Dürfen im Überschwemmungsgebiet Wohnungen errichtet werden?

Dürfen im Überschwemmungsgebiet Wohnungen errichtet werden?
von 7. Februar 2024 0 Kommentare

Vorstellung der Bebauungspläne am Sophienhafen Süd: Dürfen im Überschwemmungsgebiet Wohnungen errichtet werden?

 

An der Südseite des Sophienhafen soll ein neues Wohngebiet entstehen. Um die Bebauungspläne dafür vorzustellen, lädt die Stadt Halle (Saale) am Mittwoch, den 14.2. um 17 Uhr zu einer Bürgerversammlung ein. Doch eigentlich darf dort gar nicht gebaut werden.

Auch in diesem Winter waren weite Landstriche Deutschlands vom Hochwasser betroffen, zum Glück kamen keine Menschen zu Schaden. Weit schlimmer verlief die Flutkatastrophe im Ahrtal, die viele Todesopfer forderte und deren Spätfolgen und Kosten nicht nur die Region bis heute beschäftigen. Nach der Ahrtalkatastrophe wurden im Wasserhaushaltsgesetz neue Verfügungen aufgenommen, die eine Neubebauung in Hochwassergebieten untersagen. Als Grenze wurde eine Höhe über NN genommen, in der statistisch gesehen etwa alle 100 Jahre ein Hochwasserereignis eintritt. Nun soll mit dem Sophienhafen ein Gebiet bebaut werden, das jedoch weit darunter liegt. Alle 30 bis 40 Jahre wird dort ein Hochwasser rechnerisch zu erwarten sein. Dies wird im Katastrophenfall den Einsatz von Rettungskräften und Schutzmaterialien erfordern und nach dem Hochwasser viele Kosten für die Sanierung und Ertüchtigung verursachen. Das sind Steuergelder, die auch für bessere Zwecke wie Bildung, Infrastrukturen oder Sicherheit verwendet werden könnten.

Nur im absoluten Ausnahmefall unter Abwägung aller Belange können daher solche Bebauungspläne umgesetzt werden. Liegt aber ein solcher Ausnahmefall am Sophienhafen in Halle (Saale) vor? Ist der Wohnungsdruck in der Stadt wirklich so hoch? Alle bisherigen Pläne sahen eine sehr lockere Bebauung in dem Gebiet vor. Nun sollen aber 135 Wohneinheiten mit enormer Verdichtung geschaffen werden, entgegen der Meinung von Experten.

Die Stadt Halle (Saale) hat sich mit dem Deichneubau am Gimritzer Damm für den Schutz der Neustadt entschieden. Hochwasserschutzmaßnahmen für die Altstadt wurden und werden nicht unmittelbar geplant. Ganz im Gegenteil erfolgen eher Maßnahmen, die den Hochwasserschutz der Altstadtseite negativ beeinflussen: Zu sehen ist dies etwa bei der Höherlegung der Halle-Saale-Schleife, die Versiegelung am Mühlgraben oder bei der Wiederherstellung des Festplatzes. Dabei sind mit dem Deichbau über 3 Mio. Kubikmeter Retentionsraum allein bei HQ 100 verlorengegangen. Alle diese Maßnahmen haben die Auswirkungen eines künftigen Hochwassers für den Sophienhafen noch verschärft.

Hochwassersicheres Bauen ist am Gebiet 152 Sophienhafen Süd nicht möglich, denn bei einer Flut wird das Wasser an dieser Stelle das gesamte Areal überschwemmen und auch die Zufahrtsstraße unpassierbar machen. Zwar verspricht der Bauträger nun, die Häuser hochwasserfest zu errichten. Die Menschen werden ihre Wohnungen im Hochwasserfall aber ohne Strom und Wasser gar nicht nutzen können und hinterher der Steuerzahler für erhebliche Schäden einspringen müssen. 2013 war Halle (Saale) bereits die Stadt mit dem höchsten Schadensvolumen in Sachsen-Anhalt.

Völlig unklar bleibt der Katastrophenschutz in einer bereits im Normalzustand kaum passierbaren Straße. Daher sollte die Stadt jetzt die planerische Verantwortung übernehmen und das Gebiet aus dem Bebauungsplan herausnehmen und dem Bauträger ein Austauschobjekt – etwa in der hochwassersicheren nahegelegenen Neustadt – anbieten. Wer am Sophienhafen weiterhin eine Bebauung vorantreibt, handelt nicht mehr verantwortlich! Und dies sind nicht die Bürger und Bürgerinnen, die dort wohnen.

Die IG Hochwasserschutz fordert daher, zu einer vernunftgesteuerten und klimasicheren Stadtplanung zu kommen. Die IG ermutigt alle Bürger und Bürgerinnen, ihr Recht wahrzunehmen, Einwände gegen solche Bebauungsmaßnahmen zu erheben und die Entscheidung mitzugestalten. Eine Möglichkeit zur Diskussion besteht bei einer Bürgerversammlung am 14. Februar 2024 um 17:00 Uhr in die Hafenstraße 30a (Flachspeicher).

IG Hochwasserschutz

         

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