Land fördert Straßenbau in Quedlinburg

von 7. März 2009

Die Stadt Quedlinburg (Landkreis Harz) hat vom Innenministerium die Summe von 169.821,50 Euro für die vom Bund geförderte Ausbaumaßnahme der Kaiser-Otto-Straße nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt bekommen.

Bei diesem Betrag handelt es sich um den notwendigen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Gemeinden, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): „Quedlinburg zieht als UNESCO-Welterbe-Stadt mit seinem einzigartig bebauten historischen Stadtkern nicht nur Jahr für Jahr unzählige Besucher an, auch Unternehmen aus Industrie, Bau und dem verarbeitenden Gewerbe haben sich für die Stadt als Standort entschieden. Der Ausbau der Kaiser-Otto-Straße als eine der viel frequentierten Straße der Domstadt verbessert Quedlinburgs Infrastruktur weiter und trägt dazu bei, die ohnehin schon vorhandene Attraktivität der Harzstadt sowohl für Touristen und Unternehmen als auch für die dort lebenden Menschen noch zu erhöhen.“

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.