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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ein Häkchen mit fatalen Folgen

Experten über selten gelesene und beachtete Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zugegeben, sie sind meist schwer verständlich, viel zu klein gedruckt und deutlich zu lang. Dennoch sind sie wichtig: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In ihnen definiert ein Unternehmen sämtliche Vertragsbedingungen. Leider werden die meisten AGB bei Vertragsabschluss aber ungelesen akzeptiert.[nbsp]

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ein Häkchen mit fatalen Folgen

Insbesondere im Internet, wo es nur eines schnellen Klicks bedarf, um die AGB als gelesen zu akzeptieren, macht sich kaum einer die Mühe, einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen zu werfen. Und das kann böse Folgen nicht zuletzt für die Datensicherheit haben.

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Gestaltungsvorgaben

Eindeutige Vorgaben, wie AGB drucktechnisch gestaltet werden müssen, gibt es nicht. Daher ist auch die Rechtsprechung zu diesem Thema durchaus unterschiedlich. Während Kölner Richter in einem konkreten Fall der Ansicht waren, dass eine Schriftgröße von unter 12 Punkt für den Leser unzumutbar sei (Landgericht Köln, Az.: 18 O 351/08), kam das Saarländische Oberlandesgericht zu einem anderen Ergebnis: Hier waren Leasingbedingungen trotz kleiner Schriftgröße (1 mm) wirksam in den Vertrag einbezogen worden, weil sie in schwarzer Farbe auf weißem Grund gedruckt waren und die Lesbarkeit durch fettgedruckte Überschriften und größere Zeilenabstände zwischen den einzelnen Bedingungen gegeben war (Az.: 8 U 380/07).

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Inhaltliche Vorgaben

Nach dem so genannten Transparenzgebot müssen Klauseln in AGB für den Durchschnittsverbraucher klar und verständlich sein. Ansonsten sind sie unwirksam. Klingt nicht nur nach einer dehnbaren Auslegung, ist es auch. Der Streit zwischen Käufer und Verkäufer ist also vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass AGB oftmals zu massiv in die gesetzlich garantierten Rechte der Kunden eingreifen. Und so hat längst nicht jede Klausel vor Gericht Bestand.

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Formelle Vorgaben

AGB gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen als wirksam vereinbart. So muss ein Kunde bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen werden und er muss genügend Zeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen und ihnen natürlich auch zustimmen. Wer Verträge kennt, weiß um deren Länge. Die AGB bilden meist das tückische Ende des Vertrages, stehen also auf der allerletzten Seite. In diesem Fall muss es aber auf der ersten Vertragsseite einen Hinweis zu den folgenden AGB geben.

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AGB und Datensicherheit

In der digitalen Welt finden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen noch weniger Beachtung als auf dem Papier. Der Mausklick, der bestätigt, dass man die AGB gelesen und akzeptiert hat, ist schnell gemacht. Dass man damit aber Unternehmen erlaubt, die personenbezogenen Daten zu verwenden und womöglich auch an Dritte weiterzugeben, wird scheinbar ignoriert. Um Verbraucher besser zu schützen, müssen daher Unternehmen in Deutschland ab Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung anwenden, die die bisherige Datenschutz-Richtlinie von 1995 ersetzt. Damit soll das Recht von Konsumenten bei der Datenverarbeitung und -verwendung gestärkt werden. Neben extrem hohen Strafen bei Datenschutzverletzungen sieht es unter anderem vor, dass die Einwilligung zur Datenverarbeitung in AGB nicht mehr nur ein Unterpunkt sein darf, der leicht überlesen werden kann. Solange Konsumenten es allerdings vermeiden, das Kleingedruckte zu lesen, wird auch die neue Verordnung nicht dafür sorgen können, persönliche Daten besser zu schützen.

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Mehr zum Thema unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile

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20.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Unterhaltssäumiger von Hubschrauberbesatzung der Bundespolizei gestellt

Stumsdorf,Zörbig (ots) – Weil sich ein 49-Jähriger am 18.07.2017, gegen 14:40 Uhr verdächtig im Bereich der Bahngleise in der Nähe des Bahnhofs Stumsdorf aufhielt, entschloss sich ein Pilot der Bundespolizei mit seinem Hubschrauber zu landen, um den Mann zu überprüfen.[nbsp]

Unterhaltssäumiger von Hubschrauberbesatzung der Bundespolizei gestellt

Ein etwaiger Buntmetalldiebstahl oder eine Gefährdung des Bahnverkehrs durch einen gefährlichen Eingriff konnten dem 49-jährigen Gestellten nicht nachgewiesen werden. Jedoch ergab eine Abfrage im polizeilichen Informationssystem, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Leipzig gesucht wurde.

Wegen der Straftat der Verletzung der Unterhaltspflicht war der 49-Jährige zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Seine derzeitige Wohnanschrift wurde der Staatsanwaltschaft Leipzig übermittelt. Der Mann konnte nach einer eingehenden Belehrung über die Gefährlichkeit des Aufenthalts an den Bahngleisen seinen Weg fortsetzen. Der Bundespolizeihubschrauber setzte seinen Überwachungsflug entlang der Bahngleise fort.

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20.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER

Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER für Stadt Halle (Saale), Mansfeld-Süfharz und Saalekreis

gültig von: Mittwoch, 19.07.2017 21:45 Uhr voraussichtlich bis: Donnerstag, 20.07.2017 01:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am: Mittwoch, 19.07.2017 21:18 Uhr

Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER

Es besteht die Gefahr des Auftretens von starken Gewittern
(Stufe 2 von 4).

ACHTUNG!

Hinweis auf mögliche Gefahren:
Örtlich kann es Blitzschlag geben. Bei Blitzschlag besteht Lebensgefahr!

Vereinzelt können beispielsweise Bäume entwurzelt und [nbsp]Dächer beschädigt werden. Achten Sie besonders auf herabstürzende Äste, Dachziegel oder Gegenstände. Während des Platzregens sind[nbsp]kurzzeitig Verkehrsbehinderungen möglich.

Detaillierte Warninformationen erhalten Sie unter
http://www.wettergefahren.de.

DWD / RWB Leipzig

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19.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Amtliche UNWETTERWARNUNG vor SCHWEREM GEWITTER für Kreis Mansfeld-Südharz

Amtliche UNWETTERWARNUNG vor SCHWEREM GEWITTER[nbsp]für Kreis Mansfeld-Südharz

gültig von: Mittwoch, 19.07.2017 20:34 Uhr voraussichtlich bis: Mittwoch, 19.07.2017 22:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am: Mittwoch, 19.07.2017 20:34 Uhr

Amtliche UNWETTERWARNUNG vor SCHWEREM GEWITTER für Kreis Mansfeld-Südharz

Es besteht die Gefahr des Auftretens von schweren Gewittern (Stufe 3 von 4).

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ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Bei Blitzschlag besteht Lebensgefahr! Es sind unter anderem verbreitet schwere Schäden an Gebäuden möglich. Bäume können entwurzelt werden und Dachziegel, Äste oder Gegenstände herabstürzen. Überflutungen von Kellern und Straßen sowie örtliche Überschwemmungen an Bächen und kleinen Flüssen sind möglich (Details: www.hochwasserzentralen.de). Es können zum Beispiel Erdrutsche auftreten. Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen! Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!

Detaillierte Warninformationen erhalten Sie unter http://www.wettergefahren.de.

DWD / RWB Leipzig

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19.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Gastspiel des Circus Krone in Halle

Offenen Brief an Oberbürgermeister Dr. Bernd[nbsp]Wiegand,[nbsp]zum bevorstehenden Gastspiel des Circus Krone in Halle

Gastspiel des Circus Krone in Halle

Gastspiel des Circus Krone in Halle

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Dr. Wiegand,

vom 26.07.2017 bis zum 31.07.2017 gastiert Circus Krone, der größte Circus Europas, in Halle. Wir bedanken uns ausdrücklich dafür, dass Sie es dem Circus Krone ermöglicht haben, seine Zelte in Halle aufzubauen. Den Bürgern Ihrer Stadt haben Sie dadurch die Gelegenheit gegeben, in den nächsten Wochen einen der bedeutendsten und vorbildlichsten Tiercircusse Europas zu erleben. Da wir wissen, dass fanatische Tierrechtler das bevorstehende Gastspiel nutzen werden, um den Circus Krone mit haltlosen Vorwürfen zu überziehen und dessen Tierhaltung in einem falschen Licht erscheinen zu lassen, möchten wir uns als Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ mit dem vorliegenden Brief an Sie wenden.

Zunächst möchten wir uns kurz vorstellen. Wir sind eine Gruppe biologisch interessierter Circusliebhaber, die mit viel Herzblut und selbstverständlich ohne finanzielle Unterstützung durch die Circusunternehmen versuchen, einen Beitrag zur Erhaltung des klassischen Circus mit Tieren zu leisten. Das Aktionsbündnis gehört zu der “Gesellschaft der Circusfreunde e. V.”, die mittlerweile mehr als 2000 Mitglieder in ganz Deutschland umfasst und jeden Monat eine weltweit anerkannte Fachzeitschrift herausgibt. Zudem pflegen wir einen guten Kontakt zu renommierten Wissenschaftlern, die sich mit dem Thema „Tiere im Circus“ ausführlich beschäftigt haben.

Circus Krone betreibt heute für das Wohlergehen seiner Tiere einen enormen personellen, materiellen, logistischen und finanziellen Aufwand. Im Einzelnen möchten wir Sie auf die folgenden Punkte hinweisen:

  • Allen Krone-Tieren stehen in jeder Gastspielstadt großzügige Freigehege zur Verfügung. Hinzu kommt, dass den Tieren vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden (z. B. Sandbad, Scheuerbaum, Rundhölzer und frischer Laubschnitt für die Elefanten, Kratzbäume und Badebecken für die Raubkatzen usw.). Immer wieder werden neue Formen des „behavioral enrichment“ getestet. Besonders bemerkenswert ist der Pferdestall, mit dem Krone neue Maßstäbe für die Pferdehaltung im Circus setzte. Für jedes Pferd gibt es eine sehr geräumige Box mit Innen- und Außenbereich. Zudem wird den Tieren direkter Körperkontakt zueinander ermöglicht. Vor ein paar Jahren hat Circus Krone für seine Pferde sogar eine[nbsp][nbsp]mobile Führ-Anlage angeschafft. Mit der Haltung seiner Tiere übertrifft Circus Krone die gesetzlichen Vorgaben bei weitem.

  • In Städten mit kleinen Messe-/Festplätzen mietet Circus Krone einen weiteren Platz (oder mehrere weitere Plätze) an, um dort sein technische Material abzustellen. Das gibt dem Circus die Möglichkeit, auch in Städten mit ungünstigen Platzverhältnissen alle Freigehege in voller Größe aufzubauen.

  • Circus Krone besitzt seit kurzem ein zweites Elefantenstallzelt. Am letzten Tag jedes Gastspiels wird dieses Zelt am nächsten Gastspielort aufgebaut. Wenn die Elefanten dann (nach kurzem Transport, siehe unten) in der neuen Stadt ankommen, können sie das bereits aufgebaute Zelt sofort, also ohne Wartezeiten, beziehen. Der Einsatz des zusätzlichen Elefantenzelts macht also das Reisen von Stadt zu Stadt noch tierfreundlicher.

  • Alle Tiere des Circus Krone befinden sich in einem hervorragenden Pflege- und Ernährungszustand.

  • Der gute Zustand der Krone-Tiere ist nicht zuletzt auf die tiermedizinische Betreuung durch die renommierte Wildtierexpertin Dr. Christine Lendl und den Pferdeexperten Dr. Claudius Krieg zurückzuführen. Für das Wohl der Krone-Pferde ist außerdem der orthopädische Hufschmied Michael Bauer zuständig.

  • Die Tiere im Circus Krone erreichen fast regelmäßig ein hohes bzw. sehr hohes Alter (siehe unten). Ein hohes durchschnittliches Sterbealter gilt in der Tiermedizin als deutlicher Hinweis für gute Lebensbedingungen.

Auch für die Tiere, die aus Altersgründen nicht mehr auftreten können, wird im Circus Krone bestens gesorgt. So verbringen alte Pferde und Ponys ihren Lebensabend im betriebseigenen Gestüt Wessling in der Nähe von München.

In Anbetracht dieser vorbildlichen Verhältnisse ist es nicht verwunderlich, dass der Circus Krone in den letzten Jahren unzählige positive Beurteilungen von den kontrollierenden Amtstierärzten bekommen hat. Die (Wild)-Tierhaltung des Circus Krone bewegt sich heute auf dem gleichen Niveau wie in einem gut geführten zoologischen Garten. Es ist ein Gebot der Fairness, dass die Politiker und die Medien dies endlich zur Kenntnis nehmen und entsprechend würdigen.

Aber nicht nur Circus Krone, sondern auch die meisten anderen deutschen Circusunternehmen haben ihre Tierhaltung in den letzten Jahren enorm verbessert, so dass heute fast überall vorbildliche Verhältnisse vorliegen. Nach unserer Überzeugung sprechen u. a. die folgenden Argumente dafür, den traditionellen Circus mit (Wild-)Tieren zu erhalten und zu fördern:

Deutschland ist Vorreiter in Sachen Tierschutz im Circus. Schon 1990 ließ das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch ein Expertengremium „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben” erarbeiten. Diese Leitlinien werden von Zeit zu Zeit an den veränderten Wissensstand angepasst. Für jede Tierart sind darin die Mindestanforderungen an Haltung, Transport, Ernährung, Klima und Ausbildung genau beschrieben. Als weiteres Überwachungsinstrument kommt auch das mittlerweile eingeführte Circuszentralregister zum Tragen.

Keine andere Tierhaltung wird in Deutschland so regelmäßig durch die Veterinärämter kontrolliert wie die im Circus.

Der Circus hält die Tiere fit. Wildtiere, die in Menschenobhut leben, sind von dem Stress der Feindvermeidung und der Futter- bzw. Beutesuche befreit. Dadurch werden beim Tier große psychische Kräfte freigesetzt. Einerseits genießen die Tiere diesen Zustand, andrerseits kann es dadurch auch zu Problemen kommen, z. B. zu Verhaltensstörungen infolge von Langweile. Die wirkungsvollste Methode, diesen Problemen zu begegnen, besteht in einem engen, harmonischen Tier-Mensch-Verhältnis und in einer tiergerechten Dressur. Die Proben und Auftritte in der Manege ersetzen den Tieren die positiven Aspekte des ständigen Überlebenskampfes in der Wildnis. Die Dressur fördert so die körperliche und geistige Fitness der Circustiere und erhöht ihr Wohlbefinden. (Quellen und weitere Informationen: siehe Broschüre „Theoretische Grundlagen der Circustierhaltung“.)

Die Dressur der Circustiere beruht auf einem engen wechselseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier (und nicht etwa auf brutalem Zwang, wie von den Tierrechtlern gerne behauptet wird). Wäre dies anders, könnten die Tierlehrer niemals hautnah mit ihren Tieren zusammenarbeiten. Man denke nur an die folgenden Darbietungen: Ein Elefant trägt seinen Tierlehrer im Maul, mehrere Tiger legen sich über ihren Tierlehrer, ein Leopard springt von einem Postament auf den Rücken seines Tierlehrer und von dort weiter auf das nächste Postament. Wer einmal zugeschaut hat, wie z. B. der berühmte Raubtierlehrer Martin Lacey (Circus Krone) seine Löwen ausbildet, der wird an der Richtigkeit der angeführten These nicht mehr zweifeln.

Circustiere nehmen den Transport von Stadt zu Stadt ohne jedes Anzeichen von Unbehagen auf. Häufig schlafen sie sogar während des Transports. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie von klein auf an die Transporte gewöhnt sind. Eine vor wenigen Jahren durchgeführte Studie des Freiburger Verhaltensforschers Dr. Immanuel Birmelin bestätigt eindrucksvoll diese Beobachtung. Birmelin untersuchte die Konzentration des Stresshormons Cortisol im Speichel von Circustieren und fand dabei heraus, dass Löwen und Elefanten durch die Transporte offensichtlich nicht gestresst werden. (Quellen und
weitere Informationen: siehe Broschüre „Theoretische Grundlagen der Circustierhaltung“.)

Fast alle Wissenschaftler, die sich ausführlich mit dem Thema „Tiere im Circus“ geäußert haben, verteidigen den traditionellen Circus mit (Wild)tieren. Eine „verhaltensgerechte“ bzw. „tiergerechte“ Haltung von (Wild)tieren im Circus sei durchaus möglich (Anm. d. Verf.: Den Begriff „artgerecht“ sollte man lieber nicht verwenden, da er mit falschen Vorstellungen verbunden ist). Die Forschungsarbeiten und Statements der Wissenschaftler reichen von der 60er Jahren bis in die Gegenwart. Aus den zahlreichen Beispielen seien die folgenden herausgegriffen (Quellen und weitere Informationen: siehe Broschüre

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„Theoretische Grundlagen der Circustierhaltung“):

  1. Bereits 1961 stellte Prof. Dr. H. Hediger, der Begründer der Tiergartenbiologie, die These auf, dass das Training in der Manege die Beschäftigungen eines Lebens in der Wildnis teilweise kompensiert. Dabei stützte er sich auf seine langjährigen Beobachtungen im Zoo, im Circus und in freier Wildbahn. Diese Erkenntnis wurde seither immer wieder von Wissenschaftlern für richtig befunden.

  2. Ende der 80er Jahre untersuchte die britische Verhaltensforscherin Dr. Marthe Kiley-Worthington im Auftrag von zwei Tierschutz-Organisationen (!) die physische und psychische Gesundheit von Circustieren (über 3000 Beobachtungsstunden in 14 britischen Circussen und im Schweizer Nationalcircus Knie). Sie kam u. a. zu dem Ergebnis, dass fast alle Circustiere während des Reisebetriebs eine gute Verfassung aufweisen. Ein weiteres Ergebnis: Der im Circus übliche enge Tier Mensch-Kontakt bereichere das Leben der Tiere. Außerdem setze ein solcher Kontakt einen bestimmten Umgang mit dem Tier voraus; denn durch Grausamkeiten ängstlich oder unberechenbar gemachte Tiere seien für eine enge Zusammenarbeit mit dem Menschen nicht geeignet. Weiter stellt Kiley-Worthington fest, dass für das Befinden der Tiere vor allem deren Vorerfahrung und nicht so sehr der Unterschied Haustier/ Wildtier entscheidend ist.

  3. Im Jahre 2007 ergab eine Untersuchung, die von der britischen Regierung in Auftrag gegeben wurde, dass es den Tieren, auch den Wildtieren, in einem gut geführten Circus nicht besser und nicht schlechter geht als ihren Artgenossen in Zoos, Safariparks oder Wildgehegen.

  4. In den letzten Jahren beschäftigte sich der Biologe Dr. Immanuel Birmelin intensiv mit der Frage, ob sich Wildtiere im Circus wohlfühlen. Eines der Ergebnisse: Löwen zeigen im Circus – gute und moderne Haltung vorausgesetzt – keine Verhaltensstörungen oder Stress-Symptome; offensichtlich können sie sich an die Lebensbedingungen im Circus anpassen.

  5. Zu den Unterstützern des traditionellen Circus mit Wildtieren gehören auch der Zoologe Dr. Thomas Althaus (Bern) und der Verhaltensforscher Prof. Dr. Klaus Zeeb (Freiburg). Beide haben immer wieder betont, dass man Wildtiere im Circus so halten kann, dass sie sich wohlfühlen, und dass eine solche Haltung in vielen Unternehmen auch praktiziert wird. Übrigens hatte auch der legendäre Tier- und Naturschützer Prof. Dr. Bernhard Grzimek keine prinzipiellen Einwände gegen (Wild)tiere im Circus.

Circustiere werden bei guter Pflege sehr alt. So erreichen z. B. die Löwen des Circus Krone fast regelmäßig ein Alter von mehr als 20 Jahren. Frei lebende Löwen sterben im Durchschnitt deutlich früher (mit ca. 13 Jahren). Bei Asiatischen Elefanten liegen ähnliche Verhältnisse vor. Während sie im Circus ca. 40,7 Jahre alt werden, liegt ihre Lebenserwartung in der Wildnis (nach einer von Prof. Fred Kurt durchgeführten Untersuchung) bei nur 31 bis 35 Jahren (Durchschnittswerte). Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele alte bzw. sehr alte Wildtiere man im Circus antrifft. Im Circus Krone z. B. leben zurzeit die folgenden tierischen Senioren: die Löwinnen Sara und Jan mit 27 bzw. 25 Jahren, die Asiatische Elefantenkuh Mala mit 52 Jahren, das Flusspferd Poppäa mit 55 Jahren und das Breitmaulnashorn Tsavo
mit 43 Jahren. Das hohe durchschnittliche Sterbealter der Circustiere deutet daraufhin, dass die Tiere mit den Lebensbedingungen im Circus sehr gut zurechtkommen. (Quellen und weitere Informationen: siehe Broschüre „Theoretische Grundlagen der Circustierhaltung“.)

Circusunternehmen (und zoologische Gärten) haben u. a. die Aufgabe, bei ihren Besuchern – vor allem bei Kindern – Interesse und Sympathie für Tiere zu wecken. Damit leistet der Circus einen indirekten Beitrag zum Natur- und Artenschutz; denn wer sich für Tiere interessiert, wird auch eher bereit sein, sich für ihre Erhaltung in freier Wildbahn einzusetzen. Das Engagement für die Erhaltung der Arten war noch nie so wichtig wie heute. Führen doch Lebensraumzerstörung und Wilderei dazu, dass jeden Tag viele Tierarten für immer aussterben.

Der klassische Circus mit (Wild-)tieren zählt zu den beliebtesten Unterhaltungsformen in Deutschland. Bundesweit besuchen täglich Tausende von Zuschauern Circusunternehmen und stimmen damit sozusagen mit den Füßen ab. Besonders erfolgreich sind die sog. Weihnachtscircusse, die Jahr für Jahr wahre Besuchermassen anziehen und fast immer vor vollem Haus spielen.

Da die biologischen Argumente gegen Tiere im Circus leicht entkräftet werden können, stützen sich die Circusgegner vermehrt auf das Gedankengut der Tierrechtideologie. Die Circustiere seien „eingesperrt“, „versklavt“ und würden „ausgebeutet“ (oder Ähnliches). Solche Theorien beruhen auf einer Vermenschlichung der Tiere und gehen an der tierischen Empfindungswelt völlig vorbei. Tiere streben nach Wohlbefinden, und dieses stellt sich dann ein, wenn sie ihre Bedürfnisse befriedigen können. Die ideologischen Forderungen der Tierrechtler haben für Tiere keine Bedeutung.

Von der Stimmigkeit unserer Argumente können sie sich bei einem Besuch des rollenden Zoos und der angekündigten kommentierten Dressurproben selbst überzeugen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Tierlehrer des Circus Krone, die Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Auch wir stehen Ihnen jederzeit zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Candidus

(Kirchheimbolanden)

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Weitere Informationen:

Websites:

http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de
http://www.facebook.com/AktionsbuendnisCircustiere

Text „Widerlegung der häufigsten Argumente der Circusgegner“ auf unserer Homepage:

http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/tr_argumente.htm

Seite „Forschung“ auf unserer Homepage:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/forschung.htm

Video über die Tierhaltung im Circus Krone:

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19.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Erneut Sammelabschiebung aus Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat heute erneut eine Sammelabschiebung bestandskräftig abgelehnter Asylbewerber im laufenden Jahr durchgeführt. An dieser Sammelabschiebung beteiligten sich mit Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein weitere Bundesländer.

Erneut Sammelabschiebung aus Sachsen-Anhalt

Insgesamt sind heute 25 ausreisepflichtige Staatsangehörige aus Serbien an die Bundespolizei am Flughafen Leipzig-Halle übergeben und mit einer Chartermaschine in ihr Heimatland rücküberführt worden.

Damit wurden im laufenden Monat Juli bis heute insgesamt 60 ausreisepflichtige Personen aus Sachsen-Anhalt abgeschoben. Die Maßnahmen werden weiter fortgeführt.

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19.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Ab 10. August um 4 Uhr fahren wieder Straßenbahnen am Gimritzer Damm

Im Rahmen der Fluthilfe schreiten die Bauarbeiten am Gimritzer Damm mit großen Schritten voran. In einer Rekordbauzeit von nur sechs Wochen werden seit 24. Juni bis 9. August im zweiten Bauabschnitt die Gleise erneuert. Schon in drei Wochen, ab 10. August um 4 Uhr früh, soll dort die Straßenbahn wieder fahren – eine große Herausforderung für alle Beteiligten.[nbsp]

Ab 10. August um 4 Uhr fahren wieder Straßenbahnen am Gimritzer Damm

[nbsp]Es entstehen neue Gleisanlagen und Fahrstromleitungen, moderne Kommunikationsanlagen, barrierefreie Haltestellen und Umsteigepunkte für Bus und Bahn. Die Richtungsfahrbahnen und Knotenpunkte werden ausgebaut und eine mehrreihige Baumallee gepflanzt. Daneben werden auch die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, wie Abwasserkanäle, Strom- und Gasleitungen sowie Straßen-, Fuß- und Radwege erneuert.

Die[nbsp] Strecke zwischen Rennbahnkreuz und Gimritzer Damm muss dazu voll gesperrt werden. Der Kfz-Verkehr wird an der Baustelle vorbeigeführt und zeitweise ab August in Richtung Heide über die Halle-Saale-Schleife geleitet. Im Baubereich fährt seit 24. Juni keine Straßenbahn. Die Linie 5 fährt ab Rennbahnkreuz zum Göttinger Bogen. Die Linie 7 wird ab Kröllwitz über Heide-Universitätsklinikum zur Haltestelle Gimritzer Damm verlängert und im Tagesverkehr durch zusätzliche Fahrten verdichtet. Zwischen Rennbahnkreuz und Gimritzer Damm ist der Schienenersatzverkehr SEV 65 im Einsatz.

Im Rahmen des STADTBAHN-Programms soll 2018 noch ein Kreisverkehrsplatz am Knoten Weinbergweg errichtet werden. Damit wird die Verkehrsanbindung des Technologie- und Gründerzentrums Weinbergcampus verbessert. Generell erreichen wir durch den Umbau der Straßenbahn in Halle zur STADTBAHN künftig eine höhere Reisegeschwindigkeit, erhöhen die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Bahnen und steigern den Fahrgastkomfort. Insgesamt spürbare Vorteile für alle Verkehrsteilnehmer, Bürger der Stadt und ihre Gäste sind die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit, die Wirtschaftlichkeit, die Nachhaltigkeit und ökologische Optimierung der ausgebauten Strecken.

Alles zum Programm STADTBAHN Halle und die nächsten Projekte unter https://havag.com/stadtbahn/stadtbahn.

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19.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Dachstuhlbrand in Seebener Straße

Heute Mittag hat in der Seebener Straße ein Dachstuhl aus noch ungeklärter Ursache Feuer gefangen . Zwei Bauarbeiter konnten sich noch in Sicherheit bringen.

Dachstuhlbrand in Seebener Straße

Wie der Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort mitteilte, wurde durch den Brand nur das Dach von außen in Mitleidenschaft gezogen, die darunterliegenden Wohnungen sind weiter bewohnbar.

In dem Haus wohnen zurzeit acht Mieter.

Die Seebener Straße musste voll gesperrt werden. Die Linie 8 wurde umgeleitet.

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19.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs

Polizeibeamten fiel gestern gegen 22:50 Uhr ein PKW in der Fischerstecherstraße auf, welcher ohne zu blinken abbog. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle des Fahrzeugführers bemerkten die Beamten Alkoholgeruch in dessen Ausatemluft.

Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs

Ein Atemalkoholtest bei dem 62-Jährigen ergab einen Wert von 1,5 Promille. Der Mann wurde zur Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Außerdem erhielt er eine Untersagung der Weiterfahrt und die Polizisten stellten den Führerschein des Opelfahrers sicher.

Ein weiterer Mann wurde heute gegen 00:10 Uhr mit seinem Toyota im Blumenauweg angehalten und kontrolliert. Hier fielen den eingesetzten Polizisten das nervöse Verhalten des 31-Jährigen und dessen geweiteten Pupillen auf. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamine, Methamphetamine und THC. Der Toyotafahrer räumte daraufhin ein, am Vortag einen Joint geraucht zu haben. Auch er erhielt eine Untersagung der Weiterfahrt und wurde einer Blutprobenentnahme zugeführt.

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19.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Kellereinbrecher kommen in U-Haft

Nachdem am vergangenen Montag zwei Kellereinbrecher gestellt und vorläufig festgenommen worden sind, konnte für den gestrigen Tag eine Haftrichtervorführung der beiden Männer erwirkt werden.[nbsp]

Kellereinbrecher kommen in U-Haft

Der zuständige Richter des Amtsgerichts Halle (Saale) erließ und verkündete die Untersuchungshaftbefehle für den 32- und den 35-Jährigen, sodass Polizeibeamte die Männer im Anschluss einer Justizvollzugsanstalt zuführen konnten.

(Polizei Halle nimmt Kellereinbrecher fest – PM vom 17.07.2017)

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19.07.2017
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Wohnungseinbruch in Halle-Trotha

Zeugen bemerkten gestern gegen 16:15 Uhr eine eingeschlagene Fensterscheibe an einem Mehrfamilienhaus am Krähenberg.[nbsp]

Wohnungseinbruch in Halle-Trotha

Es stellte sich heraus, dass bislang unbekannte Täter das Fenster nutzten, um sich unbemerkt Zutritt zu der Wohnung einer 49-Jährigen zu verschaffen. Augenscheinlich durchsuchten die Täter alle Schränke und Schubladen der Wohnung. Entwendet wurde schließlich nach erstem Überblick Bargeld aus einem Kinderzimmer.

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19.07.2017
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Gartenlaube auf der Silberhöhe brennt komplett nieder

Gegen 19:00 Uhr geriet gestern eine Gartenlaube in einer Gartenanlage der Jessener Straße in Brand.[nbsp]

Gartenlaube auf der Silberhöhe brennt komplett nieder

Ein Zeuge berichtete, dass die Laube innerhalb weniger Sekunden in voller Ausdehnung brannte. Das Feuer konnte durch Kräfte der Feuerwehr gelöscht werden, die Laube brannte jedoch komplett nieder. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

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19.07.2017
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Polizei Halle sucht unbekannt Frau nach Handtaschen Diebstahl

Das Polizeirevier Halle (Saale) ermittelt momentan gegen eine unbekannte weibliche Person wegen Diebstahls und anschließenden Betrugs mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten.

Polizei Halle sucht unbekannt Frau nach Handtaschen Diebstahl

Am 23.03.2017 befand sich die Geschädigte in einem Bekleidungsgeschäft am Südstadtring. Hier hatte sie ihre Handtasche im Einkaufswagen abgelegt. In einem unbeobachteten Moment wurde die Handtasche durch eine nicht bekannte Person entwendet. In der Tasche befanden sich u.a. diverse Schmuckstücke, Schlüsselbunde, ein Smartphone sowie eine Geldbörse mit persönlichen Dokumenten, 760 € Bargeld und der EC-Karte der 58-Jährigen. Am Folgetag bemerkte die Bestohlene zudem, dass mit ihrer entwendeten EC-Karte am Vorabend gegen 18:10 Uhr zwischenzeitlich bereits zwei Abhebungen von insgesamt 2.000 € an einem Geldautomaten im Steinweg getätigt wurden.

Die Aufnahmen der Videoüberwachung der Bankfiliale wurden gesichert. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung der Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.

Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort der unbekannten Täterin machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.

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19.07.2017
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VORABINFORMATION UNWETTER vor SCHWEREM GEWITTER

VORABINFORMATION UNWETTER vor SCHWEREM GEWITTER für Kreis Mansfeld-Südharz

gültig von: Mittwoch, 19.07.2017 18:00 Uhr voraussichtlich bis: Donnerstag, 20.07.2017 06:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am: Mittwoch, 19.07.2017 09:50 Uhr

VORABINFORMATION UNWETTER vor SCHWEREM GEWITTER

Heute Abend und in der Nacht zum Donnerstag können SCHWERE GEWITTER mit lokal HEFTIGEM STARKREGEN bis 40 mm in kurzer Zeit, großem HAGEL mit Korngrößen bis 4 cm und SCHWEREN STURMBÖEN bis 100 km/h (55 kt, Bft 10) auftreten.

Dies ist ein erster Hinweis auf erwartete Unwetter. Er soll die rechtzeitige Vorbereitung von Schutzmaßnahmen ermöglichen. Die Prognose wird in den nächsten 6 Stunden konkretisiert.

Bitte verfolgen Sie die weiteren Wettervorhersagen mit besonderer Aufmerksamkeit.

Detaillierte Warninformationen erhalten Sie unter http://www.wettergefahren.de.

DWD / RWB Leipzig

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19.07.2017
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Spider-Man wieder auf der Leinwand und überzeugt auf ganzer Linie

Spider Man kommt nun auch im Kino nachhause

Spider-Man wieder auf der Leinwand und überzeugt auf ganzer Linie

Die neue Kinowoche bringt wieder einen Superhelden auf die Leinwand, welcher wahrlich kein Neuankömmling auf der großen Leinwand ist, obgleich die Darsteller von Peter Parker alias Spider-Man in den letzten Jahren wechselten. Auch in „Homecoming“ gibt es wieder einen neuen Darsteller, aber auch inhaltlich soll Spider Man im wahrsten Sinne des Wortes nachhause kommen. Ob dies funktioniert und wie sich der neue Spider Man macht, lest Ihr wie immer in unserer Bewertung.

Zum Inhalt:

Peter Parker alias Spider-Man (Tom Holland) wohnt in New York bei seiner Tante May (Marisa Tomei). Peter ist sich nach seiner Begegnung mit den Avengers jedoch nicht mehr sicher, ob seine Fähigkeiten sinnvoll eingesetzt sind. Er strebt nach Höherem. Doch da ist ja auch noch das Privatleben was bei Jugendlichen in der Regel nicht immer leicht ist. Und nun hat er sich gerade auch noch in seine Schulkameradin Liz (Laura Harrier) verliebt. Viel Zeit sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen hat Peter jedoch nicht, denn der Vogelmann Vulture (Michael Keaton), versetzt die Stadt in Angst und Schrecken.

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Auch wenn man manchmal genervt ist von der hundertsten Comic-Verfilmung, muss man zum Ende doch (meistens) eingestehen: Ja, es hat mal wieder richtig Spaß gemacht. Und das ist auch bei „Spider-Man: Homecoming“ so. Dies liegt zum einen an der schönen Handlung, welche weitaus mehr an die Comicvorlage angelehnt ist als vorige Verfilmungen, aber auch Tom Holland macht diesen Spider Man zum bisher Authentischsten. So macht es einfach Spaß den lockeren Tom Holland in den ersten Sequenzen durch Berlin stromern zu sehen, als er vom Kampf mit den Avengers am Flughafen Leipzig/Halle, zurück nach New York reist. Und so nehmen die Avengers hier wahrlich einen viel größeren Anteil ein (wie es eben auch in den Comics ist) als in anderen Comicverfilmungen. Aber nicht nur in Bezug auf die Handlung, sondern auch in Punkto Effekte passt hier alles, und so machen die Actionszenen bis hin zum großen Finale allesamt Spaß und sorgen für große Augen. Den Film in 3D zu schauen lohnt sich hier ebenso wieder. Für uns ein ganz klarer Tipp!

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18.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl eines Fahrrades in[nbsp]Merseburg -[nbsp]Diebstahl von[nbsp]Konservendosen in[nbsp]Merseburg[nbsp]-[nbsp]Fahren unter Alkoholeinfluss[nbsp]in[nbsp]Merseburg -[nbsp]Verkehrsunfall in[nbsp]Fienstedt und[nbsp]Querfurt

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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl

Am heutigen Tag wurde der Polizei bekannt, dass in den Nachmittagsstunden des 17.07.17 unbekannte Täter in Merseburg, vor einem Wohnhaus in der Schillerstraße, ein mittels Gliederschloss angeschlossenes[nbsp] 28″ Trekking-Fahrrad entwendeten. Der Sachschaden wurde in Höhe von ca. 230,- € angegeben.

Diebstahl

Am heutigen Tag wurde der Polizei bekannt, dass im Zeitraum der Nachmittagsstunden des 17.07.17 bis heute Früh unbekannte Täter in Merseburg, in der Fichtestraße, in einen Keller eines Mehrfamilienhauses eindrangen. Das Vorhängeschloss der Kellertür wurde gewaltsam geöffnet und 10 Lebensmittel-Konservendosen entwendet. Die Höhe des Schadens ist nicht bekannt.

Fahren unter Alkoholeinfluss

Am 18.07.2017 gegen 00.30 Uhr wurde bei einer Renault-Fahrerin eine Verkehrskontrolle in Merseburg, in der Weißenfelser Straße durchgeführt. Hierbei stellten die Polizeibeamten bei der 31 jährigen Fahrerin eine Atemalkoholkonzentration von 1,16 Promille fest. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.

Verkehrsunfall

Am 18.07.2017 gegen 02.15 Uhr ereignete sich im Bereich Salzatal, OT Fienstedt ein Verkehrsunfall. Ein 53 jähriger Nissan-Fahrer befuhr die L 159 aus Richtung Schwittersdorf, in Richtung Halle. Zirka 100 m vor der Einmündung zur Landstraße 156 querte plötzlich ein Rotte Wildschweine die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß mit einem Wildschwein, welches[nbsp] am angrenzenden Feld verendete. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 18.07.2017 gegen 10.00 Uhr ereignete sich in Querfurt, am Roßplatz ein Verkehrsunfall. Eine 15 jährige Moped S 51-Fahrerin befuhr den Roßplatz in Richtung Döcklitzer Tor und übersah einen verkehrsbedingt haltenden PKW Skoda. Es kam zum Zusammenstoß, die Moped-Fahrerin stürzte und wurde dabei leicht verletzt.

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18.07.2017
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Sportdirektor Stefan Böger verlässt den HFC

Der Hallesche FC hat dem an den Vorstand heran getragenen Wunsch von Stefan Böger entsprochen und den Vertrag mit dem Sportdirektor in beiderseitigem Einvernehmen mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Seine Aufgaben werden bis auf Weiteres intern auf verschiedene Schultern verteilt.

Sportdirektor Stefan Böger verlässt den HFC

„Wir wissen seit geraumer Zeit, dass Stefan Böger auf der Suche nach seiner Rolle innerhalb unserer gewachsenen Vereinsstrukturen nicht glücklich war. Manch unterschiedliche Auffassungen und Vorstellungen führten schließlich dazu, dass er von seinem Amt entbunden werden wollte. Der Hallesche FC wünscht Stefan Böger alles erdenklich Gute auf seinem weiteren beruflichen Weg“, erklärt Präsident Dr. Michael Schädlich.

Seinen Schreibtisch beim HFC räumt Stefan Böger nach eigenen Aussagen ohne Groll. „Ich verlasse Halle erhobenen Hauptes und wünsche dem Club maximale Erfolge. Die Themenfelder und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprachen letztlich weder meinem Ehrgeiz noch meinem Anspruch, so dass ich mich als Fußball-Enthusiast nicht wie erhofft verwirklichen konnte. Deshalb ist es fairer für alle Beteiligten, wenn man das erkennt und daraus Konsequenzen zieht“, so der scheidende Sportdirektor.

Stefan Böger hatte im September 2015 beim Halleschen FC als Cheftrainer angeheuert und wechselte im April 2016 auf den neu geschaffenen Posten des Sportdirektors. Dieser wird nach dem Ausscheiden Stefan Bögers kurzfristig nicht neu besetzt. Manager Ralph Kühne, Trainer Rico Schmitt und der neue Nachwuchskoordinator Nicola Alexander Sahm übernehmen die bisher beim Sportdirektor angesiedelten Aufgaben.

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18.07.2017
hallelife.de - Redaktion
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Sommer, Sonne, Sicherheit – Unfall im Ausland

Die Urlaubsstimmung ist schnell dahin, wenn’s auf der Straße kracht. Wer entsprechend vorgesorgt hat und gut versichert ist, reagiert im Schadenfall richtig und spart sich Ärger und Kosten.

Sommer, Sonne, Sicherheit - Unfall im Ausland

Deshalb der Rat, sich über die Verkehrsregeln im Urlaubsland zu informieren. In Europa sind etwa die Regelungen bezüglich Warnwesten, Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Vorfahrt, beispielsweise im Kreisverkehr, nicht einheitlich. Verkehrsverstöße werden unterschiedlich streng geahndet.

Wichtig vorab ist der Check des Versicherungsschutzes, ob unter anderem Pannenhilfe, Verschrottung und Heimtransport von Verletzen und beschädigtem Fahrzeug eingeschlossen sind. Die so genannte „Grüne Karte“ sollte immer dabei sein. Dieser Versicherungsnachweis erleichtert die Abwicklung eines Schadens. Gehört das Urlaubsland zur Europäischen Union, hilft bei Schwierigkeiten in der Schadensabwicklung der Schadensregulierungsbeauftragte des Landes weiter.

Ist ein Unfall passiert, gelten die Regeln wie in Deutschland: Warnblinkanlage einschalten, sich nicht vom Unfallort entfernen, eine Warnweste tragen, die Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und den Rettungsdienst rufen. Die Notrufnummer 112 ist europaweit einheitlich.

In jedem Fall sind das Kfz-Kennzeichen des Unfallbeteiligten, Name und Adresse des Unfallgegners sowie der Name der Versicherung zu notieren. Eine detaillierte Schadenaufnahme ist wichtig, am besten mit Fotos und Unfallskizze. Außerdem sollte der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden, der mehrsprachig beim ADAC erhältlich ist. Die Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls festgehalten werden.

In vielen Ländern kommt die Polizei nicht mehr zu Bagatellschäden. Trotzdem sollte sie zur Sicherheit vor allem bei hohem Schaden, nach Fahrerflucht, heftigem Streit oder Problemen mit den Versicherungsdaten gerufen werden.

Sofern der Urlauber verletzt wurde, sollte die Polizei das aufnehmen. Ein Arzt ist umgehend aufzusuchen, um mit dem Attest Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können.

Ratsam ist, den Zentralruf der Autoversicherer (www.zentralruf.de) sowie weitere Notfall-Nummern gespeichert zu haben.

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18.07.2017
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Restaurantgast bepöbelte und bespuckte andere Besucher

Polizisten wurden gestern gegen 21:55 Uhr zu einem Restaurant am Universitätsring gerufen. Ein stark alkoholisierter Gast bepöbelte und bespuckte hier andere Besucher.[nbsp]

Restaurantgast bepöbelte und bespuckte andere Besucher

Der Aufforderung durch das Personal, das Restaurant zu verlassen, kam der 48-Jährige nicht nach. Auch den Polizisten gegenüber verhielt sich der Mann unkooperativ und wollte diese sogar mit seinem Getränk beschütten. Da der Pöbler aufgrund seiner Alkoholisierung orientierungslos wirkte, wurde der Rettungsdienst hinzugezogen, welcher den Mann zur medizinischen Versorgung mit in ein Krankenhaus nahm. Der 48-Jährige erhielt zudem ein Hausverbot für das Restaurant sowie einen Platzverweis bis zum nächsten Morgen.

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18.07.2017
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Am Zebrastreifen sollten Radfahrer absteigen

Der Zebrastreifen wird in diesem Jahr 65 Jahre alt. Informationen über Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer.

Am Zebrastreifen sollten Radfahrer absteigen

Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Nur dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Absoluten Vorrang haben daneben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen.

Fahrzeuge müssen den genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrasteifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten.

Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen verboten. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn absehbar ist, dass sie auf ihm warten müssen.

Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.

80 Euro Bußgeld drohen einem Autofahrer, der einem Berechtigten das Überqueren auf dem Zebrastreifen nicht ermöglicht, weil er nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an diesen heranfährt. Dasselbe gilt, wenn an einem Fußgängerweg überholt wird. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind 100 Euro fällig. Hinzu kommt in all diesen Fällen ein Punkt in Flensburg.

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18.07.2017
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In die Schienen geraten: Radfahrerin verletzt

Bei einem Verkehrsunfall ist gestern gegen 19:40 Uhr eine Fahrradfahrerin leicht verletzt worden.[nbsp]

In die Schienen geraten: Radfahrerin verletzt

Die Frau befuhr den Steinweg in Richtung Franckeplatz, als sie mit ihrem Rad in die Schienen der Straßenbahn geriet. In der weiteren Folge kam die 51-Jährige in den Gegenverkehr und streifte hier den Mitsubishi eines 50-Jährigen. Am PKW und am Fahrrad entstand Sachschaden. Die Fahrradfahrerin erlitt bei dem Sturz eine Kopfverletzung und wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

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18.07.2017
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Nicht betrunken aufs Fahrrad steigen, auch nicht im Urlaub!

In einigen Ländern drohen drastische Strafen – in Polen sogar Haft

Urlauber, die im Ausland mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten die Vorschriften des jeweiligen Landes kennen. Die Promillegrenzen sind unterschiedlich und die Bußgelder teilweise sehr hoch. Der ADAC hat sie zusammengestellt.

Nicht betrunken aufs Fahrrad steigen, auch nicht im Urlaub!

In den meisten Ländern gelten 0,5 Promille, etwa in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, der Schweiz und den Niederlanden.

In Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,8 – wer mit noch mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit drastischen Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. Auch in Polen ist Vorsicht geboten: Dort sind sogar Haftstrafen möglich. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0 Promille, die Höhe des Bußgelds beginnt bei 380 Euro.

Keine Promillegrenze gibt es in Skandinavien, Großbritannien und Irland. Dort ist allerdings das Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können in Großbritannien Bußgelder bis 2.900 Euro verhängt werden. In Skandinavien richten sich die Bußgelder nach dem Einkommen.

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18.07.2017
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Auseinandersetzung bei der Montagsdemo auf dem Markt in Halle

Am Rande der Montagsdemo ist es gestern Abend gegen 19:30 Uhr zu einer Auseinandersetzung gekommen. Als der Aufzug der Versammlung die Westseite des Marktplatzes erreichte, spielten mehrere Jugendliche in der Nähe Fußball.

Auseinandersetzung bei der Montagsdemo auf dem Markt in Halle

Einer der Versammlungsteilnehmer (44 Jahre) wurde hierbei von dem Ball am Hinterkopf getroffen. Daraufhin entwickelte sich ein Handgemenge zwischen mehreren Versammlungsteilnehmern und den Jugendlichen. Im Rahmen dessen versuchte einer der Jugendlichen, einen weiteren Versammlungsteilnehmer mit einem Knüppel zu schlagen. Der 39-Jährige konnte den Angriff jedoch abwehren und den Knüppel an sich nehmen. Die Jugendlichen entfernten sich darauf in unterschiedliche Richtungen. Der Täter, ein 20 Jahre alter Syrer, konnte jedoch gestellt werden. Gegen ihn wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Außerdem wurden aufgrund des Schusses gegen den Kopf des 44-Jährigen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine unbekannte männliche Person eingeleitet.

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18.07.2017
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Arbeitsunfall mit Biss

Wer durch einen Arbeitsunfall Zähne verliert, die anschließend durch Implantate ersetzt werden müssen, kann auf die gesetzliche Unfallversicherung bauen. Sie muss nach Angaben der Experten für die Kosten des Zahnersatzes sowie für die zahnärztliche Behandlung aufkommen.[nbsp]

Arbeitsunfall mit Biss

Doch in einem konkreten Fall nutzte ein junger Mann die vermeintlich günstige Gelegenheit, sich von der gesetzlichen Unfallversicherung sein komplettes Gebiss verschönern zu lassen. Bei dem Zusammenprall mit einem Hubwagen hatte er zuvor bei der Arbeit beide Vorderzähne verloren. Für die Implantate hatte er sich für eine Zahnfarbe entschieden, die heller war als seine übrigen Zähne. Also ließ er den Zahnarzt sein komplettes Gebiss farblich an die Implantate anpassen und auch gleich die kariösen Genossen im Mund behandeln. Die Rechnung von zusätzlichen knapp 2.500 Euro schickte er ebenfalls an die Unfallversicherung. Doch die verweigerte die Zahlung. Weder die kosmetische Anpassung der übrigen Zähne noch die Karies-Behandlung wollte man übernehmen. Zu Recht, wie die ARAG Experten erklären. Denn Karies und Verfärbungen hatte der Mann auch schon vor seinem Unfall. Die Behandlung war zwar durchaus sinnvoll, aber nicht aufgrund des Arbeitsunfalles erforderlich (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 1 U 120/16).

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18.07.2017
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Berufskrankheit kann auch ein Meniskusschaden sein

Der Unterschied zwischen einem Finanzbeamten und einem Fußballprofi ist vermutlich nicht nur das Gehalt. Sondern auch die Einstufung einer Meniskusverletzung als Berufskrankheit. Verletzt sich der Beamte am Innenmeniskus, lässt er sich krankschreiben, wird operiert und kehrt an den Schreibtisch zurück.

Berufskrankheit kann auch ein Meniskusschaden sein

Auswirkungen auf sein Gehalt wird es kaum geben. Reißt der Meniskus jedoch bei einem Profifußballer, kann es sein, dass dieser Schaden als Berufskrankheit anerkannt wird. Und in diesem Fall muss die Berufsgenossenschaft medizinische Rehabilitation und finanzielle Entschädigung leisten. Wie viele Stunden das Knie jährlich durch Trainings- und Wettkampfzeiten belastet wurde, ist für die Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich. Denn nach aktuellem medizinwissenschaftlichem Kenntnisstand steht fest, dass der Meniskus insbesondere bei Fußballern extrem belastet wird (Sozialgericht Dresden, Az.: S 5 U 233/16).

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18.07.2017
hallelife.de - Redaktion