Oberbürgermeister lädt zu öffentlicher Beigeordneten-Konferenz ein

von 12. Januar 2015

Die Konferenz beginnt 10 Uhr im Stadthaus,Wappensaal, 06108 Halle (Saale), Markt 2.Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nicht öffentlichen Teilwerden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVGLSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einenAusschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten,die Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungengehören.