Auto verkaufen – lieber privat oder über einen Händler?

Auto verkaufen – lieber privat oder über einen Händler?
Autohandel- Bild von Ralph-Pixabay
von 10. Oktober 2023 0 Kommentare

Wer sein Auto verkaufen möchte, steht zunächst vor der Entscheidung, ob er den Wagen an eine Privatperson oder einen Händler veräußern sollte. Bei Privatverkäufen lässt sich oft ein etwas höherer Preis erzielen – dafür ist ein Privatverkauf aber auch aufwendiger als ein Autoverkauf über den Händler. Welche Vor- und Nachteile beide Optionen bieten und was es jeweils zu beachten gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Privatverkauf: Vor- und Nachteile

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Auto privat zu verkaufen, können Sie oft mit einem höheren Verkaufspreis rechnen als bei einem Verkauf an einen Händler. Dafür müssen Sie bei einem Privatverkauf in der Regel mit höherem Arbeits- und Zeitaufwand rechnen. Denn hier müssen Sie sich um die komplette Organisation selbst kümmern: von der Erstellung des Inserats über Gespräche mit Kaufinteressenten bis zur Organisation der Probefahrt und schließlich dem Autoverkauf.

Durch ein privates Inserat können Sie viele Interessenten erreichen, was Ihnen unter anderem einen größeren Verhandlungsspielraum verschaffen kann. Der Kontakt und die Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten können allerdings zeitaufwendig sein und versprechen keine Sicherheit – manchmal springen Kaufinteressenten kurzfristig wieder ab und entscheiden sich doch gegen den Autokauf.

Verkauf über den Händler: Vor- und Nachteile

Wenn Sie Ihren Autoverkauf schnell und unkompliziert über die Bühne bringen möchten, ist ein Verkauf an einen Händler eine gute Möglichkeit. In der Regel inspiziert der Autohändler den zum Verkauf stehenden Wagen und nennt Ihnen auf Grundlage des Gutachtens einen Kaufpreis. Dieser Preis fällt oft etwas geringer aus als bei einem Privatverkauf, da der Händler bereits eine Instandsetzung beziehungsweise Aufbereitung des Autos sowie eine Gewinnmarge einkalkuliert.

Autoverkauf per Inzahlungnahme

Entscheiden Sie sich für einen Autoverkauf beim Händler, haben Sie oft auch die Möglichkeit einer Inzahlungnahme des Fahrzeugs – sofern Sie nach Verkauf des alten Autos einen neuen Wagen erwerben möchten. Der Händler nimmt bei der Inzahlungnahme Ihren Gebrauchtwagen als Anzahlung für den Neuwagen an. Dabei wird der Wert Ihres Gebrauchtwagens geschätzt und vom Kaufpreis des neuen Pkw abgezogen.

Kaufvertrag beim Autoverkauf

Das wichtigste Dokument beim Autokauf- und Verkauf ist der Kaufvertrag. Verkaufen Sie Ihren Wagen an einen Autohändler, erstellt dieser in der Regel den Kaufvertrag anhand einer Mustervorlage. Beim Privatverkauf sind Sie als Verkäufer in der Regel dafür verantwortlich, den Kaufvertrag zu erstellen. Folgende Angaben sind wichtig für den Kaufvertrag:

Daten des Käufers und Verkäufers: Bei einem Privatverkauf sollten Sie unbedingt die Ausweispapiere des Käufers prüfen und mit den Daten im Kaufvertrag abgleichen.

Fahrzeugdaten: Die wichtigsten Daten wie Fahrzeugtyp, Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kilometerstand und das Datum der letzten Hauptuntersuchung sollten im Vertrag vermerkt sein. Zusätzlich sollte Zubehör und Sonderausstattung des Pkw aufgeführt werden.

Schäden und Mängel: Sollte es kleinere Mängel am Fahrzeug geben, listen Sie diese gewissenhaft auf. Wenn Sie Mängel verschweigen, kann der Käufer vom Autokauf zurücktreten.

Ummeldung und Versicherung: Wenn das Auto – beispielsweise für die Probefahrt – noch angemeldet ist, sollten Sie den Käufer vertraglich verpflichten, den Wagen schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle umzumelden und die Kfz-Versicherung zu übernehmen.

Kaufpreis: Selbstredend sollten Sie auch den vereinbarten Kaufpreis vertraglich festhalten.

Unterschrift von Käufer und Verkäufer: Mit den Unterschriften beider Parteien wird der Vertrag rechtsgültig. Zudem bestätigt der Käufer, dass er alle Schlüssel und Unterlagen erhalten hat.

 

Veräußerungsanzeige erstellen

Neben dem Kaufvertrag kann es bei einem Autoverkauf sinnvoll sein, eine Kfz-Veräußerungsanzeige zu erstellen. Damit bestätigen Käufer und Verkäufer, dass das Auto verkauft wurde. Falls der Käufer vergisst, das Auto umzumelden, sind Sie mit einer solchen Anzeige auf der sicheren Seite und müssen keine Kfz-Steuer und Versicherung mehr zahlen. Kopien der Veräußerungsanzeige schicken Sie an die Zulassungsstelle und Ihre Kfz-Versicherung – nach Eingang der Anzeige ist Ihre Zahlungspflicht beendet.

Gewährleistung beim Autoverkauf

Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen als Privatperson verkaufen, haben Sie im Hinblick auf die Haftung bei Mängeln am Fahrzeug einen gewissen gesetzlichen Schutz. Denn Sie können die sogenannte Sachmängelhaftung beziehungsweise Gewährleistung beim Privatverkauf vertraglich ausschließen. Dazu müssen Sie im Kaufvertrag eine bestimmte Klausel wie „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ oder „gekauft wie gesehen“ einfügen.

Schließen Sie die Gewährleistung nicht aus, verpflichten Sie sich als Verkäufer für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Verkauf und der Übergabe des Fahrzeugs sicherzustellen, dass dieses keine Mängel aufweist. Sollte während dieser Zeitspanne ein Defekt am Fahrzeug auftreten, steht dem Käufer im Rahmen der Gewährleistung das Recht zu, die Kosten für die Behebung dieser Mängel zu verlangen – vorausgesetzt, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorhanden waren.

Autoverkauf: Diese Unterlagen brauchen Sie

Egal, ob Sie Ihren Pkw privat oder an einen Autohändler verkaufen – alle zum Wagen gehörenden Dokumente und Unterlagen müssen beim Verkauf an den neuen Eigentümer übergeben werden. Dazu gehören:

  • Kaufvertrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über HU und AU
  • Serviceheft
  • Wartungs- und Reparaturrechnungen, falls vorhanden
  • Schlüssel oder Codekarten für das Auto
  • Bedienungsanleitung
  • allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Teilgutachten für Zubehör und Anbauteile, falls vorhanden
  • Gutachten zu Unfallschäden
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Wenn Sie ein beschädigtes beziehungsweise defektes Fahrzeug privat verkaufen möchten, finden sich womöglich Bastler oder Hobbyschrauber, die Ihnen den Wagen zum günstigen Preis abnehmen. Allerdings gibt es auch Autohändler, die kaputte Autos ankaufen. Dies ist meist möglich, wenn es sich um einen Händler mit direkt angeschlossener Kfz-Werkstatt handelt – hier können beschädigte Gebrauchtwagen kostengünstig repariert und anschließend weiterverkauft oder exportiert werden.

Fazit: Auto privat oder beim Händler verkaufen?

Beim Autoverkauf an einen Händler haben Sie als privater Verkäufer in der Regel kein Mitspracherecht beim Kaufpreis. Autohändler haben meist einen guten Überblick über aktuelle Marktpreise und können gut einschätzen, wie viel Gewinn der Ankauf und Weiterverkauf Ihres Wagens einbringen wird. Entsprechend erhalten Sie ein Angebot abzüglich eventueller Instandsetzungskosten und einer Gewinnmarge. Das Angebot können Sie annehmen oder ablehnen – Verhandlungsspielraum bleibt hier meist nicht. Entsprechend ist ein Autoverkauf an einen Händler in finanzieller Hinsicht oft weniger attraktiv als ein Privatverkauf. Allerdings haben Sie mit einem privaten Autoverkauf meist deutlich mehr Aufwand: Sie müssen inserieren, Gespräche, Besichtigungen und Probefahrten mit Interessenten vereinbaren sowie Preisverhandlungen durchführen.

Wer sein Auto also möglichst schnell verkaufen möchte und dabei finanzielle Abstriche in Kauf nimmt, ist mit einem Autoverkauf beim Händler gut beraten. Scheuen Sie dagegen keinen Aufwand, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen, kann sich ein privater Autoverkauf lohnen.

         

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