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Geldbörse bei Einkaufsbummel entwendet

Einer 89-Jährigen wurde gestern gegen 15:20 Uhr während des Einkaufs in einem Supermarkt in der Neustädter Passage die Geldbörse entwendet.

Geldbörse bei Einkaufsbummel entwendet

Diese hatte die Rentnerin in ihrem Einkaufswagen verstaut. Vermutlich in einem unachtsamen Moment wurde die Börse durch einen bislang unbekannten Täter aus dem Wagen entwendet. Die Geldbörse konnte später in einem nahegelegenen Papierkorb mitsamt allen Dokumenten wieder aufgefunden werden. Lediglich das Bargeld wurde durch den oder die Täter/in entnommen.

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22.12.2016
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Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Polizeibeamte kontrollierten gestern gegen 23:30 Uhr den Fahrer eines Fords in der Wörmlitzer Straße. Nach eigenen Angaben hatte dieser zwei Tage zuvor Marihuana konsumiert.[nbsp]

Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Ein Drogentest vor Ort reagierte positiv aus THC. Ein Atemalkoholtest bei dem 33-Jährigen ergab zudem einen Wert von 0,17 Promille.

Ein weiterer Autofahrer fiel Polizeibeamten heute gegen 04:15 Uhr an der Magistrale aufgrund augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit und einer unsicheren Fahrweise auf. Der VW-Fahrer konnte schließlich am Hallmarkt angehalten und kontrolliert werden. Hierbei bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch bei dem 42-Jährigen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,06 Promille. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

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22.12.2016
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Lärmverursacher greifen Polizisten an

Ein Bewohner der Manfred-Stern-Straße informierte heute gegen 02:10 Uhr die Polizei, da aus einer Nachbarwohnung seit ca. zwei Stunden lautstarke Gespräche zu hören waren.

Lärmverursacher greifen Polizisten an

Die eingesetzten Polizeibeamten trafen zunächst den Inhaber der Lärmwohnung an, welcher sofort aggressiv auf die Beamten reagierte. Kurz darauf kam auch dessen Ehefrau hinzu, welche die Polizisten unvermittelt angriff. Hierbei wurde eine Polizistin leicht am Arm verletzt. Gegen die 29-Jährige und den 32-Jährigen wird nun wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte ermittelt.

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22.12.2016
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Obdachloser nächtigt auf Dachboden

Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Großen Ulrichstraße hörte heute gegen 05:15 Uhr Schnarchgeräusche vom Dachboden des Wohnhauses.[nbsp]

Obdachloser nächtigt auf Dachboden

Polizeibeamte trafen auf dem Dachboden eine männliche Person an, welche in einer Ecke saß und rauchte. Der 53-Jährige gab an, obdachlos zu sein. Da die Haustür des Mehrfamilienhauses offen gestanden habe, begab er sich aufgrund fehlender Schlafmöglichkeiten auf den Dachboden um dort zu nächtigen.

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22.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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HFC-Winterfahrplan

Der Hallesche FC hat im Hinblick auf die Vorbereitung zur Rückrunde 2016/2017 seinen vorläufigen „Winterfahrplan“[nbsp] festgezurrt. Demnach begibt sich das Team von Trainer Rico Schmitt im Januar zweimal in fremde Gefilde.

HFC-Winterfahrplan

Am 3. Januar 2017 begrüßt die sportliche Leitung des Halleschen FC die Mannschaft zum Trainingsauftakt im neuen Jahr und bricht umgehend in ein dreitägiges Kurztrainingslager nach Finsterbergen auf. Nach Rückkehr nimmt der HFC am 5. Januar am Hallenturnier in Markranstädt teil und ist einen Tag später am 6. Januar natürlich auch beim heimischen Halplus-Cup in der ERDGAS Arena am Start.

Ein Testspiel bestreitet der HFC am 8. Januar um 13.30 Uhr gegen Hertha BSC (Amateure), bevor die Mannschaft am 9. Januar gen Spanien aufbricht, nahe Valencia für eine Woche Quartier bezieht und am 16. Januar nach Halle zurückkehrt. Die Generalprobe vor dem „scharfen Start“ in der Liga ist dann das Landespokalspiel gegen den SV Westerhausen am 21. Januar um 14 Uhr im ERDGAS Sportpark, bevor mit dem Derby gegen Rot-Weiß Erfurt am 28. Januar 2017 um 14 Uhr die zweite Halbserie der 3. Liga startet.

Winterfahrplan

03.01.Trainingsauftakt

03.01.- 05.01. Kurztrainingslager in Finsterbergen

05.01. Hallenturnier in Markranstädt

06.01. Halplus-Cup in Halle ERDGAS Arena

08.01. Testspiel Hertha BSC II (H) 13:30 Uhr (Austragungsort offen)

09.-16.01. Trainingslager Soccer Inter Action Valencia

21.01.17 Landespokal Sachsen-Anhalt HFC-Westerhausen 14:00 Uhr

28.01.17 3.Liga 20.ST HFC-RW Erfurt 14:00 Uhr

(Quelle: hallescherfc.de)

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22.12.2016
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Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern – Informationsblatt der Polizei klärt auf

Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden.

Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen

Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Die Polizei klärt hierüber auf und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk.

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Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller. „Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden“, so Klotter weiter.

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Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollten man diese ausschließlich in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, erwerben. Niemals sollten die Knaller bei „fliegenden“ Händlern, z.B. auf Festen oder Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Unter Umständen können solche Böller sogar lebensgefährlich sein. Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen. Wer sich nicht an das Verbot hält, macht sich strafbar. Denn der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.

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Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

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Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:

  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

  • Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.

  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

  • Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.

  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

  • Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.[nbsp][nbsp]

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Die Polizei hat all diese Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern in einem Informationsblatt zusammengefasst, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung unter: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/225.html

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PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere Einrichtungen, zum Beispiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.

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22.12.2016
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Amtliche WARNUNG vor GLATTEIS für Mansfeld-Südharz

Amtliche WARNUNG vor GLATTEIS für Mansfeld-Südharz

gültig von:Donnerstag, 22.12.2016 10:30 Uhr voraussichtlich bis: Donnerstag, 22.12.2016 13:00 Uhr
ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am:Donnerstag, 22.12.2016 09:18 Uhr

Amtliche WARNUNG vor GLATTEIS  für Mansfeld-Südharz

Es besteht die Gefahr des Auftretens von örtlichem Glatteis (Stufe 2 von 3).

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren:

Es treten starke Behinderungen im Straßen- und Schienenverkehr auf.

Vermeiden Sie Autofahrten!

Detaillierte Warninformationen erhalten Sie unter http://www.wettergefahren.de. DWD / RWB Leipzig

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22.12.2016
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Wintermarkt am Heidesee geöffnet

Nietlebener Wintermarkt am 25.12. und 26.12.2016 geöffnet

Die meisten Weihnachtsmärkte haben bereits geschlossen. Aber im Heidebad geht es weiter, auch an den Feiertagen. Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag hat das Heidebad wie gewohnt von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wintermarkt am Heidesee geöffnet

Nach dem Essen sollst du ruh’n oder 1000 Schritte tun

Besser ist es wahrscheinlich die 1000 Schritte zu tun. Wer über die Feiertage einen kleinen Spaziergang machen möchte, ist herzlich eingeladen im Heidebad einen Stop zu machen. Hier kann man sich am Feuer erwärmen oder bei einem Heißgetränk die Natzur genießen.

Auch zwischen den Feiertagen ist geöffnet

Während der Feiertag hat das Heidebad geöffnet und auch danach, vom 27.12. bis 31.12. und lädt es zum Verweilen ein.

“Wir gehen davon aus, dass viele über die Feiertage Urlaub haben und freuen uns über jeden Besucher.” teilte Nobel mit. Trotz bzw. gerade wegen der bestehenden Gefahr für Anschläge möchte Nobel weiterhin öffnen. “Einerseits sind wir weit ab vom Schuss und, so makaber das klingt, das Heidebad ist kein geeignetes Ziel. Andererseits sollte man sich trotz der aktuellen Ereignisse nicht zu Hause verbarrikadieren.” meint Mathias Nobel der Betreiber.

Vom 27.12. bis 30.12. haben wir von 14:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Es gibt Heißgetränke aller Art und natürlich auch etwas für den kleinen Hunger. Das Team vom Heidebad freut sich auf Ihren Besuch.

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21.12.2016
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Verkehrsunfall mit zwei schwer verletzen Personen

Ein PKW Suzuki Alto kam heute gegen 15:47 Uhr aus bislang unbekannten Gründen zwischen Stolberg und Rottleberode von der Kreisstraße 2354 ab.[nbsp]

Verkehrsunfall mit zwei schwer verletzen Personen

Der PKW geriet mehrere Meter die Böschung hinab und in den Fluß Thyra. Die 39-jährige Fahrzeugführerin und auch eine 14-jährige Insassin wurden schwer verletzt und kamen in ein Krankenhaus.

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21.12.2016
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Tierischen Start ins neue Jahr

Der Tierschutz Halle e.V. möchte das kommende Jahr mit einem Aktionstag auf seinem Vereinsgelände einleiten. Am Sonntag, den 22. Januar 2017, öffnet er von 12 bis 16 Uhr seine Tore für Besucher. Ein vielfältiges Programm und diverse Info- sowie Verkaufsstände rund um die artgerechte Tierhaltung und den Tierschutz warten auf die Gäste.

Tierischen Start ins neue Jahr

Unter anderem können Interessierte mehr über die Arbeit und Tierheimtiere erfahren, sich bei einer Führung das Gelände und die Räumlichkeiten zeigen lassen oder bei einem Quiz herausfinden, wie viel sie über artgerechte Tierhaltung wissen. Sollte die Ergebnisse nicht so gut ausfallen, können sich die Prüflinge gleich am nächsten Infostand ein wenig Nachhilfe holen.

Außerdem können gegen eine kleine Spende, auf dem Flohmarkt verschiedene Tierbedarfsprodukte (z.B. Halsbänder, Leinen, Kissen, Spielzeug etc.) oder die tollen Tierschutz-Stoffbeutel erworben werden.

Hundebesitzer und ihre Lieblinge kommen an diesem Tag besonders auf ihre Kosten. Beim Stand vom BARF-Tower können gesunde Leckereien gekauft und dann auf den Geschicklichkeitsparcours oder beim Fotoshooting, mit der professionellen Tierfotografin von Kunze Kontrast, gleich verwendet werden.

Da dem Verein die nächste Generation Tierschützer besonders am Herzen liegt, gibt es auch für Kinder viel zu entdecken. Die Kleinsten können sich an einem Schminkstand in wilde Tiere oder fantastische Wesen verwandeln, während die Älteren unter Anleitung lernen, was man für Tiere tolles basteln kann und was Hund, Katze, Kleintier und Co. wirklich brauchen, um glücklich zu sein.

Danach können sich alle am Lagerfeuer ein Stockbrot backen und ein Heißgetränk, eine herzhafte Suppe oder eine leckere Waffel zu sich nehmen.

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21.12.2016
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Handlungsbedarf beim Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung des Gehölzbestandes

Die Initiative „Pro Baum“ sieht sehr großen Handlungsbedarf beim Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung des Gehölzbestandes in der Stadt Halle (Saale). In einer erneuten Stellungnahme begründet der Verein diese Forderungen wie folgt:

Handlungsbedarf beim Schutz, Erhalt, Betreuung und Erweiterung des Gehölzbestandes

In den letzten Jahren muss man verstärkt feststellen, dass immer mehr Bäume und Sträucher an Straßen, Plätzen, in Parks und in Wohngebieten Baumaßnahmen oder bzw. und purem Vandalismus zum Opfer fallen. Aber auch zweifelhafte Einschätzungen zu Gesundheit und Standfestigkeit lösen den Einsatz von Säge und schwerer Technik aus. Insbesondere beherztes Eingreifen, Proteste und damit verbundene Öffentlichkeit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltvereinen und –verbänden konnten oft Schlimmeres, aber bei weitem nicht alle Fällungen und Verstümmelungen von Bäumen und Sträuchern verhindern. Derweil sind Bäume und Sträucher äußerst wichtige Lebewesen auf unserem Planeten. Ohne sie gebe es keinen Sauerstoff, hätten Tiere keine Lebens- und Nahrungsräume, sähen unsere Landschaften und Wohngebiete trostlos aus sowie schlüge unser Klima noch mehr Purzelbäume. Um sich nun noch mehr für den Schutz, Erhalt und Achtung unserer Bäume und Sträucher einzusetzen ergeht daher erneut der Aufruf an alle Bürger und Bürgerinnen, Einrichtungen, Firmen sowie Vereine und Verbände zur Mitwirkung in der am 11.05.2005 gegründeten Initiative „Pro Baum“ mitzuwirken.

Die Stadt Halle (Saale) hat sich mit der nunmehrigen Neuverordnung der Baumschutzsatzung in der Stadt, Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 21.12.2011 eine stark verwässerte Rechtsgrundlage gegeben, welche klar und deutlich die Rolle des Schutzes von Gehölzen in der Stadt Halle (Saale) dokumentiert. Dieser weitgehende Freibrief zu behördlichen und privaten Abholzungen versteht die Initiative „Pro Baum“ auch als klare Antwort auf seinen Antrag vom 29.10.2007 auf Änderungen und Ergänzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001. So sieht offenbar das Demokratieverständnis der politischen Verantwortlichen aus. Bürgerschaftliches Engagement sehen das hallesche Rathaus und offensichtlich eine sehr große Mehrheit der halleschen Stadtrat nur als sinnvoll an, wenn es systemkonform ist. Was das bedeutet zeigen die Massenabholzungen zum Beispiel in der Otto-Stomps-Straße/Fiete-Schulze-Straße, Delitzscher Straße, Böllberger Weg, Beesener Straße, Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor sowie auf der Peißnitzinsel und auf der Ziegelwiese. Das ständige Zurückschneiden von Sträuchern im gesamten halleschen Stadtgebiet verschärft diese Situationen.

Bisherige Vorschläge der Initiative „Pro Baum“ zu Pflanzstandorten im Paulusviertel, in der Landsberger Straße, im Giebichensteinviertel und in der Wilhelm-Busch-Straße hat man entweder ignoriert oder mit vorgeschobenen, unhaltbaren Begründungen zurückgewiesen.

Dem gilt es durch verstärktes bürgerschaftliches Engagement in Form von konzeptionellen Vorschlägen, Stellungnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Exkursionen, aber auch mit Protesten und Petitionen zu begegnen.

Die Initiative „Pro Baum“ hat sich daher entschieden, mit folgenden Veranstaltungen das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Ausweitung der Gehölzbestände in der Stadt Halle (Saale) verstärkt im Bewusstsein der Bevölkerung sowie in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) zu verankern:

Veranstaltungsplan der Initiative „Pro Baum“ für das Jahr 2017

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
23.01.; 20.02.; 20.03.; 24.04.; 29.05.; 26.06.; 24.07.; 28.08.; 25.09.; 23.10.; 20.11.; 18.12.

II. Exkursion

Tag des Baumes:
Dienstag, den 25.04.2017, um 16.30 Uhr
Exkursion ab Peißnitzinsel durch das NSG Peißnitznordspitze, entlang von Teilen des Gimritzer Dammes und der Heideallee sowie des Saugrabens bis zum Landschafts-schutzgebiet „Dölauer Heide“ in Halle (Saale)
Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus)
Dauer: ca. 5 Stunden

III. Aktion

Karfreitag, den 14.04.2017, um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen statt abholzen“ – eine gemeinsame Aktion mit dem Arbeitskreis Hal-lesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Treffpunkt: Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale)

IV. Kontakt:

Initiative „Pro Baum“ c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de; E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de

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21.12.2016
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Verkehrsunfälle im Saalekreis

Am 20.12.2016 gegen 23.45 Uhr ereignete sich im Bereich Querfurt ein Verkehrsunfall. Ein 60 jähriger Toyota-Fahrer befuhr die L 176 zwischen Aseleben und Querfurt. Aus bisher ungeklärter Ursache geriet er mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit der entgegenkommenden 51 jährigen VW-Fahrerin.[nbsp]

Verkehrsunfälle im Saalekreis

Durch den Aufprall wurden beide Fahrzeugführer verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden. Zur Unterstützung der Arbeiten am Unfallort waren Kameraden der Feuerwehr vor Ort. Die Landstraße musste bis ca. 02.30 Uhr gesperrt werden.

Am 20.12.2016 gegen 22.45 Uhr ereignete sich im Bereich Wettin ein Verkehrsunfall. Eine 26 jährige BMW-Fahrerin befuhr L 156 in Richtung Wettin. Ca. 300 Meter vor der Ortslage Wettin kreuzte ein Hase die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verendete an der Unfallstelle.

Am 20.12.2016 gegen 21.15 Uhr ereignete sich im Bereich Peißen ein Verkehrsunfall. Ein 42 jähriger VW-Fahrer befuhr die Saarbrücker Straße in Richtung Braschwitz. Auf Höhe der Einfahrt zum Lagerkomplex von Möbel Kraft überquerte ein Wildtier die Straße. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verendete an der Unfallstelle.

Am 20.12.2016 gegen 16.20 Uhr ereignete sich im Bereich Ostrau ein Verkehrsunfall. Ein 65 jähriger Opel-Fahrer befuhr die Straße Ostrauer Anger in Richtung Karl-Marx-Straße. Aus bisher ungeklärter Ursache stieß er gegen den am rechten Fahrbahnrand parkenden PKW BMW. Durch den Aufprall wurde der Opel-Fahrer verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Am 21.12.2016 gegen 07.45 Uhr ereignete sich im Bereich Braunsbedra ein Verkehrsunfall. Ein 55 jähriger Fiat-Fahrer befuhr die L 178 aus Richtung Krumpa in Richtung Braunsbedra. Kurz hinter der Ortsausfahrt Krumpa kreuzte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.

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21.12.2016
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Stadtverwaltung: Öffnungszeiten zum Jahreswechsel

In der Stadtverwaltung Halle (Saale) sind in der Zeit von Dienstag, dem 27. Dezember 2016, bis einschließlich Freitag, dem 30. Dezember 2016, Betriebsferien.

Stadtverwaltung: Öffnungszeiten zum Jahreswechsel

In dieser Zeit sind die meisten Ämter und Servicestellen nicht besetzt. In der untenstehenden Übersicht sind alle Bereiche aufgelistet, die während der Betriebsferien 2016 persönlich oder telefonisch erreichbar sind.

Übersicht der diensthabenden Bereiche während der Betriebsferien zum Jahreswechsel

(halle.de/ps)[nbsp]

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21.12.2016
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Gestohlenes Motorrad auf der Silberhöhe ausgebrannt

Gegen 20:50 Uhr wurde die Polizei gestern zu einem brennenden Motorrad am Anhalter Platz gerufen.

Gestohlenes Motorrad auf der Silberhöhe ausgebrannt

Bei deren Eintreffen konnte der Brand bereits durch die Feuerwehr gelöscht werden, das Kleinkraftrad war bis auf den Rahmen niedergebrannt. Eine Überprüfung der Fahrgestellnummer ergab, dass das Fahrzeug bereits im Oktober dieses Jahres durch die 47 Jahre alte Besitzerin als gestohlen gemeldet wurde.

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21.12.2016
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Betrunkener fährt gegen parkendes Auto

Ein Skodafahrer wollte gestern gegen 18:30 Uhr in einer Parklücke in der Curt-Goetz-Straße einparken.

Betrunkener fährt gegen parkendes Auto

Hierbei stieß er gegen einen hinter ihm stehenden Smart, welcher durch den Aufprall zudem gegen einen Baum geschoben wurde. Die Ehefrau des 51-jährigen Skodafahrers informierte die Polizei. Die Beamten konnten während der Verkehrsunfallaufnahme Alkoholgeruch bei dem 51-Jährigen wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,89 Promille. Der Unfallfahrer wurde einer Blutprobenentnahme unterzogen. Sein Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt wurde dem 51-Jährigen untersagt.

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21.12.2016
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Kinder missbrauchen Notrufleitung

Gegen 15:25 Uhr gingen gestern mehrere Anrufe über den Notruf der Polizei ein. Mit dem Polizeibeamten wurde hierbei nicht gesprochen, jedoch konnten durch diesen Kinderstimmen wahrgenommen werden.[nbsp]

Kinder missbrauchen Notrufleitung

In einer Telefonzelle an der Neustädter Passage, von welcher aus die Notrufnummer gewählt wurde, konnten durch Polizisten ein Junge und ein Mädchen angetroffen werden. Beim Eintreffen der eingesetzten Polizeibeamten rannte die 9-Jährige davon. Der 10 Jahre alte Junge gab die Anrufe zu und wurde später an die Mutter übergeben.

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21.12.2016
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7. Halleschen Wintermarkt

Auf Grund der guten Erfahrungen in den vergangenen 6 Jahren und der Nachfrage durch die Händler, Bürger und Besucher unserer Stadt hat sich die City- Gemeinschaft Halle e.V. für die Durchführung eines 7. Halleschen Wintermarktes in diesem Jahr eingesetzt und wird ihn in eigener Verantwortung durchführen.

7. Halleschen Wintermarkt

Gerade in der Zeit nach Weihnachten, wenn die Ruhe nach dem Weihnachtsfest eingekehrt ist und viele Hallenser Besuch haben, hat es sich bewährt, eine Attraktion für Halle auf dem Marktplatz zu schaffen.

Die City- Gemeinschaft Halle e.V. möchte damit die Hallenser, deren Besucher und die Bürger aus dem Umkreis zu einem Besuch in die Hallesche Innenstadt einladen.

Der 7. Hallesche Wintermarkt wird im Zeitraum vom Montag, den 26.12.2016 bis Sonntag, den 08.01.2017, auf der Ostseite des Marktplatzes durchgeführt.

Eine Verlängerung bis zum 08.01.2017, also über den 06.01. (Die Weihnachtszeit ist mit dem Eintreffen der 3 Heiligen Könige beendet) hinaus ist der Tatsache geschuldet, dass der 06.01.2017 ein Freitag ist und wir unseren Gästen noch das Wochenende zum Besuch des Wintermarktes sichern wollen.

Über 32 verschiedene Händler beteiligen sich mit einem umfangreichen Sortiment an diesem Event.

Vom Glühwein über Süßwaren, Fisch und vegetarische Kost sowie verschiedenen Speisen reicht das Angebot.

Analog des Weihnachtsmarktes wollen auch wir einen familienfreundlichen Markt schaffen, deshalb haben wir ein breites Angebot an Kinderaktionen wie „Ballwerfen“ und „Entenangeln“ vorbereitet. Natürlich gibt es auch 2 Kinderkarussells.

Höhepunkte werden wieder unsere Freilichtfilmvorführungen sein. In diesem Jahr haben wir vor, ein buntes Programm zu veranstalten.

Ab 19 Uhr zeigen wir deshalb an verschiedenen Abenden Filmklassiker,

wie“ Die Olsenbande“, „Bud Spencer“ und „Ziemlich beste Freunde“.

Am 28.12.2016 beginnen wir aber erst mit „Die Eiskönigin“

Am 30.12.2016 geht es dann los mit „Die Olsenbande und ihr großer Coup“

Am 01.01.2017 läuft wie im jeden Jahr traditionell „Die Feuerzangenbowle“.

Am 03.01.2017 folgt Bud Spencer mit „Zwei wie Pech und Schwefel“

Am 05.01.2017 zeigen wir „Der (wirklich) allersetzte Streich der Olsenbande“

Und am 07.01.2017 kommen „Die ziemlich besten Freunde“

Das beliebte „Schrottwichteln“ (Geschenketausch) wird auch in diesem Jahr wieder fortgesetzt.

Es wird vom 26.12.2016 bis 04.01.2017 von 11 Uhr bis 17 Uhr zelebriert und hat bereits weit über die Grenzen der Region seine Anhänger gefunden.

Am 05.01.2017 werden die Restbestände des „Schrottwichteln“ ab 15 Uhr für einen guten Zweck auf dem Wintermarkt versteigert.

Zusätzlich zum 7. Halleschen Wintermarkt bieten wir auch 8 Frischemarkt –händlern eine Plattform. Dies resultiert daraus, dass der Frischemarkt der Stadt geschlossen ist und erst danach wieder öffnet.

So werden z.B. der Hühnerhof Steuden und der Fischhandel Gutzeit vor Ort sein, um Gänsebraten und Sylvesterkarpfen anzubieten.

Am 26.12.2016 öffnet der 7. Hallesche Wintermarkt um 12 Uhr.

Die tägliche Öffnungszeit ist dann 10 Uhr (Sonntags ab 11 Uhr) bis 21 Uhr.

Am 31.12.2016 schließt der Wintermarkt 18 Uhr und öffnet am 01.01.2017 erst wieder um 14 Uhr.

Am 08.01.2017 ist der 7. Hallesche Wintermarkt um 18 Uhr beendet.

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21.12.2016
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HWS senkt Niederschlagswasserpreis um 5 Cent / Trinkwasserpreis bleibt seit mehr als 15 Jahren stabil

Bereits zum zweiten Mal senkt die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) zum 1. Januar 2017 für ihre Kunden den Preis für Niederschlagswasser. Zudem hält das Unternehmen der Stadtwerke Halle[nbsp] – ungewöhnlich für die Branche – den Trinkwasserpreis bereits seit 15 Jahren stabil und hatte ihn vor zwei Jahren zum 1. Januar 2015 sogar zum zweiten Mal infolge gesenkt.[nbsp]

HWS senkt Niederschlagswasserpreis um 5 Cent / Trinkwasserpreis bleibt seit mehr als 15 Jahren stabil

[nbsp]Die Preissenkungen sind durch weitere Kosteneinsparungen infolge der Umsetzung der Unternehmensstrategie möglich geworden. Gesenkt wird bereits zum zweiten Mal ab 1. Januar 2017 der Preis für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation. Er sinkt um 5 Cent auf 1,33 Euro (brutto) pro Quadratmeter Bemessungsfläche und Jahr. Vor zwei Jahren, zum 1. Januar 2015, war er bereits gesenkt worden. Das Entgelt für die Einleitung von Schmutzwasser aus Haushalten, Kleingewerben und Industrie bleibt konstant bei 3,46 EUR/ m³ (brutto). Die Preise gelten für die Stadt Halle (Saale) sowie für das Gebiet des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal.

Der Trinkwasserpreis bleibt im Versorgungsgebiet seit mehr als 15 Jahren stabil. Unterbrochen wurde dies nur vom Jahr der Einführung des sogenannten Wassercent durch die Landesregierung in 2012. Vor zwei Jahren, zum 1. Januar 2015, war der Trinkwasserpreis bereits zum zweiten Mal gesenkt worden. Die Preise gelten für die Stadt Halle (Saale).

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21.12.2016
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Aktuelle Urteile auf einen Blick

Keine Werbung auf Friedhöfen -[nbsp]Eilige Paare sparen Steuern -[nbsp]Betreuerin zahlt mit Rente eines Verstorbenen -[nbsp]Umsatzsteuer für Weihnachtsbäume

Aktuelle Urteile auf einen Blick

+++ Keine Werbung auf Friedhöfen +++

Zwei Bestatter aus dem Berchtesgadener Land stritten sich um eine Werbeschrift auf der Arbeitskleidung des Beklagten. Laut ARAG entschied das Oberlandesgericht[nbsp] (OLG) München, dass auf dem Friedhof in Berchtesgaden keinerlei Reklame zur Schau getragen werden darf.

+++ Eilige Paare sparen Steuern +++

Paare, die sich vor Jahresende noch schnell das Ja-Wort geben, können laut ARAG rückwirkend für das ganze Jahr Steuern sparen. Denn auch wer erst im Dezember heiratet, kann für das gesamte Jahr das Ehegattensplitting geltend machen.

+++ Betreuerin zahlt mit Rente eines Verstorbenen +++

Eine gerichtlich bestellte Betreuerin muss laut ARAG bei redlicher Verwendung nicht für zu Unrecht gezahlte Rente haften. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Betreuerin, ohne Kenntnis vom Tod des Betreuten zu haben, die nach dessen Tod gezahlte Rente zur Begleichung seiner offenen Rechnungen verwendet (BSG, Az.: B 13 R 9/16 R).

+++ Umsatzsteuer für Weihnachtsbäume +++

Laut ARAG werden für künstliche und echte Weihnachtsbäume unterschiedliche Umsatzsteuersätze fällig. Doch auch die Steuersätze für echte gewachsene Bäume variieren je nach Herkunft und Verkaufsort.

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Langfassungen:

Keine Werbung auf Friedhöfen

Zwei Bestatter aus dem Berchtesgadener Land stritten sich um eine Werbeschrift auf der Arbeitskleidung des Beklagten. Der Rechtsstreit begann, als der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden trugen, die mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, weil Werbung laut Friedhofssatzung verboten sei und bekam Recht. In der Friedhofssatzung steht, dass sich Besucher „der Würde des Friedhofs entsprechend“ zu verhalten haben. Es folgt eine Aufzählung mehrerer Dinge, die verboten sind, darunter: „Reklame irgendwelcher Art zu treiben“. Bei dem Schriftzug am Hemdkragen handelt es sich um solche Reklame – also um Werbung, die der Förderung des Unternehmens dient. Es handelt sich somit um einen „Verstoß, der zur Unterlassung verpflichtet“, so der Richter. ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieses Urteil sich nur auf Friedhöfe mit entsprechender Satzung bezieht.

Eilige Paare sparen Steuern

Paare, die sich vor Jahresende noch schnell das Ja-Wort geben, können rückwirkend für das ganze Jahr Steuern sparen. Denn auch wer erst im Dezember heiratet, kann für das gesamte Jahr das Ehegattensplitting geltend machen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen des Paares bei der Steuerberechnung halbiert. Der für die Hälfte des Einkommens geltende Steuersatz wird dann auf das gesamte Einkommen angewendet, wodurch sich Steuern sparen lassen. Die Ersparnis ist laut ARAG Experten besonders hoch, je größer die Differenz der beiden Einkommen ist. Verdienen Braut und Bräutigam gleich viel, tendiert die Ersparnis gegen null.

Mit Rente eines Verstorbenen bezahlt: Muss Betreuerin haften?

Eine gerichtlich bestellte Betreuerin muss bei redlicher Verwendung nicht für zu Unrecht gezahlte Rente haften. Der Rentenversicherungsträger forderte von der Betreuerin, als er vom Tod des Versicherten erfuhr, die Rückzahlung der über den Tod hinaus gezahlten Rente. Hiergegen wandte sich die Betreuerin mit Erfolg. Zwar hat sie durch die von ihr getätigten Überweisungen nach dem Tod des Versicherten über die für den Verstorbenen zu Unrecht erbrachten Rentenleistungen wirksam verfügt. Diese Verfügungen sind ihr jedoch nicht persönlich zuzurechnen. Sie hat trotz des Todes des Versicherten aufgrund ihrer Gutgläubigkeit zivilrechtlich noch in ihrer Eigenschaft als Betreuerin tätig werden dürfen. Daraus folge bei Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis des Todes des Betreuten eine Haftungsfreistellung, erläutern ARAG Experten (BSG, Az.: B 13 R 9/16 R).

Umsatzsteuer für Weihnachtsbäume

Die auf Weihnachtsbäume erhobenen Umsatzsteuersätze sind so artenreich wie die Nadelbäume selbst. Dabei spielt die Frage „Fichte oder Edeltanne“ eher eine untergeordnete Rolle. Laut ARAG Experten erhebt der Fiskus 19 Prozent auf künstliche Weihnachtsbäume und lediglich sieben Prozent auf natürlich gewachsene Nadelgehölze. Diese einfache und nachvollziehbare Steuerregel gilt allerdings auch nur, wenn[nbsp] der Baum von einem Gewerbetreibenden, also etwa im Baumarkt gekauft wurde oder bei einem Landwirt mit einer wirksamen Optionserklärung gemäß § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Wurde der Baum allerdings von einem Landwirt ohne Optionserklärung im Wald gezogen und gefällt, zahlt der Verbraucher 5,5 Prozent Umsatzsteuer. Ist der Baum vom Bauern dagegen in einer Sonderkultur oder Schonung großgezogen worden, ergibt sich ein Steuersatz von 10,7 Prozent. In Fällen, in denen Weihnachtsbäume gebraucht gekauft oder weiterveräußert oder ins Ausland verkauft oder aus dem Ausland eingeführt oder von einer gemeinnützigen Organisation veräußert wurden, ergeben sich zahlreiche Sonder-, Zusatz- und Ausnahmeregelungen, auf die die ARAG Experten aus Platzgründen an dieser Stelle leider nicht eingehen können. Die ARAG Experten wünschen Ihnen trotzdem ein besinnliches Weihnachtsfest!

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21.12.2016
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Führungstipps für die Festtage, Öffnungszeiten Tourist-Information Halle (Saale)

„Weihnachtlicher Rundgang mit dem Nikolaus“ -[nbsp]„Altstadtbummel“ -[nbsp]„Hoch hinaus auf die Hausmannstürme“ -[nbsp]Eingeschränkte Öffnungszeiten der Tourist-Information Halle[nbsp]

Führungstipps für die Festtage, Öffnungszeiten Tourist-Information Halle (Saale)

Mit dem Nikolaus die Festtage beginnen

Beim „Weihnachtlichen Rundgang mit dem Nikolaus“ am Freitag, 23. Dezember, um 18:00 Uhr, stehen Straßen und Plätze im Mittelpunkt, die zur Adventszeit eine heimelige Atmosphäre ausstrahlen, darunter natürlich der Marktplatz mit „Halleschem Weihnachtsmarkt“, der Hall- und Alte Markt. Und wie es vom Nikolaus erwartet wird, hält er am Ende der Tour eine „schokoladige“ Überraschung für jeden Gast bereit.

Treffpunkt ist um 18:00 Uhr vor der Tourist-Information am Marktschlösschen. Die Tickets gibt es für 11,00 Euro / 9,00 Euro ermäßigt.

Altstadtbummel und Aufstieg auf die Hausmannstürme

Von Sonnabend, 24. Dezember, bis Donnerstag, 29. Dezember 2016, bietet die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH täglich drei Stadtführungen: den „Altstadtbummel“ (11:00[nbsp]Uhr) sowie geführte Aufstiege auf die Hausmannstürme der Marktkirche (12:00 und 13:00 Uhr).

Treffpunkt ist vor der Tourist-Information Halle (Saale) am Marktschlösschen bzw. am Turmeingang der Marktkirche (Talamtstraße). Karten für den Altstadtbummel kosten 7,00[nbsp]Euro[nbsp]/ 5,50 Euro ermäßigt; für die Hausmannstürme 6,00[nbsp]Euro / 4,50 Euro ermäßigt.

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Tourist-Information Halle (Saale)
Am Sonnabend, 24., und 31. Dezember ist die hallesche Tourist-Information von 10:00[nbsp]bis 14:00 Uhr geöffnet und schließt eine Stunde zeitiger als üblich. Am Montag, 2., sowie Dienstag, 3.[nbsp]Januar 2017 bleibt der Infopunkt aufgrund von Inventurarbeiten geschlossen. Ab Mittwoch, 4. Januar 2017 hat der Infopunkt wieder regulär geöffnet.
Eintrittskarten für gebotene Stadtführungen verkaufen daher die Gästeführer direkt zur Führung. Schön wäre, wenn Gäste möglichst passend zahlen könnten. Zwischenzeitlich wird über Führungsangebote online informiert unter www.halle-tourismus.de sowie über die Aushänge an der Tourist-Information Halle (Saale).
Reservierung , Informationen Stadtführungen:
Tourist-Information Halle (Saale) Marktschlösschen
Marktplatz 13, 06108 Halle (Saale)
Tel.: 03 45-122 99 84 / E-Mail: touristinfo@stadtmarketing-halle.de

www.halle-tourismus.de

Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 9:00 – 18:00 Uhr / Sonnabend, 24., und 31. Dezember 2016: 10:00 – 14:00 Uhr
Sonn- und Feiertag geschlossen

Überblick: Stadtführungen am Wochenende Fr., 23. bis Mo., 26. Dezember 2016
Freitag, 23. Dezember
13:30 Uhr
Altstadtbummel
Treffpunkt: Marktschlösschen
Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

14:00, 15:00 [&] 16:00 Uhr
Hoch hinaus auf die Hausmannstürme
Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche
Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)
(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

18:00 Uhr
Rundgang mit dem Nikolaus
Treffpunkt: Marktschlösschen
Preis/Person: 11,00 € / 9,00 € erm. (mind. 8 Personen)

Sonnabend, 24. Dezember
11:00 Uhr
Altstadtbummel
Treffpunkt: Marktschlösschen
Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

12:00 [&] 13:00 Uhr
Hoch hinaus auf die Hausmannstürme
Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche
Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)
(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

Sonntag, 25. Dezember
11:00 Uhr
Altstadtbummel
Treffpunkt: Marktschlösschen
Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

12:00 [&] 13:00 Uhr
Hoch hinaus auf die Hausmannstürme
Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche
Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)
(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

Montag, 26. Dezember
11:00 Uhr
Altstadtbummel
Treffpunkt: Marktschlösschen
Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

12:00 [&] 13:00 Uhr
Hoch hinaus auf die Hausmannstürme
Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche
Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)
(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

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21.12.2016
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Alles Genscher? oder der schwierige Weg zur angemessenen Ehrung

Die stark polarisierende Berichterstattung über eine mögliche städtische Ehrung Hans-Dietrich Genschers hat[nbsp]Christian Feigl veranlasst eine Entgegnung zu schreiben. Er möchte somit auf die wirklich wichtigen Überlegungen hinweisen.

Alles Genscher? oder der schwierige Weg zur angemessenen Ehrung

Die angemessene Ehrung von Persönlichkeiten der Zeitgeschichte ist eine schwierige Aufgabe – gilt es doch das herausragende Wirken der Person zu bewerten, aber auch das weniger positive Handeln dagegen abzuwägen, um ein möglichst objektives Bild des zu Ehrenden darstellen zu können. In der Regel geschieht ein solcher Abwägungsprozess in einer Kommission, die sich dazu die nötige Zeit nimmt. Zuletzt hat sich der Hallesche Stadtrat mit dem Fall von Fritz Hartnagel und Alfred Bauer – zwei Offizieren der Wehrmacht, die in den letzten Kriegstagen des 2. Weltkriegs die Heeres- und Luftwaffennachrichtenschule kampflos übergaben – beschäftigt. Am Ende stand der Beschluss, an die Geschehnisse mit einer Tafel im heutigen Institutsgebäude der Universität zu erinnern. Wesentlich schwieriger war das jahrelange Ringen um die Umbenennung der Emil-Abderhalden-Straße. Hier gab eine wissenschaftliche Studie der Humboldt-Universität Berlin den entscheidenden Ausschlag, diese fallen zu lassen. Auch wenn solche Prozesse ihre Zeit brauchen, so ist doch der Erkenntnisgewinn wichtig für die Meinungsbildung derer, die am Ende per Abstimmung in den Parlamenten darüber zu befinden haben.

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Im Falle von Hans-Dietrich Genscher scheint die Lage eindeutiger. Der große deutsche Politiker wird seit der Wende 1989/90 immer wieder mit Ehrungen in seiner Heimatstadt bedacht. Im öffentlichen Bewusstsein ist er gegenwärtig und es wird mit (mehr oder weniger originellen) Aktionen an ihn erinnert. Schaut man sich die regionale Liste der[nbsp] Ehrbekundungen an, kann es nur verwundern, wie eine mediale Öffentlichkeit unter Meinungsführerschaft der Mitteldeutschen Zeitung zu der Wahrnehmung kommt, Halle müsse nun endlich dem „wohl bedeutendsten Sohn seiner Zeit der Stadt Halle“ ein Gedenken zuteil werden lassen:

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1991 – Ehrenbürger der Stadt Halle

1991 – Ehrenschwager der Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle

1992 – Ehrensenator der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

1993 – Ehrensenator der Leopoldina

2010 – Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt

2012 – Eröffnung der „Begegnungsstätte deutsche Einheit“ im Genscher- Geburtshaus

2016 – „Hallescher Geschichtstaler“ des Numismatischen Vereins Halle

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Seit mehreren Wochen sind zahlreiche Vorschläge für eine weitere Ehrung in der Diskussion. Diese sind unter anderem die Umbenennung einer Straße, eines Platzes, einer Schule oder des Flughafens Leipzig-Halle bis hin zu dem Ansinnen, ein Denkmal zu errichten. Die Suche nach einem Vorschlag entwickelte eine Eigendynamik, die den Eindruck erweckt, es könne gar nicht genug Ehrungen geben.

Doch bei einer erneuten Würdigung Genschers kann es meines Erachtens nur um die Frage gehen, welche und nicht wie viele. In der Abwägung ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren – bei Mehrfachehrungen ist die Grenze zwischen angemessener Würdigung und Personenkult schnell überschritten.

Dazu sollte eine offene und ehrliche Diskussion geführt werden: Was bedeutet uns Genscher heute? Welche seiner Verdienste für unsere Stadt veranlassen uns zu der Ehrerbietung? Dies sind Fragen, die in der bisherigen, aufgeheizten Diskussion kaum eine Rolle gespielt haben. Doch diese Selbstvergewisserung braucht es, um ehrlichen Herzens eine richtige Form zu finden.

Und letztlich ist es der Stadtrat, der eine Entscheidung fällen muss. Manchmal braucht dies etwas Zeit. Das ist nicht weiter schlimm. Eine wohlüberlegte Entscheidung ist allemal besser als ein verfehlter Schnellschuss, denn der kann schnell zur Peinlichkeit werden – und nicht der Entscheidungsprozess.

Christian Feigl

Stadtrat Bündnis 90/ Die Grünen

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21.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Impfen und Vorsorge

Ist Ihr Impfpass auf dem neuesten Stand? Müssen bei Ihnen oder Ihrer Familie Impfungen aufgefrischt oder nachgeholt werden? Hier erfahren Sie, wie Sie sich mit einem kleinen Piks vor ansteckenden Krankheiten schützen können.

Impfen und Vorsorge

Aktive und passive Immunisierung

Eine Impfung aktiviert unser Immunsystem.

Es gibt zwei Arten der Immunisierung:

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Eine Impfung aktiviert unser Immunsystem. Es gibt zwei Arten der Immunisierung:

Aktive Immunisierung:

  • Ziel ist ein langfristiger Schutz vor bestimmten Krankheiten.

  • Geimpft wird mit abgetöteten (Totimpfstoffe) oder abgeschwächten (Lebendimpfstoffe) Krankheitserregern.

  • Dem Körper wird eine Infektion vorgetäuscht, er reagiert mit der Bildung von Antikörpern und Gedächtniszellen.

  • Für den Aufbau des Impfschutzes sind oft mehrere Teilimpfungen nötig, um das Immunsystem zu “trainieren”. Das nennt man Grundimmunisierung.

  • Bei einigen Impfungen hält der Schutz ein Leben lang. Andere müssen regelmäßig aufgefrischt werden (Auffrischungsimpfung).

Passive Immunisierung:

  • Ist sinnvoll, wenn eine ungeimpfte Person mit einem Krankheitserreger in Kontakt gekommen ist und die Gefahr einer Ansteckung besteht.

  • Der Impfstoff enthält Antikörper, die aus menschlichem oder tierischem Serum gewonnen werden.

  • Man ist sofort vor dem speziellen Erreger geschützt. Der Verlauf der Krankheit wird abgemildert oder bestenfalls der Ausbruch verhindert.

  • Der Schutz währt nur kurz (ca. 2 Monate), weil der Körper keine eigene Abwehrstoffe produziert. Parallel sollte daher immer mit einer aktiven Immunisierung begonnen werden.

  • Sowohl eine aktive wie auch passive Immunisierung kommt nicht bei allen Infektionskrankheiten infrage. Eine passive Immunisierung ist z. B. bei Hepatitis A, Tetanus oder Tollwut möglich.

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Impfen ernst nehmen

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Impfung, sondern nur Empfehlungen. Je mehr Menschen jedoch durch eine Impfung gegen gefährliche Erreger immun sind, desto schlechter können sich Krankheiten ausbreiten.

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) gibt jährlich aktualisierte Empfehlungen heraus. Die AOK zahlt eine Impfung, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss sie in die Richtlinie “Schutzimpfungen” übernommen und das Bundesministerium für Gesundheit dies nicht beanstandet hat.

Eine FSME-Impfung wird wie bisher den Menschen empfohlen, die sich in Risikogebieten für die durch Zecken übertragbare “Frühsommer-Meningoenzephalitis” in der Natur aufhalten oder dort wohnen. 2014 kam zu den bereits bekannten FSME-Risikogebieten in Deutschland der Vogtlandkreis in Sachsen hinzu. Wer sich in den Risikogebieten vor allem während der wärmeren Monate April bis November aufhält, für den ist die Impfung empfohlen.

Die Impfindikation bei Kindern wie bei Impfungen für Erwachsene richtet sich nach dem Expositionsrisiko. Das Expositionsrisiko ergibt sich aus der Häufigkeit, mit der man sich in der Natur aufhält. Macht man eine Städtereise in ein Risikogebiet benötigt man möglicherweise keine Impfung, aber bei einer Wanderreise in der Natur sollte man sich für eine Impfung entscheiden.

Im Durchschnitt nimmt die Schwere der Erkrankung mit fortschreitendem Alter zu, aber auch Kinder können von schweren Verlaufsformen betroffen sein. Auch allen, die durch FSME beruflich gefährdet sind wie Laborpersonal und in Risikogebieten arbeiten, wie Forstarbeiter sowie Menschen in der Landwirtschaft, wird die Impfung empfohlen.

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Impfen in der Schwangerschaft?

Schwangere Frauen sollten sich nur dringend notwendige Impfungen verabreichen lassen.

Frauen lassen sich am besten drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft alle wichtigen Impfungen geben. So sind Mutter und Kind gut geschützt. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, wenn Sie eine Schwangerschaft planen.

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Bei Schwangeren sind in der Regel Impfungen mit Totimpfstoffen im zweiten und dritten Drittel der Schwangerschaft unbedenklich. Dazu gehören unter anderem Impfstoffe gegen Krankheiten wie Diphtherie, Influenza (Grippe), Hepatitis A und B, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Pertussis (Keuchhusten).

Gerade die Grippe-Impfung wird Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel ausdrücklich empfohlen, wenn sie im Herbst und Winter schwanger sind. Bei erhöhter Gefährdung durch ein Grundleiden wie Diabetes mellitus oder Asthma schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel.

Von Impfungen mit Lebendimpfstoffen während einer Schwangerschaft rät das Robert-Koch- Institut ausdrücklich ab. Die Erreger sind noch in geringem Maße vermehrungsfähig. Das ist zwar für die Mutter ungefährlich, kann aber das Kind schädigen. Mit Lebendimpfstoffen wird z. B. gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken geimpft. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. RKI 17.4.2015.

Während der Stillzeit kann man sich nach Absprache mit dem behandelnden Arzt impfen lassen.

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Masern: das unterschätzte Risiko

Masern, Mumps und Röteln sind keine harmlosen “Kinderkrankheiten”. Sie können schwerwiegende Folgen haben.

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Kinderkrankheiten heißen Kinderkrankheiten, weil früher viele Menschen in den ersten Lebensjahren daran erkrankten. Ohne Immunschutz können sich aber auch Erwachsene anstecken. Auch wenn sie meist problemlos ausheilen, führen Masern in seltenen Fällen zu schwerwiegenden Komplikationen, wie Mittelohrentzündung oder Lungenentzündung: Auch erleiden etwa 10 von 10.000 Masernkranken eine Gehirnentzündung. Laut BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) überleben ein bis zwei der Betroffenen die Krankheit nicht. Bei etwa zwei bis drei Patienten bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück.

Zum Schutz wird die Impfung mit dem MMR-Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln allen empfohlen, die nicht dagegen immun sind: Danach sollten kleine Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten die erste und spätestens im 23. Lebensmonat die zweite Grundimmunisierung erhalten. Gleichzeitig kann im Rahmen der MMR-Impfung auch die Impfung gegen Windpocken (Varizellen) erfolgen. Bei älteren noch nicht geimpften Kindern oder Jugendlichen sollten die Impfungen möglichst bald nachgeholt werden.

Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und deren Impfschutz unklar ist oder die nicht bzw. nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden, wird die Impfung ebenfalls empfohlen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will weltweit Masern und Röteln ausrotten. Deutschland hat sich diesem Ziel angeschlossen. Dieses Ziel wäre erreicht, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung die empfohlene Zweifach-Impfung erhalten haben.

Eine Information des AOK-Bundesverbandes

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Linktipps

1. Weitere umfassende Informationen zum Thema Impfungen finden Sie auf der aok.de.

2. Den aktuellen Impfkalender der STIKO sowie umfassende Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu den häufigsten Fragen rund ums Thema Impfen finden Sie unter:www.impfen-info.de.

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21.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Anschläge in Paris und in Brüssel, jetzt in Berlin

Nach Paris wurde personelle und technische Verbesserung der Polizei in Sachsen-Anhalt versprochen – was hat sich bisher getan?

Anschläge in Paris und in Brüssel, jetzt in Berlin

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Berlin wird durch das Innenministerium Sachsen-Anhalt die Sicherheit bei Veranstaltungen mit zahlreichen Besuchern, insbesondere Weihnachtsmärkte, und auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen durch sichtbare Polizeipräsenz erhöht. Die Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt wurden per Ministeriumserlass aufgefordert, entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.

„Die Einschätzung der Sicherheitslage hat sich nicht verändert. Die Einschätzung ging und geht weiterhin von der höchst möglichen abstrakten Gefährdungslage aus. Diese Gefährdungslage hat sich durch das Ereignis in Berlin in bedauerlicher Weise realisiert. Durch die ab sofort zusätzlich angeschobenen Maßnahmen soll nicht zuletzt auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden“, so Innenminister Holger Stahlknecht.

Im Einzelnen umfassen die Maßnahmen:

  • Erhöhung der sichtbaren polizeilichen Präsenz inkl. Unterstützung durch Kräfte der Landesbereitschaftspolizei,

  • Robuste Ausstattung der Einsatzkräfte an bekannten Schwerpunkten mittels Mitführen von Maschinenpistolen und entsprechender Schutzausstattung,

  • Intensivierung der Aufklärungstätigkeit, um potentielle Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und ihnen angemessen begegnen zu können,

  • Gespräche mit Veranstaltern und deren Sicherheitsdiensten und[nbsp]Sensibilisierung der kommunalen Sicherheitsbehörden,

  • Prüfungen, ob und wie unter Beachtung der örtlichen Bedingungen durch mobile und feste technische Sperren die Sicherheit der Veranstaltungen verbessert werden sowie ob durch den Erlass von Beschränkungen die Zufahrt für bestimmte Fahrzeugklassen reduziert werden kann,

  • Anregung von Geschwindigkeitsreduzierungen im Umfeld der Veranstaltungen

Bereits bestehende Sicherheitskooperationen für Veranstaltungen über den Jahreswechsel hinaus werden im Rahmen weiterer Gespräche mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden gegebenenfalls neu bewertet.

In Umsetzung dieses Erlasses erfolgte am heutigen Dienstag eine gemeinsame Besprechung von Vertretern der Landeshauptstadt Magdeburg, der Magdeburger Weihnachtsmarkt GmBH und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord.

Hier wurde ein entsprechendes Maßnahmekonzept abgesprochen, um auch in den folgenden Tagen ein größtmögliches Maß an Sicherheit auf dem hiesigen Weihnachtsmarkt zu gewährleisten. Dazu wird die polizeiliche Präsenz auf dem Weihnachtsmarkt sichtlich erhöht. Neben Streifen von Beamten des Polizeireviers Magdeburg werden ab sofort zusätzlich Beamte des Zentralen Einsatzdienstes der PD Nord und der Landesbereitschaftspolizei auf und an den Zugängen zum Weihnachtsmarkt präsent sein. Insbesondere an den Zugängen werden Augenscheinskontrollen vorgenommen. Darüber hinaus werden sowohl durch die Polizei als auch durch die Landeshauptstadt Magdeburg an entsprechend sensiblen Stellen mobile und feste technische Sperren eingerichtet, die ein Befahren der Veranstaltungsfläche – wie in Berlin geschehen – verhindern bzw. wesentlich erschweren sollen. Dazu sollen sowohl Einsatzfahrzeuge als auch Betonsperren genutzt werden.

Dazu Abteilungsleiter Polizei Tom-Oliver Langhans: „Wir haben mit den Verantwortlichen der Landeshauptstadt Magdeburg und dem Weihnachtsmarktbetreiber eine ausführliche Sicherheitsbewertung vorgenommen. Mit den aufgeführten Maßnahmen werden wir die Sicherheit auf dem Weihnachtsmarkt erhöhen.“

Analoge Besprechungen gab es zwischen Vertretern der Polizeireviere Harz und Salzlandkreis mit den Kommunen und Weihnachtsmarktbetreibern der Weihnachtsmärkte in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie Aschersleben und Bernburg. Auch dort wurden entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Märkte getroffen.

Auch die Präsenz auf den Weihnachtsmärkten in Halle (Saale), Naumburg und Weißenfels wird erhöht

Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd hat zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit die Besucher der Weihnachtsmärkte sich sicher fühlen können und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist. Auf den Weihnachtsmärkten wo größere Menschenmengen zusammenkommen werden, wird die Polizei ihre Präsenz merklich durch uniformierte Einsatzbeamte erhöhen. In begründeten Fällen wird die Polizei auch Personen- und Fahrzeugkontrollen durchführen. Dort wo es erforderlich erscheint, werden Polizeibeamte sichtbar ihre Maschinenpistole mitführen. Sofern Jemand Auffälligkeiten feststellt, welche Anlass dafür geben, dass eine Gefahr für andere bestehen könnte, bittet die Polizei um sofortige Information. Sowohl die Polizeibeamten vor Ort als auch über die 110 können entsprechende Informationen weitergegeben werden.

Anschläge in Paris und in Brüssel, jetzt in Berlin. Die Sicherheitskräfte sind seit dieser Zeit in Sachsen-Anhalt angespannt. Nach Paris wurde personelle und technische Verbesserung in Sachsen-Anhalt versprochen – was hat sich bisher getan? Interview mit Uwe Petermann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei in Sachsen-Anhalt.

Uwe Petermann 2013

Uwe Petermann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei in Sachsen-Anhalt

Keven Nau: Anschläge in Paris und in Brüssel, jetzt in Berlin. Die Sicherheitskräfte sind seit dieser Zeit in Sachsen-Anhalt angespannt. Nach Paris wurde personelle und technische Verbesserung in Sachsen-Anhalt versprochen – was hat sich bisher getan?

Uwe Petermann: Die Diskussion um die Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung wird derzeit durch die GdP mit den Vertretern des Ministeriums und den politischen Parteien nach wie vor geführt. Leider ist es bisher nicht zu tatsächlichen Lösungen gekommen. Hier ist den Verantwortlichen offensichtlich immer noch nicht die Brisanz der Lage bewusst. Die Einstellung von 20 Hilfspolizisten und die Beschaffung von ballistischen Schutzpaketen ist derzeit realisiert worden. Allerdings sind die finanziellen Mittel aus dem Polizeihaushalt geflossen und nicht zusätzlich bereitgestellt. Hier wartet die Polizei immer noch auf das versprochene „Antiterror-Paket“.

Keven Nau: Ständige und Stundenlange Einsätze von Landes- und Bereitschaftspolizei. Folge: Berge von Mehrarbeitsstunden sind gesammelt worden. Auf Dauer eine Gefährdung der inneren Sicherheit in Sachsen-Anhalt?

Uwe Petermann: Im Zusammenhang mit der Terror- und Flüchtlingssituation ist ein deutlicher Anstieg der Mehrarbeit zu verzeichnen. Hier ist besonders der Dienst an den Wochenenden kritisch. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die geschlossenen Einheiten hier faktisch im Dauereinsatz sind.

Da die Polizeien des Bundes und der Länder die gleichen Belastungen zu bewältigen haben, ist es nur noch im Ausnahmefall möglich, dass diese das Land Sachsen-Anhalt bei der Bewältigung von herausragenden Einsatzlagen, wie z. B. besonderen Demonstrationen oder Fußballspielen mit besonderem Gefährdungspotenzial unterstützen, was letztendlich wieder zu Lasten des eigenen Personalkörpers geht. Unter den Belastungen leidet die kontinuierliche Aus- und Fortbildung, der Dienstsport, die Prävention und leider, wenn Regionalbereichsbeamte in die Lagebewältigung einbezogen werden müssen, die gemeindebezogene Polizeiarbeit und das Engagement der Polizei bei repräsentativen Anlässen. Im Rahmen der Verkehrskontrollen ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

Keven Nau:: Was fordern Sie von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht?

Uwe Petermann: Die GdP erwartet von der Landesregierung, die sofortige Freigabe der im Haushalt 2017 eingestellten Mittel für das Antiterror-Paket. Des Weiteren erwarten wir eine Motivations- und Investitionsinitiative in der Polizei, baulich und in der Sachausstattung. Genauso wichtig ist eine unabhängige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Outsourcings von IT-Fachanwendungen der Polizei.

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21.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Polizei erhöht Präsenz auf Weihnachtsmärkten

Nach den Ereignissen in Berlin am gestrigen Tage hat auch die Polizei im südlichen Sachsen-Anhalt eine Lagebeurteilung für den hiesigen Bereich vorgenommen. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse, ergeben keinerlei Hinweise für eine konkrete Gefährdung der Weihnachtsmärkte in Halle (Saale), Naumburg und Weißenfels.

Polizei erhöht Präsenz auf Weihnachtsmärkten

Trotzdem wird die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zusätzliche Maßnahmen ergreifen, damit die Besucher der Weihnachtsmärkte sich sicher fühlen können und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist. Auf den Weihnachtsmärkten wo größere Menschenmengen zusammenkommen werden, wird die Polizei ihre Präsenz merklich durch uniformierte Einsatzbeamte erhöhen. In begründeten Fällen wird die Polizei auch Personen- und Fahrzeugkontrollen durchführen. Dort wo es erforderlich erscheint, werden Polizeibeamte sichtbar ihre Maschinenpistole mitführen.

Sofern Jemand Auffälligkeiten feststellt, welche Anlass dafür geben, dass eine Gefahr für andere bestehen könnte, bittet die Polizei um sofortige Information. Sowohl die Polizeibeamten vor Ort als auch über die 110 können entsprechende Informationen weitergegeben werden.

Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd bittet um Verständnis für diese Maßnahmen.

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Sofern es im Rahmen der fortgesetzten Lagebeurteilungen neue Erkenntnisse zur Gefährdungslage hier geben sollte, wird umgehend nachberichtet.

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20.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Maßnahmen der Polizei im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Berlin wird durch das Ministerium für Inneres und Sport die Sicherheit bei Veranstaltungen mit zahlreichen Besuchern, insbesondere Weihnachtsmärkte, und auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen durch sichtbare Polizeipräsenz erhöht. Die Polizeibehörden in Sachsen-Anhalt wurden per Erlass aufgefordert, entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.

Maßnahmen der Polizei im Zusammenhang mit Weihnachtsmärkten

„Die Einschätzung der Sicherheitslage hat sich nicht verändert. Die Einschätzung ging und geht weiterhin von der höchst möglichen abstrakten Gefährdungslage aus. Diese Gefährdungslage hat sich durch das Ereignis in Berlin in bedauerlicher Weise realisiert. Durch die ab sofort zusätzlich angeschobenen Maßnahmen soll nicht zuletzt auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden“, so Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport.

Im Einzelnen umfassen die Maßnahmen:

  • Erhöhung der sichtbaren polizeilichen Präsenz inkl. Unterstützung durch Kräfte der Landesbereitschaftspolizei

  • Robuste Ausstattung der Einsatzkräfte an bekannten Schwerpunkten mittels Mitführen von Maschinenpistolen und entsprechender Schutzausstattung

  • Intensivierung der Aufklärungstätigkeit, um potentielle Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und ihnen angemessen begegnen zu können

  • Gespräche mit Veranstaltern und deren Sicherheitsdiensten

  • Sensibilisierung der kommunalen Sicherheitsbehörden

  • Prüfungen, ob und wie unter Beachtung der örtlichen Bedingungen durch mobile und feste technische Sperren die Sicherheit der Veranstaltungen verbessert werden sowie ob durch den Erlass von Beschränkungen die Zufahrt für bestimmte Fahrzeugklassen reduziert werden kann

  • Anregung von Geschwindigkeitsreduzierungen im Umfeld der Veranstaltungen

Bereits bestehende Sicherheitskooperationen für Veranstaltungen über den Jahreswechsel hinaus werden im Rahmen weiterer Gespräche mit den örtlich zuständigen Polizeibehörden gegebenenfalls neu bewertet.

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20.12.2016
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