Einen Führerschein konnte der junge Mann nicht vorweisen. Auf Befragen gab er an, die Fahrerlaubnis nie erworben zu haben. Ein zudem durchgeführter Drogenschnelltest zeigte den Konsum von Cannabis an. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet, Ermittlungen eingeleitet und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.