Freigabe des Zusammenschlusses von Krüger-Gruppe und Peeters

von 2. März 2020

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch die Übernahme entsteht der mit Abstand führende Hersteller von Nuss-Nougat-Cremes im Auftrag von Dritten in Deutschland. Allerdings gibt es auch zahlreiche Konkurrenzprodukte und vor allem die starke Herstellermarke Nutella mit einem Anteil von über zwei Drittel in Deutschland, so dass das Vorhaben im Ergebnis freigegeben werden konnte.“

Die Krüger-Gruppe, die zur Hälfte der Familie Krüger aus Bergisch-Gladbach und zur Hälfte dem rheinischen Zucker- und Snack-Konzern Pfeifer [&] Langen gehört, produziert neben anderen Lebensmitteln Nuss-Nougat-Cremes u.a. für Lidl (Mister Choc, Choco Nussa), Edeka (Gut [&] Günstig, Nussetti), und Aldi Süd (Nutoka). Die wesentlich kleinere Peeters-Gruppe produziert u.a. ebenfalls Handelsmarken für den Lebensmitteleinzelhandel, nämlich insbesondere für Rewe (Ja, Bio) und Aldi Nord (Trader Joe’s).

Insgesamt entfallen auf Handelsmarken lediglich rund elf Prozent des Umsatzes mit Nuss-Nougat-Cremes in Deutschland. Die restlichen ca. 89 Prozent des Gesamtumsatzes werden mit Herstellermarken erzielt und zwar ganz überwiegend mit dem Produkt Nutella. In dem gesamten Bereich der schokoladenhaltigen Brotaufstriche bzw. Nuss-Nougat-Cremes hat Nutella in Deutschland einen Anteil von mehr als zwei Drittel.

Durch den Zusammenschluss verringert sich für die Lebensmitteleinzelhändler die Auswahl an Handels-/Eigenmarken-Produzenten für Nuss-Nougat-Cremes.

Die Ermittlungen haben jedoch deutlich gemacht, dass in- und ausländische Wettbewerber vorhandene Kapazitäten ohne großen Aufwand ausbauen könnten und auch die Umstellung in der Produktion von Hersteller- auf Handelsmarken unproblematisch möglich wäre. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Nutella auf dem Endverbrauchermarkt so groß, dass dadurch auch der Verhaltensspielraum der beiden fusionierenden Hersteller sowie der Preissetzungsspielraum bei Handelsmarken beschränkt werden.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts konnte das Zusammenschlussvorhaben noch innerhalb der ersten Prüfungsphase freigegeben werden.