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Fortbildung “Sinti, Roma und die Bilder in unseren Köpfen” in Halle

Sinti und Roma wurden über Jahrhunderte in Europa verfolgt und umgebracht. Auch heute noch werden Menschen, die sich selbst als Sinti oder Roma bezeichnen oder für solche gehalten werden, mit negativen Zuschreibungen belegt.

Fortbildung

Die Bilder, die in den Medien, in der Politik und in privaten Gesprächen verbreitet werden, prägen den Blick der Mehrheit auf die Minderheit. Demgegenüber wissen viele Menschen wenig über die (Verfolgungs-)Geschichte von Sinti und Roma und darüber, wie Menschen mit Sinti- oder Roma-Hintergrund heute leben. Das macht das Thema Antiromaismus zu einem wichtigen und bisher wenig bedachten Thema.

Die Fortbildung für MultiplikatorInnen des Globalen Lernen zum Thema Antiromaismus vermittelt sowohl Hintergrundwissen als auch Kenntnisse von Methoden, die sich für die Auseinandersetzung mit Antiromaismus eignen. Sie zeigt Möglichkeiten auf, Vorurteile bei sich und anderen zu hinterfragen: Wo kommen die Bilder in den Köpfen her? Was haben sie mit der Realität zu tun? Die spielerischen und erfahrungsorientierten Methoden eignen sich sowohl für die Arbeit mit Jugendlichen als auch mit Erwachsenen.

Ziel ist es zu vermitteln: Das Leben von Individuen ist oft vielfältiger und bunter, als kulturalisierende und ethnisierende Zuschreibungen es suggerieren.

Die Fortbildung findet am 24. Oktober 2017 von 10 – 16 Uhr in Halle, Felicitas-von-Selmenitz-Haus, Puschkinstraße 27, statt. Referentinnen sind Maria Wagner, Sarah Münch. Die Teilnehmergebühr, die ein vegetarischem Mittagessen beinhaltet, kostet 20 Euro.

Anmeldung:
per Mail, schriftlich[nbsp] oder Fax an: Ulrike Eichstädt, Friedenskreis Halle e.V., Große Klausstraße 11, 06108 Halle; eichstaedt@friedenskreis-halle.de; Fax: 0345 27980711

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20.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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„Mittagspause auf Schienen“: Stadtwerke verlosen drei exklusive Mittagsfahrten

Die Stadtwerke Halle starten ein Gewinnspiel für drei „Mittagspausen auf Schienen“ für Arbeitskollegen, Teams oder ganze Firmen. Für jeweils 45 Minuten startet 12 Uhr eine Straßenbahn am 25., 26. und 27. September vom Glauchaer Platz, chauffiert die Gäste durch Halle (Saale) und endet am Franckeplatz. Für alle „Mittagsfahrer“ wird es eine Lunchbox und entspannte Musik geben.

„Mittagspause auf Schienen“: Stadtwerke verlosen drei exklusive Mittagsfahrten

Wer die einmalige Aktion gewinnen möchte, kann sich auf https://swh.de/unternehmen/einsteigen-bitte bewerben. Hintergrund ist die Nahverkehrskampagne, mit der die Stadtwerke einzelne Straßenbahn- und Buslinien bekannter machen wollen.

Während der „Mittagspause auf Schienen“ können die Fahrgäste nicht nur das 1918 eröffnete Landesmuseum für Vorgeschichte bestaunen, sondern auch viele andere schöne Seiten Halles entdecken. Um einmal mehr für die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs zu trommeln, verlosen die Stadtwerke drei „Mittagsfahrten“, bei denen ausnahmsweise in der Bahn gegessen werden darf. Für die besondere Mittagspause können sich Arbeitskollegen, Teams oder ganze Firmen bewerben. In der Straßenbahn wird es dann neben einer Lunchbox auch entspannte Musik geben.

Pünktlich 12 Uhr startet die etwa 45-minütige Sonderfahrt am Glauchaer Platz. Dann geht es über Leipziger Turm, Steintor, Neues Theater, Landesmuseum für Vorgeschichte, Burg Giebichenstein, Kröllwitz, Rennbahnkreuz und Hallmarkt bis zum Franckeplatz.

Die Teilnahmebedingungen und weitere Informationen zur Aktion gibt es im Internet unter https://swh.de/unternehmen/einsteigen-bitte.

ÖPNV ist[nbsp] Mobilitätsgarant und Freizeitunterstützer

In Halle braucht man kein Auto. Straßenbahnen und Busse der Halleschen Verkehrs-AG, einem Unternehmen der Stadtwerke Halle, bieten jedem Hallenser die Möglichkeit, in der Stadt mobil zu sein. Zur Schule oder Arbeit und zurück, ins Schwimmbad und zurück oder abends in der Freizeit in die Kneipe. Da braucht niemand zu knobeln, wer zurück fährt. Das übernehmen Straßenbahnfahrer. In einem 329 Kilometer langen Liniennetz. Tagsüber im Viertelstundentakt, nachts mindestens jede Stunde. Und die HAVAG wird immer besser: Bald gibt es in jeder Bahn und in jedem Bus modernste und leicht zu bedienende Fahrkartenautomaten. Zudem arbeitet das Nahverkehrsunternehmen an einem Dienstleistungsversprechen. Die Hotline 24/7 ist bald keine Zukunftsmusik mehr.

Als Straßenbahnnutzer sind auch unsere Fahrgäste Stadtgestalter – schon gewusst? Mit Fördermitteln werden Infrastrukturprojekte umgesetzt, die nur dem ÖPNV zustehen. Ganz „nebenbei“ entstehen auch Straßen, Geh- und Radwege. So kommen diese Mittel allen Hallensern zugute. In eine Niederflurbahn passen 172 Fahrgäste. Das bedeutet 143 Autos weniger auf halleschen Straßen. Gäbe es Busse und Bahnen nicht, wäre die Stadt längst kollabiert, durch Stau, durch verpestete Luft.

Gesichter der Nahverkehrskampagne: Julia Lier und Rico Freimuth

Über den ganzen Sommer bis in den Herbst hinein sind Ruderin Julia Lier (Olympiasiegerin 2016) und Zehnkämpfer Rico Freimuth (WM-Silber 2017) die Gesichter der Nahverkehrskampagne. Was die beiden an Bus und Bahn schätzen und wie sie mit den Öffentlichen ihre Stadt erkunden, das erfahren Sie nicht nur auf Plakaten, sondern auch im Radio und auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/SWH.StadtwerkeHalle. Fahren Sie mit ihnen von „Schwimmen“ nach „Wellness“, von „Forschen“ nach „Kuren“ oder von „Trainieren“ nach „Erobern“. Denn alles Wichtige liegt nicht weit von der nächsten Haltestelle entfernt. [nbsp][nbsp]

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20.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Kompetenzzentrum für den allgemeinmedizinischen Nachwuchs nimmt Arbeit auf

An der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nimmt am 20. September 2017 eines von zwei sachsen-anhaltischen Kompetenzzentren für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin seine Arbeit auf.[nbsp]

Kompetenzzentrum für den allgemeinmedizinischen Nachwuchs nimmt Arbeit auf

„Schon jetzt fehlen in Sachsen-Anhalt etwa 140 Hausärzte und jedes Jahr werden mindestens 20 Fachärzte mehr für Allgemeinmedizin benötigt, als aktuell weitergebildet werden. Mit diesem Kompetenzzentrum sorgen wir dafür, die Vorteile und Möglichkeiten, die das Land Sachsen-Anhalt jungen Ärzten bietet, in einer klaren Berufsperspektive aufzuzeigen und treten frühzeitig in den Dialog mit der nachfolgenden Ärztegeneration“, sagt Prof. Dr. Thomas Frese, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, an dem das hallesche Kompetenzzentrum angesiedelt ist. Ein weiteres Kompetenzzentrum entsteht am Institut für Allgemeinmedizin der Universität Magdeburg.[nbsp]

Angeboten werden Seminare für diejenigen, die andere weiterbilden, sogenannte „Train the Trainer“-Seminare, persönliche Beratung zum Thema Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, Veranstaltungen und die Betreuung über die gesamte Zeit für die angehenden Fachärzte im Süden Sachsen-Anhalts. Alle Beteiligten sind gemeinsam in die Entwicklung von Karriereperspektiven eingebunden. Ziel ist es, angehende Hausärzte bei der Organisation ihrer Facharztweiterbildung zu unterstützen und zu begleiten. Auf diese Weise können den künftigen Hausärzten frühzeitig Zukunftsperspektiven in Sachsen-Anhalt aufgezeigt werden.

Des Weiteren wird für die Vernetzung von Weiterbildungsbefugten und Ärzten in Weiterbildung gesorgt. im gesamten Süden Sachsen-Anhalts. Die Kompetenzzentren sind daher insbesondere Ansprechpartner für Medizinstudierende und Ärzte in Weiterbildung auf ihrem Weg zur hausärztlichen Tätigkeit. Die Zentren unterstützen zudem die Koordinierungsstelle für die Weiterbildung Allgemeinmedizin.

Im Kompetenzzentrum Halle arbeiten zwei nicht-ärztliche und drei ärztliche Weiterbildungsmanager. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Planung der Weiterbildung und Begleitung der Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, der Kontakt mit den Weiterbildern in Praxen und Kliniken sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen oder Seminaren.

Das hallesche Kompetenzzentrum fügt sich in eine umfassende Strategie der Universitätsmedizin Halle (Saale) ein, die die Stärkung der Allgemeinmedizin vom Studium über die Weiterbildung bis hin zur Praxis verfolgt. So war bereits die bisherige Sektion in ein eigenes Institut für Allgemeinmedizin umgewandelt worden und hat sich auch die Klasse Allgemeinmedizin seit 2011 als erfolgreiche Initiative entwickelt. Der erste Jahrgang dieser Zusatzausbildung innerhalb des Medizinstudiums konnte jüngst verabschiedet werden, im November 2017 beginnt bereits der siebte. Außerdem wird demnächst im Dorothea Erxleben Lernzentrum (DELH), unter dessen Dach sich bereits die Lernklinik Skills Lab und das Simulationszentrum befinden, eine Übungs-Hausarztpraxis eingeweiht.

Das Kompetenzzentrum ist eine Gemeinschaftsinitiative der Ärztekammer, der AOK, der Kassenärztlichen Vereinigung und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und der Medizinischen Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie den beiden Universitätsklinika. Die Initiative ist die Aktivitäten der Allianz für Allgemeinmedizin eingebettet.[nbsp]

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20.09.2017
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Patiententag Bauchspeicheldrüse – Informationen über Therapiemöglichkeiten

Akute und chronische Bauchspeicheldrüsenentzündungen, Zysten im Bereich der Bauchspeicheldrüse und Krebserkrankungen in diesem Organ haben in den vergangenen Jahren deutlich an Häufigkeit zugenommen.[nbsp]

Patiententag Bauchspeicheldrüse – Informationen über Therapiemöglichkeiten

Alle Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse können zu einer großen Herausforderung für Betroffene und Angehörige werden, bei der sich im Verlauf der Erkrankung viele Fragen stellen.

Die Behandlung von Bauchspeicheldrüsenerkrankungen erfordert ein enges Zusammenspiel unterschiedlicher Fachdisziplinen wie Gastroenterologie, Chirurgie und Ernährungsmedizin. „Wir möchten beim diesjährigen Patiententag einen aktuellen Überblick über die neuesten Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten geben“, sagt Prof. Dr. Patrick Michl, Direktor der halleschen Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin I (Gastroenterologie/Pneumologie). Der Patiententag findet am Samstag, 23. September 2017, ab 10 Uhr im Universitätsklinikum Halle (Saale), Ernst-Grube-Straße 40, Lehrgebäude, statt. „Besonders freuen wir uns, dass beim diesjährigen Patiententag gleichzeitig der 15. Geburtstag der örtlichen Selbsthilfegruppe des „Arbeitskreises der Pankreatektomierten“ (AdP) begangen wird.“

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Auf dem Programm stehen drei Vorträge:
Vorträge:

1. „Kann bei einer chronischen Pankreatitis ein bösartiger Tumor entstehen?“

Referent: Prof. Dr. Jonas Rosendahl (Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin I)

2. „Was bringen neue Therapieansätze beim Bauchspeicheldrüsenkrebs, insbesondere präoperativ?“

Referent: Prof. Dr. Patrick Michl (Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin I)

3. „Welche neuen Operationstechniken gibt es?“

Referent: Prof. Dr. Jörg Kleeff (Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Viszeral-, Gefäß- und Endokrine Chirurgie)

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20.09.2017
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Verbrauchertipps

Lichtbild auf Gesundheitskarte ist Pflicht -[nbsp]Theater und Steuerwahnsinn -[nbsp]Busfahrer ohne Bus gilt als Angestellter

Verbrauchertipps

Lichtbild auf Gesundheitskarte ist Pflicht

ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Lichtbild auf Gesundheitskarten gesetzlicher Krankenkassen Pflicht ist. Auf der Karte sind Daten wie z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geschlecht gespeichert. In Arztpraxen werden diese Daten künftig über das Internet abgeglichen und aktualisiert. Das Foto soll vermeiden, dass die Karte missbräuchlich eingesetzt wird. Auch religiöse Gründe befreien nicht von dieser Fotopflicht. Hier wäre lediglich eine Modifikation des Fotos denkbar, wie etwa das Zulassen einer sonst nicht erlaubten Kopfbedeckung. Nach Auskunft der ARAG Experten sind lediglich Versicherte bis zum 15. Lebensjahr sowie beispielsweise bettlägerige Menschen von dieser Pflicht befreit (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 11 KR 3562/16).

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

Theater und Steuerwahnsinn

Liest ein Autor einem Publikum aus seinem Buch vor, gilt für ihn in der Regel der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Unterstreicht er seine Lesung jedoch durch besondere Intonation, Mimik oder Körperhaltung, wird nur der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent fällig. Was zunächst verrückt klingt, hat nach Auskunft der ARAG Experten einen einfachen Hintergrund: Reines Vorlesen eines Buches ist nicht mit einem Theaterstück vergleichbar. Sobald der Autor aber etwas mehr Action auf die Bühne bringt, indem er in verschiedenen Tonlagen liest, sein Gesicht verzieht oder die Lesung für ergänzende Erklärungen unterbricht, gleicht die Lesung einem künstlerischen Vortrag und wird nur mit sieben Prozent besteuert. In einem konkreten Fall hatte die Lesung einer Autorin nach Ansicht der Bundesfinanzrichter starke kabarettistische Züge, weil sie auch Geschichten außerhalb des Buches erzählte, sodass die Lesung stellenweise sogar in den Hintergrund trat. Genug Theater also und daher wurden nur sieben Prozent Umsatzsteuer fällig (Bundesfinanzhof, Az.: XI R 35/12).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Busfahrer ohne Bus gilt als Angestellter

Nach Angaben der ARAG Experten gilt ein Busfahrer, der ohne eigenen Bus für ein Reise- und Omnibusunternehmen unterwegs ist, als abhängig Beschäftigter. Daher muss das Unternehmen für ihn Sozialabgaben zahlen. In einem konkreten Fall argumentierte das Busunternehmen, dass der Busfahrer sehr wohl selbständig sei, denn er suche sich selbst seine Strecken aus und reinige seinen Bus selbständig. Bezahlt wurde er mit einer wöchentlichen Pauschale. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für die Beurteilung, ob ein Busfahrer selbständig sei, allein die Frage ausschlaggebend ist, ob er einen eigenen Bus hat oder nicht. Hat er kein eigenes Fahrzeug, ist er abhängig beschäftigt (Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 1 KR 157/16).

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20.09.2017
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Forschende stellen Ergebnisse aus vier BMBF-Projekten vor

Die Sicherstellung einer angemessenen Pflege und Begleitung älterer Menschen in Deutschland ist ein breit diskutiertes Thema. Das Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat hier eines seiner zentralen Forschungsgebiete.

Forschende stellen Ergebnisse aus vier BMBF-Projekten vor

Gleich vier vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Forschungsprojekte, die seit 2014 am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft durchgeführt wurden, sind nun beendet. Dafür hatte das Institut vom BMBF rund 1,3 Millionen Euro erhalten.

Die Ergebnisse aller vier Projekte stellen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am 21. September 2017, von 10 bis etwa 16 Uhr, in einzelnen Vorträgen auf der Abschlussveranstaltung auf dem Medizin-Campus Steintor, Magdeburger Straße 24 (ehemalige Universitätsfrauenklinik) in Halle vor.

Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr mit der Begrüßung seitens der Institutsleiterin Frau Prof. Dr. Gabriele Meyer, die den gesamten Tag über zudem in moderierender Funktion agiert. Für alle Projektvorstellungen, die etwa 30 bis 45 Minuten dauern werden, ist jeweils auch Diskussionszeit vorgesehen, um den Austausch untereinander zu ermöglichen.

Um 10.30 Uhr folgt die erste Ergebnis-Präsentation zum Projekt „IMPRINT“, in dem es um die Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Pflegeheimen ging. Nach einer kurzen Pause schließt sich um 11.45 Uhr die Ergebnis-Präsentation zu „EPCentCare“ an, das die Reduktion von Antipsychotika in Pflegeheimen als Forschungsgegenstand hatte. Passend zum Weltalzheimertag folgen um 13.30 Uhr die Ergebnisse zum Projekt „Actifcare“, das Wege zur professionellen Unterstützung und Pflege bei Demenz untersucht hat und um 14.30 Uhr die Präsentation der Ergebnisse aus „JointConImprove“, einem Projekt, das die Verbesserung sozialer Teilhabe und Lebensqualität von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern mit Gelenkkontrakturen, also Funktions- und Bewegungseinschränkungen, als Thema hatte.

Zu guter Letzt wird als Abschluss der Veranstaltung noch ein Ausblick gegeben, was zukünftig in diesem Forschungsbereich aus dem halleschen Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft zu erwarten ist, denn vielen der abgeschlossenen Projekte folgten weitere.

An der Veranstaltung am 21. September nehmen neben den an den Projekten beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen teil, die als Praxispartner involviert waren. Außerdem sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Fachbereichen Gesundheit und Soziales der Stadt Halle angemeldet.

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Institutes www.medizin.uni-halle.de/pflegewissenschaft erhältlich.

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20.09.2017
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Rechte der Ryanair-Kunden

Rechte der Ryanair-Kunden – Experten sagen, was die Kunden des Billig-Fliegers jetzt wissen sollten.

Ryanair streicht in den kommenden Wochen voraussichtlich Tausende Flüge. Der Grund: Die Billig-Airline verfügt derzeit nicht über genügend einsatzbereite Flugkapitäne.[nbsp]

Rechte der Ryanair-Kunden

Zwar mangelt es Ryanair nach eigenen Angaben nicht an Piloten, es gibt aber akute Schwierigkeiten mit der Planung des Jahresurlaubs der Flugzeugführer. Ryanair hat nun eine Liste aller gestrichenen Flüge der kommenden Wochen auf seiner Webseite veröffentlicht. Darüber hinaus sollen sämtliche betroffenen Fluggäste per E-Mail über die Streichungen benachrichtigt werden. Was Fluggäste nun wissen sollten, sagen ARAG Experten.

Die Rechte der betroffenen Passagiere

Betroffene Ryanair-Kunden können nach Angaben des Unternehmens entweder eine Rückerstattung des Flugpreises beantragen oder den ausgefallenen Flug kostenlos durch Ryanair umbuchen lassen. Beides sei problemlos über Online-Formulare möglich, versprach die Airline. Für die Bearbeitung von Rückerstattungen bittet Ryanair um etwa sieben Werktage Geduld. Des Weiteren gelten die EU-Fluggastrechte.

Die EU-Fluggastrechteverordnung

Sie regelt unter anderem, welche Leistungen Fluggäste von der Airline beanspruchen können, wenn ihnen die Beförderung verweigert wird, ihr Flug verspätet ist oder gar nicht stattfindet. Anwendbar ist die Verordnung immer dann, wenn der Flug auf einem Flughafen innerhalb der EU startet oder eine in der EU beheimatete Airline – wie Ryanair – einen europäischen Flughafen anfliegt.

Wird Fluggästen die Beförderung verweigert – zum Beispiel bei Überbuchung – oder wird ihr Flug annulliert, haben sie zunächst Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, also auf Verpflegung, kostenlose Telefonate und ggf. auch auf eine Übernachtung. Verspätet sich der Abflug, sind diese Leistungen abhängig von der Länge des gebuchten Fluges und der Dauer der Verspätung. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder einem um mehr als fünf Stunden verspäteten Abflug haben Reisende außerdem das Recht auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Alternativ können sie sich auch für eine Erstattung des Ticketpreises entscheiden, werden dann aber von der Airline nicht weiter betreut.

Daneben sieht die EU-Verordnung auch pauschale Ausgleichansprüche in Geld vor – und zwar bei Ankunft am Zielflughafen mit mehr als dreistündiger Verspätung, bei Nichtbeförderung und bei einer Annullierung des Flugs, über die nicht mindestens zwei Wochen vorher informiert wurde. Je nach Länge der Flugstrecke können zwischen 250 und 600 Euro beansprucht werden. Allerdings gilt bei einer Annullierung: Streicht die Airline einen Flug aufgrund sogenannter außergewöhnlicher Umstände – zum Beispiel wegen schlechten Wetters – muss sie nicht zahlen.

Der Begriff der außergewöhnlichen Umstände – welcher in der Vorschrift nicht definiert ist – bedeutet, dass die gegebenenfalls zu einem Wegfall der Ausgleichspflicht führenden Umstände außergewöhnlich sind, d.h. nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann (BGH, Az.: X ZR 160/12). Die aktuellen Probleme bei Ryanair mit der Planung des Jahresurlaubs der Piloten fällt nach Einschätzung von ARAG Experten allerdings nicht in die Kategorie der außergewöhnlichen Umstände.

Und wenn das Gepäck auf der Strecke bleibt?

Für internationale Flüge regelt in diesem Fall das Montrealer Übereinkommen (MÜ) die Ansprüche der Reisenden gegen das Luftfahrtunternehmen. Geht der aufgegebene Koffer verloren oder wird er beschädigt, haftet die Airline verschuldensunabhängig bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.220 Euro. Bei Handgepäck muss der Fluggesellschaft nachgewiesen werden, dass sie den Schaden verursacht hat. Sind Koffer und Inhalt mehr wert, sollten Reisende den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben – gegen eine Extragebühr wird dann im Schadensfall der höhere Wert ersetzt. Trudelt der Koffer verspätet am Urlaubsziel ein, darf der Fluggast bis dahin notwendige Dinge für den Aufenthalt einkaufen. Gegen Vorlage der Quittungen kann er sich die Ausgaben erstatten lassen. Auch dabei gilt die Höchstgrenze von rund 1.220 Euro. Ganz wichtig: Ansprüche müssen laut ARAG Experten unverzüglich schriftlich bei der Fluggesellschaft angemeldet werden – bei Verlust oder Beschädigung innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Empfang des Gepäcks.

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Weitere Informationen auch unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

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20.09.2017
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Das aktuelle Kino-Programm von Donnerstag, 21.09.2017 bis Mittwoch, 27.09.2017

Das aktuelle Kinoprogramm des TheLight Cinema Halle-Neustadt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Spielzeiten am Freitag und Samstag.

Das aktuelle Kino-Programm von Donnerstag, 21.09.2017 bis Mittwoch, 27.09.2017

Neu:

THE LEGO NINJAGO MOVIE (FSK ab 6 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 15.20, FR und SA 14.20, 16.40, SA 12.00, SO 12.50 Uhr

KINGSMAN – THE GOLDEN CIRCLE (FSK ab 16 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 14.20, DO, SO, MO, DI und MI 17.20, DO, SO, MO, DI und MI 20.30, FR und SA 15.00, 18.10, 21.20, SA 12.00 Uhr

HEREINSPAZIERT! (FSK ab 6 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 15.10, DO, SO, MO, DI und MI 17.40, DO, SO, MO, DI und MI 20.00, FR und SA 14.00, 16.20, 18.40, 21.00, SO 12.40 Uhr

THE LEGO NINJAGO MOVIE (3D) (FSK ab 6 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 14.30, DO, SO, MO, DI und MI 17.10, FR und SA 15.50, 18.20, SA 13.10, SO 12.00 Uhr

PREVIEW: ES (FSK ab 16 J.)

MI 20.30 Uhr

2. Woche:

HIGH SOCIETY – GEGENSÄTZE ZIEHEN SICH AN (FSK ab 12 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 18.00, DO, SO, MO, DI und MI 19.50, FR und SA 17.00, 19.20 Uhr

MOTHER! (FSK ab 16 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 17.50, DO, SO, MO und DI 20.40, FR und SA 19.00, 21.40 Uhr

LOGAN LUCKY (FSK ab 12 J.)

DO, SO, MO und MI 20.10, FR und SA 18.30, 21.10, SO bis MI 17.00 Uhr

3. Woche:

BARRY SEAL – ONLY IN AMERICA (FSK ab 12 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 20.50, FR und SA 21.50 Uhr

THE CIRCLE (FSK ab 12 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 18.10, DO, SO, MO, DI und MI 21.00, FR und SA 17.00, 20.50 Uhr

DIE PFEFFERKÖRNER UND DER FLUCH DES SCHWARZEN KÖNIGS (FSK ab 0 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 15.30, FR und SA 14.40, SA 12.20, SO 13.00 Uhr

5. Woche:

HAPPY FAMILY (FSK ab 0 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 14.40, FR und SA 16.00, SA 13.40, SO 12.20 Uhr

ANNABELLE 2 (FSK ab 16 J.)

FR und SA 19.30, 22.00 Uhr

6. Woche:

BULLYPARADE – DER FILM (FSK ab 6 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 15.00, DO, SO, MO, DI und MI 17.30, DO, SO, MO, DI und MI 20.20, FR und SA 14.30, 16.50, 19.10, 21.30, SA 12.10, SO 12.30 Uhr

12. Woche:

ICH – EINFACH UNVERBESSERLICH 3 (FSK ab 0 J.)

DO, SO, MO, DI und MI 15.40, FR und SA 14.50, SA 12.40, SO 13.10 Uhr

187. Woche:

SNEAK PREVIEW (FSK ab 18 J.)

DI 20.00 Uhr

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Unser Programm von Donnerstag, 21.09.2017 bis Mittwoch, 27.09.2017:

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Donnerstag 21.09.2017:

The Lego Ninjago Movie (FSK ab 6 J.): 15:20 Uhr

Kingsman – The Golden Circle (FSK ab 16 J.): 14:20, 17:20, 20:30 Uhr

Hereinspaziert! (FSK ab 6 J.): 15:10, 17:40, 20:00 Uhr

The Lego Ninjago Movie (3D) (FSK ab 6 J.): 14:30, 17:10 Uhr

High Society – Gegensätze ziehen sich an (FSK ab 12 J.): 18:00, 19:50 Uhr

mother! (FSK ab 16 J.): 17:50, 20:40 Uhr

Logan Lucky (FSK ab 12 J.): 20:10 Uhr

Barry Seal – Only in America (FSK ab 12 J.): 20:50 Uhr

The Circle (FSK ab 12 J.): 18:10, 21:00 Uhr

Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs (FSK ab 0 J.): 15:30 Uhr

Happy Family (FSK ab 0 J.): 14:40 Uhr

Bullyparade – Der Film (FSK ab 6 J.): 15:00, 17:30, 20:20 Uhr

Ich – Einfach unverbesserlich 3 (FSK ab 0 J.): 15:40 Uhr

Freitag 22.09.2017:

The Lego Ninjago Movie (FSK ab 6 J.): 14:20, 16:40 Uhr

Kingsman – The Golden Circle (FSK ab 16 J.): 15:00, 18:10, 21:20 Uhr

Hereinspaziert! (FSK ab 6 J.): 14:00, 16:20, 18:40, 21:00 Uhr

The Lego Ninjago Movie (3D) (FSK ab 6 J.): 15:50, 18:20 Uhr

High Society – Gegensätze ziehen sich an (FSK ab 12 J.): 17:00, 19:20 Uhr

mother! (FSK ab 16 J.): 19:00, 21:40 Uhr

Logan Lucky (FSK ab 12 J.): 18:30, 21:10 Uhr

Barry Seal – Only in America (FSK ab 12 J.): 21:50 Uhr

The Circle (FSK ab 12 J.): 17:00, 20:50 Uhr

Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs (FSK ab 0 J.): 14:40 Uhr

Happy Family (FSK ab 0 J.): 16:00 Uhr

Annabelle 2 (FSK ab 16 J.): 19:30, 22:00 Uhr

Bullyparade – Der Film (FSK ab 6 J.): 14:30, 16:50, 19:10, 21:30 Uhr

Ich – Einfach unverbesserlich 3 (FSK ab 0 J.): 14:50 Uhr

Samstag 23.09.2017:

The Lego Ninjago Movie (FSK ab 6 J.): 12:00, 14:20, 16:40 Uhr

Kingsman – The Golden Circle (FSK ab 16 J.): 12:00, 15:00, 18:10, 21:20 Uhr

Hereinspaziert! (FSK ab 6 J.): 14:00, 16:20, 18:40, 21:00 Uhr

The Lego Ninjago Movie (3D) (FSK ab 6 J.): 13:10, 15:50, 18:20 Uhr

High Society – Gegensätze ziehen sich an (FSK ab 12 J.): 17:00, 19:20 Uhr

mother! (FSK ab 16 J.): 19:00, 21:40 Uhr

Logan Lucky (FSK ab 12 J.): 18:30, 21:10 Uhr

Barry Seal – Only in America (FSK ab 12 J.): 21:50 Uhr

The Circle (FSK ab 12 J.): 17:00, 20:50 Uhr

Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs (FSK ab 0 J.): 12:20, 14:40 Uhr

Happy Family (FSK ab 0 J.): 13:40, 16:00 Uhr

Annabelle 2 (FSK ab 16 J.): 19:30, 22:00 Uhr

Bullyparade – Der Film (FSK ab 6 J.): 12:10, 14:30, 16:50, 19:10, 21:30 Uhr

Ich – Einfach unverbesserlich 3 (FSK ab 0 J.): 12:40, 14:50 Uhr

Sonntag 24.09.2017:

The Lego Ninjago Movie (FSK ab 6 J.): 12:50, 15:20 Uhr

Kingsman – The Golden Circle (FSK ab 16 J.): 14:20, 17:20, 20:30 Uhr

Hereinspaziert! (FSK ab 6 J.): 12:40, 15:10, 17:40, 20:00 Uhr

The Lego Ninjago Movie (3D) (FSK ab 6 J.): 12:00, 14:30, 17:10 Uhr

High Society – Gegensätze ziehen sich an (FSK ab 12 J.): 18:00, 19:50 Uhr

mother! (FSK ab 16 J.): 17:50, 20:40 Uhr

Logan Lucky (FSK ab 12 J.): 17:00, 20:10 Uhr

Barry Seal – Only in America (FSK ab 12 J.): 20:50 Uhr

The Circle (FSK ab 12 J.): 18:10, 21:00 Uhr

Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs (FSK ab 0 J.): 13:00, 15:30 Uhr

Happy Family (FSK ab 0 J.): 12:20, 14:40 Uhr

Bullyparade – Der Film (FSK ab 6 J.): 12:30, 15:00, 17:30, 20:20 Uhr

Ich – Einfach unverbesserlich 3 (FSK ab 0 J.): 13:10, 15:40 Uhr

Montag 25.09.2017:

The Lego Ninjago Movie (FSK ab 6 J.): 15:20 Uhr

Kingsman – The Golden Circle (FSK ab 16 J.): 14:20, 17:20, 20:30 Uhr

Hereinspaziert! (FSK ab 6 J.): 15:10, 17:40, 20:00 Uhr

The Lego Ninjago Movie (3D) (FSK ab 6 J.): 14:30, 17:10 Uhr

High Society – Gegensätze ziehen sich an (FSK ab 12 J.): 18:00, 19:50 Uhr

mother! (FSK ab 16 J.): 17:50, 20:40 Uhr

Logan Lucky (FSK ab 12 J.): 17:00, 20:10 Uhr

Barry Seal – Only in America (FSK ab 12 J.): 20:50 Uhr

The Circle (FSK ab 12 J.): 18:10, 21:00 Uhr

Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs (FSK ab 0 J.): 15:30 Uhr

Happy Family (FSK ab 0 J.): 14:40 Uhr

Bullyparade – Der Film (FSK ab 6 J.): 15:00, 17:30, 20:20 Uhr

Ich – Einfach unverbesserlich 3 (FSK ab 0 J.): 15:40 Uhr

Dienstag 26.09.2017:

The Lego Ninjago Movie (FSK ab 6 J.): 15:20 Uhr

Kingsman – The Golden Circle (FSK ab 16 J.): 14:20, 17:20, 20:30 Uhr

Hereinspaziert! (FSK ab 6 J.): 15:10, 17:40, 20:00 Uhr

The Lego Ninjago Movie (3D) (FSK ab 6 J.): 14:30, 17:10 Uhr

High Society – Gegensätze ziehen sich an (FSK ab 12 J.): 18:00, 19:50 Uhr

mother! (FSK ab 16 J.): 17:50, 20:40 Uhr

Logan Lucky (FSK ab 12 J.): 17:00 Uhr

Barry Seal – Only in America (FSK ab 12 J.): 20:50 Uhr

The Circle (FSK ab 12 J.): 18:10, 21:00 Uhr

Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs (FSK ab 0 J.): 15:30 Uhr

Happy Family (FSK ab 0 J.): 14:40 Uhr

Bullyparade – Der Film (FSK ab 6 J.): 15:00, 17:30, 20:20 Uhr

Ich – Einfach unverbesserlich 3 (FSK ab 0 J.): 15:40 Uhr

SneakFreak (FSK ab 18 J.): 20:00 Uhr

Mittwoch 27.09.2017:

The Lego Ninjago Movie (FSK ab 6 J.): 15:20 Uhr

Kingsman – The Golden Circle (FSK ab 16 J.): 14:20, 17:20, 20:30 Uhr

Hereinspaziert! (FSK ab 6 J.): 15:10, 17:40, 20:00 Uhr

The Lego Ninjago Movie (3D) (FSK ab 6 J.): 14:30, 17:10 Uhr

Preview: ES (FSK ab 16 J.): 20:30 Uhr

High Society – Gegensätze ziehen sich an (FSK ab 12 J.): 18:00, 19:50 Uhr

mother! (FSK ab 16 J.): 17:50 Uhr

Logan Lucky (FSK ab 12 J.): 17:00, 20:10 Uhr

Barry Seal – Only in America (FSK ab 12 J.): 20:50 Uhr

The Circle (FSK ab 12 J.): 18:10, 21:00 Uhr

Die Pfefferkörner und der Fluch des schwarzen Königs (FSK ab 0 J.): 15:30 Uhr

Happy Family (FSK ab 0 J.): 14:40 Uhr

Bullyparade – Der Film (FSK ab 6 J.): 15:00, 17:30, 20:20 Uhr

Ich – Einfach unverbesserlich 3 (FSK ab 0 J.): 15:40 Uhr

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20.09.2017
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Maria Kutschwalski aus Halle will Miss Goldene Henne 2017 werden

Stimmabgabe für die Kandidatin mit der Endziffer 08 noch bis 21. September

Die Spannung für Maria Kutschwalski aus Halle steigt: Die 26-Jährige Hallenserin hat sich um den Titel „Miss Goldene Henne 2017“ beworben und wurde von einer Jury aus hunderten Bewerberinnen in die Top 10 gewählt.

Maria Kutschwalski aus Halle will Miss Goldene Henne 2017 werden

„Ich möchte natürlich ins Finale der besten Drei kommen und gewinnen“, zeigt sich die 26-Jährige selbstbewusst. Die Werbetrommel bei ihren Freunden und Kollegen hat sie selbst, aber auch ihr Chef vom Sparkassen-Dienstleister S[nbsp]Direkt gerührt, der sie auch zur Teilnahme an diesem Wettbewerb ermutigt hat.

Auf jede Stimme kommt es an

Bis zum Abstimmungsende am 21. September 2017 sind es noch wenige Stunden. Am einfachsten ist die Stimmabgabe für Maria Kutschwalski mit der Endziffer 08 online im Internet auf www.superillu.de/missgoldenehenne.

Unter den Top 3 Kandidatinnen mit den meisten Stimmen wird dann eine prominent besetzte Jury die Siegerin küren. Dieser winkt dann ein Gala-Auftritt im maßgeschneiderten Kleid in der Live-Sendung am 13. Oktober 2017 in Leipzig.

Privat engagiert sie sich gern bei Aktionen, die Menschen der Region helfen – so auch als Helferin beim Hochwasser 2013 in Halle, wo sei von einem ZDF-Team für einen Tag begleitet wurde. Sie arbeitet bei der S Direkt, einem großen Dienstleister der Sparkassen, im Geschäftsführungsreferat.

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20.09.2017
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Bundestagswahl: Das sollten Wähler wissen

Experten zu den Regeln bei der kommenden Bundestagswahl

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Wie das Wort Bundestagswahl schon vermittelt, wählen wir nicht den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Wir wählen vielmehr in einer personalisierten Verhältniswahl die Abgeordneten des Bundestages, die dann wiederum den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen. Was das bedeutet und was Sie sonst noch wissen sollten, erläutern Experten.

Bundestagswahl: Das sollten Wähler wissen

Was ist die personalisierte Verhältniswahl?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Personenwahl). Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Die Zweitstimme ist für eine Partei und deren Landesliste (Verhältniswahl). Sie wird auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben. Wer auf seine Erst- oder Zweitstimme verzichten will, kann das tun, ohne damit die andere Stimme ungültig zu machen.

Was sind allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen?

Die Abgeordneten des Bundestags werden in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer“ Wahl gewählt. So bestimmt es der Artikel 38 unseres Grundgesetzes (GG). Allgemeine Wahlen bedeuten, dass jeder Bürger ohne Ansehen seines Standes, seines Vermögens, seines Steueraufkommens, seines Geschlechts, seiner Volkszugehörigkeit, seiner Schulbildung oder seiner politischen Überzeugung seine Stimme abgeben kann und kein Wähler unberechtigt von der Wahl ausgeschlossen wird. Es können jedoch Menschen ausgeschlossen werden, für die eine Betreuung angeordnet wurde, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder die wegen Schuldunfähigkeit aufgrund richterlicher Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Die Ausübung des Wahlrechts setzt nur voraus, dass das Mindestalter – bei der Bundestagswahl 18 Jahre – erreicht wurde. Unmittelbare Wahlen bedeuten, dass nur ein direkter Kandidat oder eine Partei gewählt werden kann. Zum einen schließt es aus, dass der Wähler seine Stimme einer Zwischeninstanz – wie beispielsweise den Wahlmännern in den USA – gibt. Zum anderen verbietet es, dass Stellvertreter die Wahlhandlung vornehmen. Jeder Wahlberechtigte muss selbst seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben.

Freie Wahlen bedeuten, dass keinerlei Druck, wie Verbote, Sanktionen oder Diskriminierungen auf die Wähler ausgeübt werden dürfen, zum Beispiel, um sie zur Teilnahme an der Wahl oder zur Stimmabgabe für eine bestimmte Partei zu zwingen. Das Wahlgesetz verbietet deshalb für die Zeit der Wahl in und an den Wahllokalen jede Beeinflussung der Wähler.

Gleiche Wahlen besagt, dass jeder Wähler über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügt. Diese haben unabhängig von Stand, Geschlecht oder politischer Überzeugung das gleiche Gewicht.

Geheime Wahlen bedeuten, dass jeder Wähler seine Stimme so abgibt, dass niemand nachprüfen kann, wie er oder sie sich entscheidet. Die Wähler müssen bei der Stimmabgabe unbeobachtet sein. Es darf auch keine nachträgliche Kontrolle des Stimmverhaltens, etwa durch gekennzeichnete Stimmzettel geben.

Was macht aus dem Wahlberechtigten einen Wähler?

Der Wahlberechtigte muss sich ausweisen: Die Wahlbenachrichtigung oder einen Lichtbildausweis, also Personalausweis, Reisepass oder Führerschein muss daher jeder Wahlberechtigte ins Wahllokal mitbringen.

Wann kann das Wahlrecht entzogen werden?

Einer wahlberechtigten Person kann das Wahlrecht nur per Richterspruch in zwei Fällen entzogen werden. Erster Fall: Das Bundes[-]verfassungs[-]gericht kann gemäß Art. 18 des Grund[-]gesetzes in Verbindung mit §[nbsp]39 Abs. 2 des Bundes[-]verfassungs[-]gerichts[-]gesetzes für die Dauer einer Grundrechtsverwirkung das Wahlrecht aberkennen. Dies ist laut ARAG Experten bisher aber noch nicht geschehen. Zweiter Fall: Ein Straf[-]gericht kann für die Dauer von zwei bis fünf Jahren das Wahlrecht aberkennen, wenn dies ein Strafgesetz vorsieht. Dafür muss sich der Wahlberechtigte aber einiges zu Schulden kommen lassen. Die Vorbereitung eines Angriffs[-]krieges oder Hochverrat gegen den Bund, Landes[-]verrat und Offenbarung von Staats[-]geheimnissen, Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten, Wahl[-]behinderung und Fälschung von Wahl[-]unterlagen oder Abgeordneten[-]bestechung können demnach zum [nbsp]Ausschluss von der Wahl führen.

Hilfsbedürftige Wähler

Ein Wähler, der beispielsweise nicht lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Wahlhandlung selbstständig auszuüben, kann eine andere Person um Hilfe bitten oder mittels einer Vollmacht beauftragen, die Wahl für sich durchzuführen. Hilfspersonen dürfen dabei auch nur in dem Maße unterstützen, wie es nötig ist. Für hilfsbedürftige Wähler bietet sich besonders die Briefwahl an. Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für andere Personen abzuholen. Dazu sind eine Vollmacht und die Vorlage der Personalausweise nötig.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Spätestens zwei Tage vor der Wahl bis 18 Uhr muss der Antrag bei der zuständigen Wahlbehörde schriftlich oder mündlich gestellt werden. Als Schriftform gelten auch Telegramm, Telefax oder E-Mail. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Ein behinderter Wahlberechtigter kann bei der Antragstellung die Hilfe einer anderen Person in Anspruch nehmen. Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er an Ort und Stelle wählen. Sendet er den Wahlbrief per Post, so muss dieser spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden, es sei denn, er wird im Ausland aufgegeben.

Vollverschleierte Wählerinnen

Erscheinen Wahlberechtigte mit verschleiertem Gesicht im Wahllokal, gibt es laut ARAG Experten ein Problem. Zwar gibt es für die Wahlhandlung an sich oder das Wahllokal keine Kleiderordnung. Die Wahlberechtigten müssen sich aber mit Lichtbildausweis registrieren. Ein Abgleich, ob die Person auf dem Passfoto auch die wählende ist, kann mit einem Schleier vor dem Gesicht aber nicht stattfinden.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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20.09.2017
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25. Carsharing-Jubiläum mit Poetry Slam

In den vergangenen fünf Jahren hat Carsharing viel Aufmerksamkeit erfahren. Das organisierte Autoteilen gibt es jedoch schon wesentlich länger. In Halle existiert es bereits seit einem Vierteljahrhundert. Am Freitag feiert der regionale Anbieter teilAuto sein 25. Gründungsjubiläum mit einem Poetry Slam zum Thema „Unterwegssein“.

25. Carsharing-Jubiläum mit Poetry Slam

Im Herbst 1992 beschloss eine Handvoll Leute, gemeinsam ein Auto nutzen zu wollen – aus ökologischen und ökonomischen Gründen. Das war die Geburtsstunde des teilAuto e.V. in Halle. Im darauffolgenden Frühjahr stand dann das erste Fahrzeug bereit, ein Skoda Favorit. Mittlerweile ist aus dem Verein eine GmbH geworden, die mit ihrem Angebot in 17 Städten in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen vertreten ist.[nbsp]

„Unsere Wurzeln sind uns nach wie vor wichtig“, sagt Götz Meister, Regionalleiter für Sachsen-Anhalt bei teilAuto. Deshalb sollen die kommenden Jubiläumsmonate mit verschiedenen Veranstaltungen und Aktionen gefeiert werden. Den Auftakt bildet ein sogenannter „Mobility Slam“ am kommenden Freitag. Ab 20 Uhr werden Poetinnen und Poeten im Café Brohmers zum Dichterwettstreit gegeneinander antreten. Zu hören sein werden Short Stories und Gedichte übers Wandern, Rad-, Bus- und Bahnfahren sowie über Ausflüge mit Mitfahrgelegenheit und Carsharing-Auto. Die Moderation übernimmt die bekannte hallesche Slam-Organisatorin und Poetry Slammerin Katja Hofmann.[nbsp]

Der Mobility Slam ist eingegliedert in die Europäische Mobilitätswoche, die vergangenen Samstag startete und noch bis zum 22. September andauert. Passend zur Idee des Autoteilens lautet das Thema der diesjährigen europaweiten Aktionswoche „Sharing gets you further“ – „Gemeinsam nutzen bringt weiter“. Welcher Slam-Poet oder welche Slam-Poetin am Freitag als Sieger aus dem Mobility Slam hervorgeht, das darf das Publikum entscheiden. Der Eintritt ist frei.

Mobility Slam

Freitag, 22.09.2017, um 20 Uhr im Café Brohmers, Bernburger Straße 9

Der Eintritt ist frei.

Mehr Info: https://www.teilauto.net/carsharing/neuigkeiten/beitrag/mobility-slam-in-halle

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20.09.2017
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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Voraussetzungen für verhaltensbedingte Kündigung -[nbsp]Rücktritt vom Erbvertrag -[nbsp]Arbeitgeber haftet für KFZ des Arbeitnehmers

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Voraussetzungen für verhaltensbedingte Kündigung +++

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer nach Abmahnung seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt. Der Arbeitgeber habe im entschiedenen Fall allerdings nicht ausreichend dargelegt, warum eine die Durchschnittsleistung erheblich unterschreitende Leistung vorliegt. Erforderlich sei laut ARAG, dass die Leistung in Relation zu der Leistung vergleichbarer Arbeitnehmer gesetzt oder die Fehlerquote über einen längeren Zeitraum aufgezeigt werde (ArbG Siegburg, Az.: 3 Ca 1305/17).

+++ Rücktritt vom Erbvertrag +++

Ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners ist nur wirksam, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden. Hierfür reicht es ohne konkrete Kenntnis der im Innenverhältnis zugrundeliegenden Absprachen und Verträge laut ARAG nicht aus, dass eine Ehefrau vom Konto ihres Mannes (des späteren Erblassers) Geld abhebt und für sich verwendet (OLG Köln, Az.: 2 Wx 147/17).

+++ Arbeitgeber haftet für KFZ des Arbeitnehmers +++

Ein Arbeitgeber (hier eine Gemeinde), der seinen Arbeitnehmern gestattet, auf dem Betriebsgelände zu parken, haftet laut ARAG für Sturmschäden an den Arbeitnehmerfahrzeugen aus Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten, wenn er trotz einer Sturmwarnung das Betriebsgelände nicht ausreichend gesichert hat (LAG Düsseldorf, Az.: 9 Sa 42/17).

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Langfassungen:

Voraussetzungen für verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer nach Abmahnung seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt. Das Arbeitsgericht Siegburg hatte im konkreten Fall über die Kündigungsschutzklage eines Kfz-Mechanikers zu entscheiden, dem wegen schlechter Arbeitsleistungen verhaltensbedingt gekündigt worden war. Der Arbeitgeber warf dem Arbeitnehmer vor, bei einem Werkstatttest nur vier von sechs Fehlern erkannt sowie bei einem Auftrag anstehende Servicearbeiten nicht durchgeführt zu haben. Dies schade dem Ruf des Autohauses. Nach drei vorausgegangenen Abmahnungen könne man keinen Besserungswillen beim Kläger feststellen. Das ArbG hat der Kündigungsschutzklage trotzdem stattgegeben. Der Arbeitgeber habe weder die Leistungen des Klägers über einen repräsentativen Zeitraum noch die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer dargelegt. So habe das Gericht nicht erkennen können, ob der Kläger seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt habe, erklären ARAG Experten (ArbG Siegburg, Az.: 3 Ca 1305/17).

Rücktritt vom Erbvertrag

Ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners ist nur wirksam, wenn Verfehlungen nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden. Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein im Alter von 88 Jahren verstorbener Erblasser den Erbvertrag mit seiner Ehefrau wirksam widerrufen hatte. Die Ehepartner hatten sich 53 Jahre vor dem Tod des Ehemanns in einem notariellen Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Rund ein halbes Jahr vor seinem Tod erklärte der Erblasser dann den Rücktritt von diesem Vertrag und setzte die gemeinsamen Kinder zu seinen Erben ein. Die Ehefrau und die Kinder haben bei Gericht jeweils die Erteilung eines Erbscheins beantragt. Das OLG Köln hat die Entscheidung bestätigt, wonach die Ehefrau den Erbschein erhält. Da die Parteien keinen Rücktrittsvorbehalt im Erbvertrag vereinbart hatten, sei nur ein Rücktritt wegen Verfehlungen des Bedachten in Betracht gekommen. Die Voraussetzungen dieser Norm lägen vor, wenn sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig gemacht hat, die den Erblasser zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen würde. Diese Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Zwar hat die Ehefrau nach dem Vortrag der Kinder rund 19.000 Euro von einem Konto des Erblassers abgehoben und damit ihre Kosten beglichen und außerdem einen monatlichen Dauerauftrag in Höhe von 2.000 Euro zu ihren Gunsten eingerichtet. Allein dieser Umstand beweist aber nicht ein Vermögensdelikt zum Nachteil des Ehemannes. Dafür ist eine konkrete Kenntnis der im Innenverhältnis zugrundeliegenden Absprachen und Verträge erforderlich. Es liegt keine Straftat vor, wenn die Ehefrau im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnisse und ihrer Vollmachten gehandelt hat, so die ARAG Experten (OLG Köln, Az.: 2 Wx 147/17).

Arbeitgeber haftet für KFZ des Arbeitnehmers

Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern gestattet, auf dem Betriebsgelände zu parken, haftet für Sturmschäden an den Arbeitnehmerfahrzeugen aus Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten, wenn er trotz einer Sturmwarnung das Betriebsgelände nicht ausreichend gesichert hat. Der Arbeitnehmer parkte im konkreten Fall sein Fahrzeug auf dem Betriebshof seiner Arbeitgeberin, der beklagten Gemeinde. Diese hatte den Mitarbeitern gestattet, ihre Wagen dort während der Dienstzeit abzustellen. Auf dem Betriebshof befand sich ein Großmüllbehälter. Dieser wurde bei einem Sturm gegen den Pkw des Arbeitnehmers geweht. Der Pkw wurde dabei so stark beschädigt, dass er einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Die Differenz von 1.380 Euro zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zahlte die klagende Versicherung an den Arbeitnehmer. Die Versicherung verlangte aus übergegangenem Recht von der Gemeinde die Zahlung von 1.380 Euro sowie die Erstattung der Kosten eines Wettergutachtens von 47 Euro. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Dagegen legte die Versicherung Berufung ein.[nbsp] Die Berufung hatte Erfolg. Das LAG gab der Klage überwiegend statt, weil sie ihre Verkehrssicherungspflicht fahrlässig verletzt habe, so die ARAG Experten. Der Umstand, dass deren Großmüllbehälter das Fahrzeug des Arbeitnehmers zerstört habe, indiziere die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese Verletzung habe die Gemeinde nicht ausräumen können. Nach der Sturmwarnung sei sie verpflichtet gewesen, ihr Betriebsgelände abzugehen und etwaige Gefahrenquellen zu sichern. Sie habe dies zwar im Grundsatz getan, dabei den Großmüllbehälter aber nicht im Blick gehabt. Laut ARAG reichte es zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nicht aus, dass die Feststellbremsen bei der letzten Leerung gegebenenfalls angezogen worden seien. Es hätte der Kontrolle am Sturmtag bedurft. Ohne weiteres hätte auch das Tor geschlossen werden können, das sich zwischen dem parkenden Auto und dem Großmüllbehälter befunden habe (LAG Düsseldorf, Az.: 9 Sa 42/17).

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http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

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20.09.2017
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Meldungen aus dem Stadtgebiet

Ohne Zulassung, Pflichtversicherung, unter Alkohol und Drogen, BMW Fahrer begeht mehrere Verkehrsstraftaten -Betrunkener Radfahrer in der[nbsp]Merseburger Straße -[nbsp]Fehlende Fahrerlaubnis[nbsp]in der Rudolf-Ernst-Weise-Straße

Meldungen aus dem Stadtgebiet

Verkehrsstraftaten

Durch Zeugenhinweise wurde gestern gegen 23:00 Uhr bekannt, dass ein BMW ohne amtliche Kennzeichentafeln aus dem Saalekreis kommend in Richtung Halle-Neustadt fährt. Der PKW soll sehr schnell unterwegs gewesen sein.

Eine Polizeistreife stellte den PKW in der Eduard-Künneke-Straße und unterzog Fahrzeug und Insassen einer Kontrolle.

Der 36-jährige Fahrer stand unter erheblicher Alkoholeinwirkung. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,18‰. Ein zusätzlich durchgeführter Drogentest reagierte ebenfalls positiv. Eine Blutprobenentnahme wurde veranlasst und durchgeführt. Der Führerschein konnte nicht eingezogen werden, da der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Der PKW war fahndungsfrei, jedoch ohne Zulassung und Pflichtversicherung. Gegen den Fahrer und den Eigentümer des PKWs wird nun wegen mehrerer Verkehrsstraftaten ermittelt.

[nbsp]

Betrunkener Radfahrer

Gegen Mitternacht stellten Polizeibeamte einen Radfahrer fest, der die Merseburger Straße in Richtung Süden befuhr. Dabei benötigte der 31-jährige Radler beide Fahrspuren. Der freiwillige Test ergab einen Wert von 1,9‰. Blutentnahme und Untersagung der Weiterfahrt waren neben der Strafanzeige die Folgen.

[nbsp]

Fehlende Fahrerlaubnis

Gegen 02:15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Rudolf-Ernst-Weise-Straße den Fahrer eines PKW Opel Corsa. Der seit 2 Jahren in Deutschland lebende 35-jährige Fahrzeugführer konnte nur einen syrischen Führerschein vorweisen. Dieser war jedoch auf Grund der langen Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht mehr gültig.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gefertigt.

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20.09.2017
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Weltkindertag – was wäre Sachsen-Anhalt ohne Kinder?

Anlässlich des heutigen Weltkindertages teilte das Statistische Landesamt aus dem Ergebnis des Mikrozensus mit, dass jeder 7. Sachsen-Anhalter 2016 jünger als 18 Jahre war. Fast alle (99 %) der 314 Tausend unter 18-Jährigen lebten 2016 in einer Familie. Dabei überwog das männliche Geschlecht mit rund 160 Tausend die weiblichen Kinder und Jugendlichen um rund 10 000.

Weltkindertag - was wäre Sachsen-Anhalt ohne Kinder?

Die Mehrzahl, 53 Prozent der Minderjährigen, wuchs bei Ehepaaren auf. Ein Viertel der Kinder lebte zusammen mit einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater.

103 Tausend Kinder in Familien waren unter 6 Jahre alt. Von den 208 Tausend Kindern im Alter von 6 bis unter 18 Jahren gaben 193 Tausend an, Schüler/in oder Auszubildende/r zu sein.

Insgesamt lebten 407 Tausend Kinder (Minder- und Volljährige) in Sachsen-Anhalts Familien. Davon wuchsen rund 56 Prozent zusammen mit Geschwistern auf, 155 Tausend mit einem Bruder oder einer Schwester und 73 Tausend mit 2 oder mehr Geschwistern.

Der Mikrozensus ist eine 1%ige Stichprobe der Bevölkerung. Das entsprach in Sachsen-Anhalt einer Befragung von ca. 12 000 Haushalten zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen.

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20.09.2017
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Landesförderung für die Erweiterung der Dauerausstellung „Entdecke Halle!“

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Erweiterung der stadtgeschichtlichen Dauerausstellung „Entdecke Halle!“ im Stadtmuseum.

Landesförderung für die Erweiterung der Dauerausstellung „Entdecke Halle!“

Die Ausstellung in Stadtmuseum Halle soll um einen zweiten Teil erweitert werden. Der Fördermittelbescheid des Landes Sachsen-Anhalt für den Ausbau der stadtgeschichtlichen Dauerausstellung in Höhe von 62000 €,[nbsp]wurde gestern im Stadtmuseum vom Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur, Staatsminister Rainer Robra, an Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand, die Direktorin des Stadtmuseums Halle, Jane Unger und Kuratorin Susanne Feldmann überreicht. Die neue Dauerausstellung wird im kommenden Frühjahr eröffnet. Die Erweiterung kostet rund 670.000 Euro.

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20.09.2017
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Chlor-Alarm: Feuerwehreinsatz im Stadtbad Halle

Beim automatischen Umschalten zwischen zwei Chlorgasflaschen kam es am heutigen Abend aufgrund eines technischen Defektes an einem Vakuumventil zum Austritt geringer Mengen an Chlorgas innerhalb des geschlossenen und für derartige Fälle[nbsp] vorschriftsmäßig mit einer Sprinkleranlage ausgestatteten Chlorgasraumes im Stadtbad.[nbsp]

Chlor-Alarm: Feuerwehreinsatz im Stadtbad Halle

Der Alarm wurde ausgelöst und die Badegäste entsprechend des Notfallplans vorsorglich aus dem Stadtbad in die benachbarte Jugendherberge evakuiert. Die Feuerwehr konnte bereits kurz nach dem Eintreffen Entwarnung geben, nachdem sie sich davon überzeugt hatte, dass das ausgetretene Chlorgas bereits innerhalb des geschlossenen Chlorgasflaschenraumes durch die Wassersprühanlage niedergeschlagen und somit unschädlich gemacht wurde.[nbsp]

Nachdem die Sicherheit der neu angeschlossenen Chlorgasflaschen überprüft wurde, konnte der Badebetrieb umgehend wieder aufgenommen werden.

Vorsorglich war von den Rettungskräften ärztliche Unterstützung angefordert worden. Es wurde kein Badegast verletzt.

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19.09.2017
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14. Tango Tage Halle im Volkspark

Die Tangotage Halle bringen seit über 10 Jahren begeisterte Tänzer und Künstler aus aller Welt in die Stadt an der Saale. Den freundlichen, familiären Charakter des Festivals verbinden wir mit dem internationalen Flair unserer Gäste. Insofern ist das Festival ein Impulsgeber für die Kultur-, Musik- und Tanzszene Mitteldeutschlands.

14. Tango Tage Halle im Volkspark

Besondere Highlights in diesem Jahr sind der Schnupperkurs für Jedermann[nbsp]um 18 Uhr und das Konzert mit Tango-Sonos um 19.30 Uhr am Samstag (21. Oktober) im Volkspark.

Der frei improvisierte Tango Argentino ist ein social dance, dessen integratives Herzstück auf der Milonga schlägt, dem freien Tanz, bei dem die Tänzer ohne Wettbewerbscharakter zur originalen Musik aus den 30er und 40er Jahren des vergangenen tanzen. Durch die regelmäßigen Partnerwechsel alle 3-4 Titel kommen die Tänzer auf eine einzigartige Weise miteinander in Kontakt!

Basis des Events ist das ehrenamtliche Engagement lokaler Tangotänzer des Tango Mio e.V. Der Verein führt Halles einzige Tanzschule exklusiv für den echten argentinischen Tango und richtet wöchentliche Tanzveranstaltungen aus. Tango Mio bietet ein integratives Programm für Tänzer aller Alters- und Einkommensschichten und kooperiert zu diesem Zweck mit dem Unisport der Martin-Luther Universität, dem Volkspark, dem Fontänefest, dem Peissnitzhaus und der queer_feministischen Inititaive Q. [kju_point] sowie der Tanzschule 1Step und dem Bella Soso.

[nbsp]

tango mio halle e.V.

www.tangomio.de
http://www.facebook.com/tangomiohalle
https://www.facebook.com/events/1279828315410233/

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19.09.2017
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Kindersingakademie singt im Händel-Haus

Am Sonnabend, den 23. September 2017 lädt der Konzert- und Kammerchor der Kindersingakademie der Stadt Halle zu einem Chorkonzert in den Kammermusiksaal des Händel-Hauses ein.[nbsp]

Kindersingakademie singt im Händel-Haus

Das Konzert beginnt um 15.00 Uhr und findet im Rahmen des Tages der offenen Tür des Händel-Hauses statt.
Die jungen Sängerinnen, welche zwischen neun und fünfzehn Jahren alt sind, präsentieren Ihrem Publikum einen Strauß bunter Melodien. Neben bekannten Melodien aus Film und Musical werden internationale Volkslieder und Chorwerke der Romantik erklingen.

Der Kinderchor steckt gerade in den letzten Vorbereitungen für das Chorfestival in Italien im Oktober. Denn der Konzertchor der Kindersingakademie der Stadt Halle ist offizieller Teilnehmer des Internationalen Chorfestivals In…Canto sul Garda in Riva del Garda. Das Konzert im Händel-Haus ist daher gleichsam eine Generalprobe für die große Reise.

Der Eintritt ist frei.

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19.09.2017
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»Sing it Loud – Luthers Erben in Tansania«

Kino einmal anders: Die Franckeschen Stiftungen laden ein zum Kinoabend: »Sing it Loud –[nbsp] Luthers Erben in Tansania«, eine Musikdokumentation von Julia Irene Peters über einen Chorwettbewerb in Tansania rund um das Lutherlied »Eine feste Burg«.[nbsp]

»Sing it Loud – Luthers Erben in Tansania«

Der Film erzählt die Geschichte vom Leben, Glauben und musikalischen Schaffen von sechs Menschen, die in Tansania in verschiedenen Chören singen und sich auf das Finale des Chorwettbewerbes vorbereiten. Den Zuschauer erwartet eine Reise geprägt von Musik, Glauben und Lebensfreude mit beeindruckenden Bildern der tansanischen Landschaft, berührenden Familiengeschichten und überraschenden Einblicken in das tansanische Leben.

Doch dieser Kinoabend benötigt Teamwork: Dank der Fahrradkino-Anlage des Postkult e.V. wird der Kinobesuch zum Gemeinschaftserlebnis. Denn um den Film abzuspielen, muss das Publikum den Strom auf dem Fahrrad selbst erzeugen. Wem die Puste ausgeht, kann klingeln und sich auswechseln lassen. Damit greifen die Franckeschen Stiftungen ein wichtiges Thema ihrer Jahresausstellung »Du bist frei. Reformation für Jugendliche« auf: den Wert der Gemeinschaft.

[nbsp]

Die Franckeschen Stiftungen laden zu einem besonderen Kinoerlebnis in das historische Druckereigebäude

• Fahrradkino-Anlage des Postkult e.V.

• Musikdokumentation von Julia Irene Peters aus dem Jahr 2017

• Teil des Begleitprogramms zur Jahresausstellung »Du bist frei. Reformation für Jugendliche«

• Bitte Fahrräder mitbringen!

[nbsp]

22. September 2017

19:30 Uhr – 22 Uhr

Eintritt frei!

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19.09.2017
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfall[nbsp]im Bereich Farnstädt -[nbsp]Geschwindigkeitskontrolle auf der Landstraße 156 -[nbsp]Kinderfahrrad in[nbsp]Merseburg entwendet – Einbruch in ein[nbsp]PKW[nbsp]in[nbsp]Merseburg – Kellereinbruch in[nbsp]Angersdorf

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Verkehrsunfall

Am 19.09.2017 gegen 12:20 Uhr ereignete sich im Bereich Farnstädt, auf der Bundesstraße 180 ein Verkehrsunfall. Ein 51 jähriger Kia-Fahrer befuhr die Bundesstraße 180 in Fahrtrichtung Querfurt. Plötzlich flog ein Greifvogel von rechts über die Fahrbahn und kollidierte mit dem PKW. Es entstand Sachschaden.

Geschwindigkeitskontrollen

Am 19.09.2017 führte die Polizei in den Vormittagsstunden eine Geschwindigkeitskontrolle in Langenbogen, auf der Langen Straße, der Landstraße 156 durch. Hierbei wurden 80 Fahrzeuge gemessen. Davon überschritten 5 Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die schnellstes 27 jährige Fiat-Fahrerin wurde mit 87 km/h in der Ortslage gemessen. Ihr wird ein Bußgeld in Höhe von 160,- €, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot zugestellt.

Diebstahl

Am 18.09.2017 gegen 17.50 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass unbekannte Täter, in Merseburg, von einem Grundstück am Neumarkt ein Kinderfahrrad entwendeten. Das Fahrrad war nicht gesichert.

Die Höhe des Schadens ist der Polizei nicht bekannt.

Diebstahl

Am 19.09.2017 gegen 07:00 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass unbekannte Täter, in der Nachtzeit, in Merseburg, in der Günther-Adolphi-Straße, von einem PKW Ford die Heckscheibe zerschlugen. Nach bisherigen Angaben wurde aus dem PKW nichts entwendet.

Die Höhe des Schadens ist noch unbekannt.

Diebstahl

Am 19.09.2017 gegen 10.45 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass unbekannte Täter, in Teutschenthal, OT Angersdorf, ein Fahrrad aus einem Kellergang eines Mehrfamilienhauses in der Lauchstädter Straße entwendeten. Das Fahrrad war mittels Seilschloss gesichert.

Die Höhe des Schadens ist der Polizei nicht bekannt.

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19.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Gefährliche Körperverletzung in[nbsp]Eisleben -[nbsp]Diebstahl aus einem PKW in[nbsp]Hettstedt -[nbsp]Versuchter Einbruch in[nbsp]Kelbra -Verkehrsunfall in[nbsp]Siersleben,[nbsp]Allstedt,[nbsp]Mansfeld [nbsp]und[nbsp]Sangerhausen[nbsp]

Polizeimeldungen aus dem Kreis Mansfeld-Südharz

Eisleben / Gefährliche Körperverletzung

Vor einem Supermarkt in der Halleschen Straße kam es gegen 19:00 Uhr zu einer handfesten Auseinandersetzung. Ein 17-jähriger junger Mann aus Klostermansfeld wurde aus einer Gruppe heraus gemeinschaftlich handelnd mit Fäusten geschlagen. Dabei soll auch eine Bierflasche geflogen sein. Diese konnte jedoch nicht aufgefunden werden. Die Polizei konnte mit Hilfe von Zeugen 7 Täter namentlich ermitteln. Dabei handelt es sich um 16 und 17-jährige Jugendliche aus Eisleben. Zu den Motiven der Tat liegen noch keine Erkenntnisse vor. Eine ärztliche Versorgung des Geschädigten war nicht erforderlich.

Hettstedt / Diebstahl aus PKW

Aus einem PKW Opel, welcher auf einem Parkplatz in der C.-C.-Agthe-Straße parkte, entwendeten unbekannte Werkzeugmaschinen von der Rückbank im Wert von ca. 800,00 Euro. Die Tat ereignete sich bereits am 15.09.2018 in der Zeit von 15:00-17:00 Uhr. Sie wurde aber erst gestern zur Anzeige gebracht.

Kelbra / Versuchter Einbruch

Unbekannte Täter versuchten in ein Mehrfamilienhaus in der Tilledaer Straße einzudringen. Aus unbekannten Gründen scheiterten die Täter dabei, die Hauseingangstüren zu öffnen und hinterließen lediglich Beschädigungen an zwei Türen in noch unbekannter Höhe. Zu einer Diebstahlshandlung kam es nicht.

Verkehrslage

Siersleben / Mühlweg / 18.09.2017 15:40 Uhr

Der Fahrer eines PKW Mazda beachtete an der Einmündung zur Schulstraße nicht den bevorrechtigten PKW Ford und stieß mit diesem zusammen. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden an den Fahrzeugen von ca. 5.000,00 Euro.

Allstedt / Landstraße 222 / 19.09.2017 05:35 Uhr

Auf der Straße in Richtung Nienstedt kollidierte ein PKW VW mit einem Wildschwein. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von ca. 2.500,00 Euro.

Mansfeld / Bundesstraße 242 / 19.09.2017 06:30 Uhr

Der Fahrer eines PKW VW stieß mit einem Reh zusammen, welches die Straße querte. Das Tier konnte von der Unfallstelle flüchten. Ein Jagdpächter wurde mit der Nachsuche beauftragt. Am PKW entstand Sachschaden.

Sangerhausen / Ernst-Thälmann-Straße / 19.09.2017 08:40 Uhr

Der Fahrer eines PKW MMW beachtete beim Linksabbiegen nicht den entgegenkommenden PKW Audi und stieß mit diesem zusammen. Der PKW Audi wurde durch den Aufprall auf den Gehweg geschleudert und stieß noch gegen einen Pflanzkübel. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 6.500,00 Euro. Personen wurden nicht verletzt.

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19.09.2017
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Vermisster Rentner gefunden

Der seit dem 18.09.2017 vermisste Klaus-Dieter R. aus Eisleben wurde gegen 15:00 Uhr in Wohnortnähe aufgefunden.[nbsp]

Vermisster Rentner gefunden

Er befindet sich derzeit in medizinischer Behandlung. Die Suchmaßnahmen sind somit eingestellt.

Das PRV Mansfeld-Südharz bedanken sich für die Unterstützung.

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19.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Endergebnis der U18-Bundestagswahl steht fest

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben am Freitag, dem 15. September 2017, die Chance genutzt und bei der U18-Bundestagswahl abgestimmt. Bei den jungen Sachsen-Anhalter_innen liegen die CDU und die SPD ganz vorn.

Endergebnis der U18-Bundestagswahl steht fest

Am 15. September 2017 haben 4.739 Kinder und Jugendliche eins der 54 U18-Wahllokale in Sachsen-Anhalt besucht und ihre Stimme in einer Wahlkabine abgegeben. Sie setzten – wie Erwachsene bei der offiziellen Wahl – ihre Kreuze in geheimer Abstimmung auf dem Stimmzettel. „Wir freuen uns über die engagierte Beteiligung an der U18-Bundestagswahl, die im Vergleich zu den Vorjahren erneut gestiegen ist. Wir wissen, dass Kinder und Jugendliche an Politik interessiert sind und freuen uns, dass sie auch den Schritt zur Wahlurne machen.“, erklärt Juliane Jesse vom Vorstand des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. Rund um die Wahl fanden zudem zahlreiche Veranstaltungen zur politischen Bildung, zur Auseinandersetzung mit den Wahlprogrammen der Parteien und zur Gestaltung kreativer Wahlurnen und Plakate statt. „Das Projekt U18 weckt dabei schon bei den Kleinen das politische Interesse.“, schließt Juliane Jesse.

Die landesweite Wahlparty der U18-Wahl fand in Kooperation mit dem Wahllokal des Medientreff zone! in Magdeburg statt. Hier verfolgten Tobias Krull (CDU), Kristin Heiß (DIE LINKE) und Miriam Matz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) live die Auszählung der Stimmen mit und kamen mit U18-Wähler_innen ins Gespräch.

[nbsp]

Wahlbeteiligung Sachsen-Anhalt: 4.739 abgegebene Stimmen

Endergebnisse der U18-Wahl für Sachsen-Anhalt:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU/CSU)

26,03 %

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

17,39 %

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

14,07 %

Alternative für Deutschland (AfD)

11,28 %

DIE LINKE

9,48 %

Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz

6,40 %

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung

und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

5,15 %

Freie Demokratische Partei (FDP)

4,51 %

Sonstige ([lt]3%)

5,69 %[nbsp]

Wahlbeteiligung bundesweit: 219.918 abgegebene Stimmen

Endergebnisse der U18-Wahl bundesweit:

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU/CSU)[nbsp]

28,49 %*

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)[nbsp]

19,81 %*

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN[nbsp]

16,60 %*

DIE LINKE[nbsp]

8,08 %*

Alternative für Deutschland (AfD)[nbsp]

6,80 %*

Freie Demokratische Partei (FDP)[nbsp]

5,74 %*

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)[nbsp]

3,90 %*

Sonstige ([lt]3%)

11,01 %*

*gerundete Zahlen

[nbsp]

Das Ergebnis der U18-Bundestagswahl ist zu finden unter www.u18.org.

U18 ist ein bundesweit erfolgreiches Kinder- und Jugendwahlprojekt. Organisiert und getragen wird die U18-Initiative vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen, vielen Jugendverbänden und dem Berliner U18-Netzwerk. Die U18-Wahl 2017 zur Bundestagswahl wurde durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung gefördert. In Sachsen-Anhalt wird die U18-Wahl durch den Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. im Projekt „wahlort³“ koordiniert. Das Projekt „wahlort³“ wird durch das Land Sachsen-Anhalt und die Stiftung Demokratische Jugend gefördert.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist der Zusammenschluss von 26 landesweit tätigen Jugendverbänden, 3 Dachverbänden sowie der Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendringe der kreisfreien Städte und Landkreise. Er vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen sowie seiner Mitglieder gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt und der[nbsp]Öffentlichkeit. Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. ist Träger der Landeszentralstelle juleica, des Beteiligungsprojektes „Jugend Macht Zukunft“ und des bildungspolitischen Projektes „wahlort³“.

[nbsp]

[nbsp]Sachsen-Anhalt e.V.

Web: www.kjr-lsa.de I https://www.facebook.com/kjrlsa
www.juleica-lsa.de
www.JugendMachtZukunft.de I www.facebook.com/JugendMacht
www.wahlort.de I https://www.facebook.com/wahlort3

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19.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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mother!

Jennifer Lawrence wieder auf der Leinwand

mother!

Nachdem wir die deutsche Komödie „High Society“ ja alles andere als sehenswert fanden, legten wir all unsere Hoffnung in „mother!“, welcher ebenso in der aktuellen Kinowoche startete, und wir sind mit großer Spannung in diesen Film gegangen. Kritiker, wie auch das Publikum, haben den Film entweder verdammt, oder vergöttert. Wie uns der Film gefallen hat, lest Ihr wie immer in unserer Kritik.

Zum Inhalt:

Ein Dichter (Javier Bardem) und seine Ehefrau (Jennifer Lawrence) leben etwas abgeschieden in einem Landhaus. Während er damit beschäftigt ist, endlich wieder ein Wort, geschweige denn einen Satz auf das Papier zu bekommen, versucht die junge Frau mit Leidenschaft und Tatendrang das Haus zu renovieren. Nebenbei kocht Sie und kümmert sich um den restlichen Haushalt. Die Ruhe findet ein Ende, als ein vermeintlicher Arzt vor der Haustür steht. Kurz darauf kommen auch seine Frau, sowie die zwei Söhne dazu und mausern sich als dreister Besuch. Doch auch das Haus scheint einige Geheimnisse in sich zu tragen. Diese Punkte sind jedoch erstmal vergessen, als die Dame des Hauses ein Kind erwartet. Doch der nächste Besuch steht bereits vor der Tür, und dieser ist alles andere als harmlos…

Das sagt die hallelife.de-Redaktion:

Nun ja, dieser Film lässt sich wahrlich schwer einschätzen und erst recht schwer in Schubladen packen. So wurde er bei den einen als Thriller, bei den anderen als Horrorfilm angekündigt. Die Wahrheit ist: Er ist weder das eine, noch das andere, sondern vielmehr ein Mix aus beiden, mit eine großen Brise „Drama“ oben drauf. Nicht mal die Zeit in welcher der Film spielt kann man einschätzen. So wirken Einrichtung des Hauses oder die Kleidung der Protagonisten als wären Sie 100 Jahre alt, gleichzeitig besitzen die Darsteller jedoch Handys. Früher oder später wird jedoch klar, dass die Zeit in welcher der Film spielt, ohnehin irgendwann nur noch eine untergeordnete Rolle einnimmt. Die Filmemacher bieten dem Publikum am Anfang viel Zeit sich mit den beiden Protagonisten zu beschäftigen und Sie einzuschätzen. Dies gelingt auch ausgezeichnet, denn die beiden Hauptdarsteller zeigen zu 100% warum Sie Oscarbesitzer sind. Ab Mitte des Filmes wird der Zuschauer im übertragenen Sinne in eine Achterbahn gesetzt und rauscht durch eine unglaubliche Reise durch die verschiedenen Stufen der menschlichen Euphorie, bis hin zur Besessenheit. Und dies mit einer solch abstrakten Bildgewalt, dass die Handlung zum Ende leider ein Stück weit in den Hintergrund gerät. Man fühlt sich in die mittlerweile Schwangere Ehefrau völlig ein und leidet quasi mit Ihr. Dieser Film ist ein Drahtseilakt zwischen Genialität und purem Wahnsinn. Wir möchten euch diese Einschätzung jedoch nicht abnehmen. Das muss jeder für sich selber ausmachen. Auch das Ende, fordert definitiv Gesprächsbedarf. Dieser Film ist nichts für schwache Nerven, und dies liegt nicht an Schockmomenten, die hier übrigens eher selten zum Einsatz kommen.

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19.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Wissenschaftler stellen innovatives Konzept zur Entstehung von Multipler Sklerose vor

Multiple Sklerose (MS) ist bisher eine unheilbare Krankheit. Um jedoch eines Tages in der Lage zu sein, daran etwas zu ändern, muss mehr Kenntnis darüber herrschen, wodurch sie ausgelöst wird und warum.[nbsp]

Wissenschaftler stellen innovatives Konzept zur Entstehung von Multipler Sklerose vor

„Bisher hat man vor allem den Ansatz verfolgt, dass es sich um eine Fehlleitung des Immunsystems handelt. Zahlreiche Befunde sprechen allerdings gegen die Auffassung, dass MS primär entzündlich entsteht. Vielmehr entwickeln sich Krankheitsherde über längere Zeit ohne Entzündung in Gehirn oder Rückenmark. Erst im Verlauf wandern Entzündungszellen im Sinne eines sekundären Krankheitsgeschehens aus dem Blut in die Krankheitsherde ein. Wir gehen davon aus und forschen dazu seit einigen Jahren, dass Hüllproteine von humanen endogenen Retroviren (HERV) als sogenannte „Superantigene“ der Auslöser der für MS typischen sekundären Entzündungsvorgänge im zentralen Nervensystem sind“, sagt Dr. Alexander Emmer von der Universitäts- und Poliklinik für Neurologie des Universitätsklinikums Halle (Saale). Zusammen mit apl. Professor Dr. Martin S. Staege, Leiter des Forschungslabors der Universitäts- und Poliklinik für Pädiatrie I, apl. Professor Dr. Malte Kornhuber vom Klinikum Sangerhausen und weiteren nationalen und internationalen Wissenschaftlern forscht er zu diesem Ansatz und zu Umweltfaktoren, die diese HERV aktivieren.

Es freut die halleschen Wissenschaftler und ihre Arbeitsgruppe sowie internationale Kooperationspartner nun, dass sie ein dreistündiges Symposium auf dem diesjährigen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zu diesem Thema halten werden. Der Kongress, inzwischen der 90. der DGN, findet vom 20. bis 23. September 2017 in Leipzig, Neue Messe, statt. Das Symposium hat den Titel „Degeneration und Entzündung bei Multipler Sklerose: die Rolle von humanen endogenen Retroviren“ und wird am 20. September von 10 bis 13 Uhr im Saal 5 veranstaltet.

„Unser Symposium ist eines der Highlights des Kongresses und darauf sind wir durchaus stolz“, so Emmer. Das zeige, dass das Thema als innovatives Konzept für die MS-Pathogenese zunehmendes Interesse gewinnt. Das Konzept einer durch Autoimmunität gegen Myelin-Antigene bedingten Erkrankung erkläre zahlreiche bei MS-Patienten erhobene Befunde nicht. Emmer und seine Kollegen konnten in Versuchen hingegen zeigen, dass Entzündungen, wie sie bei MS auftreten, durch Superantigene im zentralen Nervensystem erzeugt werden können. Es gebe darüber hinaus zunehmend Hinweise dafür, dass die Entzündung nicht das primäre und somit ursächliche Ereignis sei, sondern nichtentzündliche, degenerative Prozesse bereits Monate vorher auftreten, so Emmer. Erst nachfolgend könne sich in diesem Bereich des betroffenen Gehirns eine Entzündungsreaktion abspielen, die zu Symptomen führe und im MRT nachgewiesen werden könne. Das Auslösen dieser Prozesse durch Superantigene könnte ein Teil der Pathogenese von MS sein, so Emmer weiter.

„Endogene Retroviren sind im Laufe der Evolution ein integraler Teil des menschlichen Genoms geworden“, ergänzt Martin S. Staege. Eine Assoziation zwischen HERV und MS wurde mehrfach beschrieben. Umwelteinflüsse, im Verdacht steht hier beispielsweise das Epstein-Barr-Virus, können dazu führen, dass schlafende HERV-Sequenzen im menschlichen Erbgut im zentralen Nervensystem „transaktiviert“ werden. Ob und wie diese HERV-Proteine zur Entzündungsreaktion bei MS beitragen, untersucht derzeit die Arbeitsgruppe um Emmer und Staege unter anderem in Kooperation mit Dr. Holger Cynis vom Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie (IZI) in Halle.

Wenn sich die Theorie bewahrheite, könne der degenerative Anteil der Pathogenese der MS durch neue therapeutische Ansätze beeinflussbar sein, so die Forscher.

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19.09.2017
hallelife.de - Redaktion