Mieter müssen für Baumfällkosten zahlen

Mieter müssen für Baumfällkosten zahlen
von 29. Dezember 2021

Doch nun hat der Bundesgerichtshof laut Experten mit einer höchstrichterlichen Entscheidung für Klarheit gesorgt: Danach können die Kosten für das Fällen eines morschen Baumes mit der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden. In einem konkreten Fall musste eine Mieterin anteilig 415 Euro zahlen, weil eine 40 Jahre alte, nicht mehr standfeste Birke gefällt werden musste. Die Gesamtkosten beliefen sich auf knapp 2.500 Euro (Az.: VIII ZR 107/20).

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