Quarantäneanordnung für Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg

von 28. Juli 2020

Nachdem das Testergebnis wenige Stunden später vorlag, wurde der aus Syrien stammende Asylsuchende mit seiner Ehefrau unverzüglich nach Quedlinburg verlegt. Beide sind dort in der speziell für Quarantänefälle vorgehaltenen Außenstelle der Zentralen Aufnahmestelle (ZASt) untergebracht- für diese gilt ebenfalls eine Quarantäneanordnung. Die Verantwortlichen der Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg, des Gesundheitsamtes Magdeburg sowie des für die LAE zuständigen Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt stimmen derzeit das weitere Vorgehen ab.