Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

von 27. April 2020

Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern, erleichtert die Bundesregierung vorübergehend den Zugang zu den Grundsicherungsleistungen des SGB II. In diesem Zusammenhang erörtert die Bereichsleiterin der Leistungsgewährung Frau Nadine Wachsmuth des Jobcenters Burgenlandkreis einige Neuerungen:

1. Wie sehen die neuen Regelungen aus und wem kommen sie zu Gute?

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Sozialschutz-Paket zur Unterstützung von Menschen beschlossen, die wegen der aktuellen Situation in eine finanzielle Notlage geraten. Dies gilt auch für Erwerbstätige, Kleinunternehmer und sogenannte SoloSelbständige. Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat grundsätzlich jede erwerbsfähige, hilfebedürftige Person, die nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Unerheblich ist dabei auch, ob der Antragsteller einer Beschäftigung nachgeht o-der arbeitslos ist. Antragsteller können vom 01.03. bis 30.06.2020 Leistungen nach dem SGB II unter erleichterten Bedingungen beantragen.

2. Welches Einkommen und Vermögen wird berücksichtigt?

Grundsätzlich wird eine Einkommenssituation aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beachtet. Eine so genannte Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit einem Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben. Dies gilt sowohl für Eltern und Kinder bis Vollendung des 25. Lebensjahres, als auch für Ehepartner und Lebensgefährten. Angerechnet werden in diesem Zusammenhang sämtliche Einnahmen in Geld, z.B. Kurzarbeitergeld, Kindergeld, Ausbildungsvergütung usw. Mit der befristeten Neuregelung entfällt die Vermögensprüfung für alle Betroffenen, die erstmalig oder einen Folgeantrag auf Leistungen zur Grundsicherung beim Jobcenter in der Zeit vom 01.03.20 bis 30.06.2020 stellen. Der Antragsteller und die Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft erklären hierfür, dass sie nicht über erhebliches Vermögen verfügen. Erhebliches Vermögen liegt vor, wenn die Summe des sofort verwertbaren Vermögens (Barmittel und sonstige liquide Mittel wie z.B. Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien) 60.000 Euro für den Antragsteller sowie jeweils 30.000 Euro für jedes weitere zuberücksichtigende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Nicht dazu zählen selbst bewohnte Immobilien.

Werden auch Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen? Das Sozialschutzpaket sieht nunmehr eine Ausnahme vor. Die Festlegung, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in jedem Fall angemessen sind, gilt für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen. Es wird von einer Angemessenheitsprüfung für die ersten sechs Monate der erfassten Bewilligungszeiträume abgesehen.

3. Übernimmt das Jobcenter auch Betriebskosten und Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung für Selbständige und Unternehmer?

Nein, laufende Betriebsausgaben (z.B. Raumkosten, Leasingraten usw.) werden nicht vom Jobcenter getragen. Zur Deckung laufender Betriebskosten können sich Betroffene auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums oder Bundesfinanzministeriums informieren oder das Wirtschaftsamt BLK unter der Hotline 03445/73 29 71 oder 03445/73 29 68 kontaktieren. Das Jobcenter übernimmt für Arbeitslosengeld II-Empfänger zudem die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für privat oder freiwillig Versicherte, bei denen ein Wechsel in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht möglich ist, wird ein Zuschuss maximal bis zur Höhe des halbierten Beitrags für den Basistarif in der Krankenversicherung bzw. die Hälfte des Höchstbeitrags in der sozialen Pflegeversicherung erstattet. Die Beiträge werden direkt an die gesetzlichen oder privaten Versicherungen gezahlt.

4. Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Grundsicherung beigelegt werden?

Das kommt auf den Einzelfall an. Eine pauschale Aussage kann man hier nicht treffen bzw. die Aufzählung wäre zu lang. Personen, die einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen wollen, sollten sich telefonisch bei uns melden. Im Rahmen einer telefonischen Beratung wird der Einzelfall besprochen. Im Anschluss wird das Antragspaket mit einer Liste der einzureichenden Unterlagen postalisch versendet.

5. Wie viele Neuanträge für die besagte Zielgruppe hat das Jobcenter BLK derzeit zu bearbeiten?

Im Rahmen der telefonischen Antragstellung wurden bislang ca. 500 Anträge ausgegeben. Diese wurde jedoch bislang noch nicht alle wieder beim Jobcenter zur Bearbeitung eingereicht.

6. Wie lang sind die aktuellen Bearbeitungszeiten?

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 14 Kalendertage, wenn der Antrag vollständig bei uns eingegangen ist.

7. Sind die Antragsteller verpflichtet, wesentliche Änderungen während des Leistungsbezuges mitzuteilen?

Ja, an der bislang bestehenden Mitwirkungspflicht hat sich nichts geändert. Änderungen in den Verhältnissen z.B. Einkommen, Kosten für Unterkunft oder Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft sind unverzüglich mitzuteilen.

8. Das Jobcenter ist seit 17.03.2020 für den regulären Publikumsverkehr geschlossen, persönliche Termine finden nur in absoluten Notfällen statt. Bürgerinnen und Bürger können sich ausschließlich telefonisch oder per Mail an die Mitarbeiter des Jobcenters wenden. Eine letzte Frage: Welche Nachfragen oder Verständnisprobleme werden aktuell an Sie herangetragen?

Derzeit erreichen das Jobcenter zwischen 250 bis 400 Anrufe an den drei Liegenschaften Naumburg, Weißenfels und Zeitz. Es ist ein bunter Strauß von Anfragen, die sowohl den Leistungs- als auch den Integrationsbereich betreffen. Das beginnt mit Fragen rund um die Antragstellung, die Klärung von Fahrtkosten, Mietschulden und Darlehensanfragen, bis hin zur Abmeldung in Arbeit. Sofern es notwendig ist, ruft ein auf die Anfrage qualifizierter Mitarbeiter zurück und berät den Bürger in dem erforderlichen Umfang. Auch erreichen uns Anfragen bzgl. des Kurzarbeitergeldes. Für Fragen des Kurzarbeitergeldes ist die Agentur für Arbeit zu ständig, hier zeigen wir die jeweiligen Ansprechpartner auf. Vereinzelt werden die Mitarbeiter aber auch mit der derzeitigen angespannten häuslichen Situation der Kundinnen und Kunden konfrontiert. Nicht selten schildern diese am Telefon soziale Notsituationen. Hier erörtern dann die Mitarbeiter mögliche Unterstützungsangebote, die auch auf der Homepage des Jobcenters BLK eingesehen werden können.

Die Beschäftigten des Jobcenters sind auch weiterhin für Sie da und stehen Ihnen telefonisch während der Zeit von:

Montag, Dienstag, Mittwoch: 7.30 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag: 7.30 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr

unter den Telefonnummern

Zeitz 03441/22 90 499

Weißenfels 03443/33 94 499

Naumburg 03445/71 02 499

zur Verfügung.