Land fördert 2012 Straßenbauprojekte mit über 6,4 Millionen Euro

von 28. Dezember 2012

„Das Land wird auch weiterhin, trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung, wichtige Investitionen fördern. Dabei lassen wir die Kommunen nicht allein. Ich freue mich, dass so für die Landkreise, Städte und Gemeinden wichtige Bauprojekte realisiert werden können. Im Gegenzug bemühen diese sich, ihre eigenen Haushalte zu konsolidieren – ein gelebtes Beispiel für das Bündnis für starke Kommunen.“, so Bullerjahn

Hintergrund:

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.