Nach Scheidung an Versicherungen denken

von 30. Juli 2014

„Nicht nur die Familie, Haus und Hund bleiben bei einer Scheidung auf der Strecke.Die Verteilung von Vermögenswerten, Unterhalt und nicht zuletzt die Ansprüche zubestehenden Versicherungen müssen geregelt werden“, betont GVI-PräsidentSiegfried Karle. Beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung, die im Falle einer
Scheidung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet wird. Vor einer verlustreichenKündigung der Versicherung sollten mögliche Alternativen, wie z. B. Beitragsfreistellungoder Güterausgleich geprüft werden, informiert Karle.

„Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der die Versicherung unterschrieben hat,auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner gehtleer aus, muss sich also um eine neue Versicherung kümmern“, weist Karle hin.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema, „Scheidung und Versicherungen“, stellt dieVerbraucherorganisation unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenloszur Verfügung.