Einschränkungen von Veranstaltungen im Burgenlandkreis

von 12. März 2020

Laut führenden Virologen sind steigende Fallzahlen bei der Erkrankung mit COVID19 unvermeidlich. Oberste Priorität ist dennoch, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, um mögliche Engpässe in der Intensivmedizin zu vermeiden. Risikopatienten sollen auch bei steigenden Fallzahlen die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Panische Reaktionen in der Bevölkerung, die zur Überlastung der medizinischen Versorgung führen, müssen vermieden werden. Seit 9. März gibt es auch in Sachsen-Anhalt bestätigte Fälle, sowie seit 10. März einen Fall im Burgenlandkreis.

Ziel des Verbots der Veranstaltungen ab 1.000 Personen ist es, Infektionsketten zu unterbrechen. Dies entspricht einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts sowie der Bundesund Landesregierung.

„Ich appelliere an die Bevölkerung des Burgenlandkreises, besonnen auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu reagieren, um die Schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen“, so Landrat Götz Ulrich.

Für Veranstaltungen ab 250 Personen gelten Auflagen Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige Menschenansammlungen ab 250 Personen werden Auflagen verhängt.

Sie können unter den folgenden Bedingungen stattfinden:

  • Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.

  • Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtüchern) vorgehalten werden.

  • Die Teilnehmer müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.

Zudem sind oben aufgeführte Veranstaltungen ab 250 Personen beim Gesundheitsamt des Burgenlandkreises unverzüglich, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Der Burgenlandkreis hat auf der Internetseite www.burgenlandkreis.de das nötige Formular hinterlegt.

Folgende Angaben sind notwendig:

a. Veranstalter sowie ggf. sein gesetzlicher Vertreter (vollständiger Name, vollständige Anschrift, Telefonnummer)

b. Veranstaltungsort

c. Veranstaltungszeit

d. erwartete Teilnehmerzahl

e. Herkunft der Teilnehmer in Form einer Prognose f. Art der Veranstaltung (öffentlich oder nicht öffentlich, Thema)

Per Post sind die Veranstaltungen an folgende Adresse zu melden:

Burgenlandkreis Gesundheitsamt

Schönburger Straße 41

06618 Naumburg/ Saale)

Per E-Mail sind die Veranstaltungen zu melden an: veranstaltung@blk.de

„Wir sind uns als Behörde bewusst, dass es sich hierbei um eine entscheidende Einschränkung des öffentlichen Lebens handelt. Gerade für Veranstalter ist diese Entscheidung nicht einfach. Der Schutz der Gesundheit der Schwächsten der Gesellschaft hat hierbei jedoch oberste Priorität. Es liegt jedoch auch in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen, sich über die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu informieren und diese zu befolgen. Zudem spreche ich die Empfehlung an die Bevölkerung aus, Veranstaltungen soweit wie möglich zu meiden. Veranstalter müssen das Risiko gut abwägen, welche Veranstaltungen stattfinden sollen. Besonders Menschen mit Grunderkrankungen sollten laut Robert Koch Institut große Veranstaltungen meiden“, so Götz Ulrich.

Die Meldepflicht ist damit begründet, dass die zuständige Behörde nur dann eine Risikoabwägung vornehmen kann, wenn sie über die Veranstaltung informiert ist. Da die Risiken nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß sind, ist seitens des Burgenlandkreises nach der erfolgten Anzeige eine sorgfältige Abwägung im Hinblick auf die konkrete Veranstaltung oder Menschenansammlung zu treffen. Das Gesundheitsamt behält sich vor, je nach Risiko der Veranstaltung weitere Auflagen zu verhängen oder diese zu untersagen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zu ihrer Aufhebung.