Berufsunfähigkeitsversicherung – Rentenhöhe entscheidend

von 27. Januar 2015

„Die Rentenhöhe bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht zu hoch, aberauch nicht zu niedrig sein. Ideal sind etwa zwei Drittel des jetzigen Nettolohns“, weistGVI-Vorstand Jürgen Buck hin. „Außerdem sollte der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie und eine Beitragsdynamik enthalten, damit sich die Rentenhöhe bei steigendem
Einkommen am tatsächlichen Bedarf anpasst“, erklärt Buck weiter. Dabei dürfen dievertraglichen Einschränkungen nicht außer Acht gelassen werden.

Ganz wichtig: Alle Maßnahmen, die in den Vertrag eingreifen, wie z.B. eine Anpassungder Rentenhöhe, sollten ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

Außerdem:„Egal was passiert, ein Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht ohnevorherige Überprüfung durch eine fachlich versierte Person gekündigt werden, da dieoftmals günstigen Konditionen später oft nicht mehr zu erreichen sind oder Verträgenach Vorerkrankung nur noch mit Einschränkungen möglich sind“, warnt Jürgen Buck.

Dennoch macht die Überprüfung einer Umstellung Sinn, da auch die Bedingungen derBerufsunfähigkeitsversicherung sich verbessert haben.Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, spezielle BU-Themen undVideos finden Interessierte aufwww.geldundverbraucher.deunter der Rubrik „Gratis“.