Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

von 6. Oktober 2021

+++ Impftermin während der Arbeitszeit +++

Um Arbeitnehmer zu motivieren, Impfangebote wahrzunehmen, sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die Risiken einer Corona-Erkrankung informieren, ihnen die Möglichkeiten einer Impfung aufzeigen und sie gegebenenfalls dafür freistellen. Bewährte Maßnahmen wie z. B. ein verpflichtendes Testangebot zweimal pro Woche für alle in Präsenz Beschäftigten sowie die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften) bleiben nach Auskunft der ARAG Experten bestehen. Die Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst bis 24. November 2021.

+++ Preisvergleich an Tankstellen +++

Um Verbraucher für alternative Antriebe und Energieträger zu sensibilisieren, müssen Tankstellen mit mehr als sechs sogenannten Mehrproduktzapfsäulen seit 1. Oktober einen Kostenvergleich von diversen Energieträgern an den Zapfsäulen oder im Verkaufsraum aushängen. Dabei muss nach Auskunft der ARAG Experten ersichtlich sein, wie viel es im Vergleich kostet, mit dem Pkw 100 Kilometer mit Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff zurückzulegen.

+++ Unzulässige zusätzliche Gebühr bei Flugbuchung +++

Ein Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn ausschließlich die voreingestellte Zahlungsoption kostenfrei ist. Dies gilt nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof (BGH) auch dann, wenn diese “Servicegebühr” als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen “Rabatt” für die Verwendung der voreingestellten Kreditkarte in gleicher Höhe kompensiert wird – entscheidend sei der Gesamtpreis (Az.: X ZR 23/20).

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