Öffnung von Gastronomiebetrieben im Saalekreis

von 19. Mai 2020

Die planmäßige Öffnung der Gaststätten ab 22. Mai ist dem Landkreis (gemäß Änderungsverordnung zur 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12. Mai 2020) vorab anzuzeigen. Hierfür ist der Anzeige-Bogen zu nutzen, der ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zum Abruf bereit steht. Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Sonderöffnung gestellt haben, müssen die Öffnung ab 22.05. nicht noch einmal anzeigen. Die Daten werden verwaltungsintern übernommen.

Aktuelle Daten, Informationen und Formulare auf www.saalekreis.de.