Wege aus der Abofalle – So kündigt man richtig

Wege aus der Abofalle – So kündigt man richtig
von 16. Mai 2022 0 Kommentare

Längst hat das Internet seine Unschuld verloren und Gefahren lauern an allen Ecken und Enden. Ob Viren, Hacker, Betrüger und Cyber-Mobber, das World Wide Web ist ein einziges Minenfeld. Erfahrenen Nutzern, welche die üblichen Maschen kennen, ist die Gratwanderung tägliche Routine. Sie kennen die Gefahren und haben sich auf sie eingestellt. Doch vor allem Kinder, junge, arglose und technisch wenig affine Menschen sind für Betrüger eine leichte Beute.

 

Wem es im Internet an Erfahrung fehlt, landet schnell in einer Abofalle und kann sich von der unvermeidlich auf einen zurollenden Drohkulisse leicht aus dem inneren Gleichgewicht bringen lassen. Dabei können die Drohungen problemlos abgewehrt werden. Wir zeigen die schnellsten Wege aus der Abofalle. Sogar für Kündigungen und Widerrufe gibt es inzwischen Dienstleister wie https://smartkündigen.de, die für das Anliegen einen rechtlich einwandfreien Mustertext liefern.

Wie schnappt die Falle zu?

Traditionell bezieht sich der Begriff Abofalle auf unlautere Geschäftspraktiken, die mit einem unfreiwilligen Abonnement verbunden sind, zu dessen „Abschluss“ man auf psychologisch geschickte Weise gedrängt wurde. Dabei können beispielsweise verschiedene Magazine als „Geschenk“ präsentiert werden, wobei zugleich an das mit Belohnungen verknüpfte dopaminerge System im Gehirn appelliert wird. Typisch ist hier ein angeblicher Gewinn aus einem Gewinnspiel wie dem berüchtigten Glücksrad, das eigens zum Zwecke der Abofalle als Virus im Internet grassiert.

Gibt man nun treuherzig in Erwartung auf die „Belohnung“ seine geforderten Daten und dazu womöglich noch seine Kontoverbindung an, hat man schon verloren, denn dann schnappt die Falle zu. Man erhält zwar seine Magazine, wird aber nicht darüber informiert, dass es sich dabei um ein abgeschlossenes Probeabonnement handele, das sich nach zwei Wochen nach Verstreichen der Kündigungsfrist in ein vermeintlich zahlungspflichtiges Abo umgewandelt haben wird.

Neben Zeitungen und Magazinen kann auch der angebliche kostenpflichtige Abschluss eines Servicevertrages als Abonnement missbraucht werden. Dies betrifft Bereiche wie Nachhilfe, Klingeltöne, Songtexte, Rezeptbücher, Spiele, Reisen, Zusatzfunktionen vom Mailanbieter und prinzipiell alles, was begehrt ist.

Das Vorgehen der Betrüger

Nach Zuschnappen der Abofalle können Betroffene damit rechnen, fortan regelmäßig mit Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen und Fake-Anwälten belästigt zu werden – mit steigenden Kosten. Das kann sich bis zu einem gerichtlichen Mahnbescheid steigern. Die Betrüger spekulieren – leider mit einer gewissen Berechtigung –, dass sich genügend Betroffene von diesen Drohungen einschüchtern lassen, die einen langwierigen Rechtsstreit mit hohen Kosten scheuen.

Mimikry

Im Prinzip ist die ganze Drohkulisse nur ein Luftballon, der leicht zerstochen werden kann. Rechtlich ist nämlich bei dem vermeintlichen Geschenk kein Vertrag zustande gekommen, der auf, wie es das Gesetz einfordert, „zwei übereinstimmende[n] Willenserklärungen“ basiert, „welche voraussetzen, dass beide Parteien sich sowohl über den Vertragsinhalt als auch über den Vertragspreis im Klaren sind“.

Der Vertrag ist somit – auch nach Verstreichen der zweiwöchigen Widerspruchsfrist – null und nichtig. Dasselbe gilt für den Fall, dass „vergessen“ wurde, dem Kunden vor der Vertragsannahme eine Rechnung zu schicken.

Das richtige Vorgehen

Es wird also nur gedroht, aber selbst nach einem unbeantworteten gerichtlichen Mahnbescheid kommt es nicht zu einem Prozess, weil der Betrüger diesen verlieren würde. Um sämtliches Restrisiko auszuschließen, sollten Kündigung und Widerruf schnellstmöglich erfolgen. Die Frist für den 14-tägigen Widerruf verlängert sich auf zwölf Monate, sofern der Anbieter des Abonnements nicht schriftlich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat.

Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss grundsätzlich geantwortet werden, was ebenfalls mit einem Widerruf geschehen sollte. Wer sich hier unsicher ist, kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Für die dem Verbraucherring angeschlossenen Vereine ist die Abwehr von Betrugsmaschen im Internet reine Routine.

Wie sich Abofallen vermeiden lassen

Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es meistens auch nicht wahr. Bevor im Internet zu einer vermeintlichen Belohnung gegriffen wird, lohnt es, vorher die AGB und das Kleingedruckte zu studieren. Die eigenen Daten sollten nur preisgegeben werden, wenn dem Vertragspartner vertraut werden kann, wofür dessen Reputation im Netz, Zertifikate und Kundenbewertungen herangezogen werden können.

Auch Downloads sollten mit Vorsicht zu genießen sein. Oft tarnen sich Unternehmen mit Phishing-Mails als Anbieter bekannter Unternehmen, sind aber durch minderwertige Formulierungen, eine unnatürlich wirkende Grafik und diversen Rechtschreib- und Grammatikfehlern leicht als Fakes zu erkennen.

         

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