Unterhaltssäumiger von Hubschrauberbesatzung der Bundespolizei gestellt

von 20. Juli 2017

Ein etwaiger Buntmetalldiebstahl oder eine Gefährdung des Bahnverkehrs durch einen gefährlichen Eingriff konnten dem 49-jährigen Gestellten nicht nachgewiesen werden. Jedoch ergab eine Abfrage im polizeilichen Informationssystem, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Leipzig gesucht wurde.

Wegen der Straftat der Verletzung der Unterhaltspflicht war der 49-Jährige zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Seine derzeitige Wohnanschrift wurde der Staatsanwaltschaft Leipzig übermittelt. Der Mann konnte nach einer eingehenden Belehrung über die Gefährlichkeit des Aufenthalts an den Bahngleisen seinen Weg fortsetzen. Der Bundespolizeihubschrauber setzte seinen Überwachungsflug entlang der Bahngleise fort.