Die Konferenz beginnt 10 Uhr im Stadthaus,Wappensaal, 06108 Halle (Saale), Markt 2.Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nicht öffentlichen Teilwerden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVGLSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einenAusschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten,die Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungengehören.