Frist für Einkommensteuererklärung 2017 endet

von 21. Mai 2018

Minister Schröder: „Allerdings kann, wer seine Steuererklärung selbst erledigt, bei seinem zuständigen Finanzamt auch schriftlich eine Verlängerung dieser Frist bis 30. September 2018 beantragen.“

Wenn die Steuererklärung nicht pünktlich beim Finanzamt eingeht, erhalten die Steuerzahler zunächst eine Erinnerung. Wer weiterhin bummelt, dem drohen Zwangsgeld, Verspätungszuschlag oder als letztes Mittel eine Steuerschätzung.

Begleichen Steuerpflichtige Ihre Schuld nicht, kann es teuer werden. Ab 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, werden Zinsen fällig: sechs Prozent pro Jahr (monatlich 0,5 Prozent der Steuerschuld).

Erst vor einer Woche hatte der Bundesfinanzhof geurteilt, dass die Nachzahlungszinsen heute realitätsfern und verfassungswidrig sind. Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder zeigte sich offen, eine Bundesratsinitiative zur Zinssenkung zu unterstützen: „Ich spreche mich für eine moderate Absenkung der Nachzahlungszinsen aus. Die Abgabenordnung des Bundes sollte schnell angepasst werden. Möglich wäre eine Orientierung an den Kredit- bzw. Einlagezinsen.“

Hintergrund:

Durch die Steuerverwaltung nahm das Land Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 3,5 Millionen Euro an Nachzahlungszinsen ein.

Die Zinsregel gilt auch umgekehrt: Wenn Steuerzahler eine Rückzahlung vom Finanzamt erhalten, wird diese ebenfalls mit sechs Prozent pro Jahr verzinst, vorausgesetzt die 15-Monats-Frist ist überschritten.

Hinweis:

Für die Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen Papierbelege, wie z.B. Spendenquittungen, erstmalig nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden, um Aufwendungen geltend zu machen. Die Belege sind jedoch aufzubewahren und auf konkrete Anfrage dem Finanzamt nachzureichen.