getragen wird die DBBW von einem Konsortium aus mehreren wissenschaftlichen Institutionen: Unter Führung der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) arbeiten darin das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen.

Ausführliche aktuelle Informationen zur Population, zu Rudelterritorien sowie zur Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2000, zu Totfunden und Todesursachen bietet die DBBW unter:www.dbb-wolf.de

Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland (2015, BfN-Skripten 413):https://www.bfn.de/…

Konzept zum Umgang mit dem Menschen gegenüber auffälligen Wölfen (2018, BfN-Skripten 502):https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/Skript502.pdf

Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf – Konkrete Anforderungen an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen (2019, BfN-Skripten 530):
https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/Skript530.pdf