Anklage gegen ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz sowie vormaligen Oberbürgermeister der Stadt Zeitz

Anklage gegen ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz sowie vormaligen Oberbürgermeister der Stadt Zeitz
von 11. Juli 2019

Beide sollen zwischen Februar 2012 und November 2016 auf Kosten der Stadtwerke Zeitz ohne geschäftliche Veranlassung private Reisen bzw. private Geschäfte getätigt haben. So sollen ohne Zustimmung des Aufsichtsrates oder der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke mehrere private Urlaubsreisen der Angeklagten in die USA finanziert worden sein.

A1 soll darüber hinaus auf Kosten der Stadtwerke ohne Genehmigung von Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung Verträge für Logen, Business Tickets und Dauerkarten für die Besuche von Fußballspielen von Bundesligamannschaften abgeschlossen und dann Dritte zu dem Besuch von Fußballspielen eingeladen haben.

Die Anklageschriften wurden den Angeschuldigten zwischenzeitlich zugestellt.

Die Angeschuldigten haben nunmehr Gelegenheit, sich innerhalb der vom Gericht bestimmten Einlassungsfrist zu den Vorwürfen zu äußern. Alsdann wird die Kammer in einem schriftlichen Verfahren, dem sogenannten Zwischenverfahren, über die Zulassung der Anlage und die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden. Sollte die Hauptverhandlung eröffnet werden, werden gleichzeitig Termine für die Durchführung der öffentlichen Verhandlung anberaumt.

Diese werden dann auf dem üblichen Wege mitgeteilt. Bis dahin ist das Zwischenverfahren nicht öffentlich, weitere Auskünfte sind daher nicht möglich.