Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
von 27. März 2019

+++ Vorsicht beim Autokauf im Ausland +++

Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen. Das hat laut ARAG das Oberlandesgericht Celle in einem jetzt veröffentlichten Fall entschieden und eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz gekippt (Urteil vom 06.02.2019, Az.: 7 U 102/18).

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+++ Kein Erholungsurlaub bei durchgängigem Sonderurlaub +++

Nimmt ein Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr durchgehend unbezahlten Sonderurlaub, dann steht ihm mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Das hat nach Auskunft der ARAG das Bundesarbeitsgericht in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden (Urteil vom 19.03.2019, Az.: 9 AZR 315/17).

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+++ Keine einseitige Preisänderung +++

Ein Fernwärmeversorger ist nicht berechtigt, eine mit seinen Kunden vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel einseitig durch öffentliche Bekanntmachung zu ändern. Ein Verbraucherschutzverband kann deshalb verlangen, dass der Versorger zukünftig derartige irreführende Mitteilungen nicht mehr verschickt und an die Kunden Berichtigungsschreiben versendet, entschied laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 21.03.2019 (Az.: 6 U 190/17).

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