Saalesparkasse fordert erhöhte Entgelte für Kontoführung

von 9. Juni 2010

Die Saalesparkasse will derzeit Verbraucher zur Zustimmung bewegen, statt wie bisher 2,50 Euro ab Juni bzw. Juli 12 Euro pro Monat für ihr Girokonto zu zahlen. Den Kunden wurde mitgeteilt, dass die Aufwendungen zur Führung ihres Girokontos über den Durchschnitt liegen und eine Weiterführung des Kontos nur durch Anhebung des monatlichen Kontoführungsentgeltes erfolgen könne. Für den Fall der Ablehnung des erhöhten Entgeltes wird von der Saalesparkasse bereits eine Kündigung des Girovertrages ausgesprochen. Adressat der Änderungskündigungen sind insbesondere Verbraucher mit Pfändungen. Gerade für diese Personen ist ein Girokonto zu akzeptablen Bedingungen und einem fairen Preis von größter Bedeutung, denn ohne Girokonto ist eine Teilnahme am wirtschaftlichen Leben kaum noch möglich und führt zur Ausgrenzung.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. kritisiert dieses Vorgehen der Saalesparkasse auf das Schärfste. Diese Kunden vor die Alternative zu stellen, einem 5fach höheren Preis für die Kontoführung zuzustimmen oder ansonsten das Girokonto zu verlieren, stellt eine gezielte Ausnutzung einer Zwangslage unter Umgehung der Rechtsprechung und des Willens des Gesetzgebers dar.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handelt die Saalesparkasse rechtswidrig.
Zum einen liegt ein Verstoß gegen die Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vor, welche die Sparkasse zur Führung eines Girokontos verpflichtet. Zum anderen ist die Änderung des Kontoführungsentgeltes bzw. Kündigung des Girovertrages auch aus rein formellen Gründen unwirksam, da weder Form noch Fristen eingehalten wurden. Die betroffenen Verbraucher können die Sparkasse auffordern, das Konto zu den vereinbarten Bedingungen weiterzuführen.

In den Verbraucherberatungsstellen und der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Halle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erhalten die Betroffenen kostenfrei einen entsprechenden Musterbrief.