Lebensgefährlicher Spaziergang im Gleis

von 12. Juni 2014

Nach den Aussagen des betroffenen Zugführers begab sich die Person mehrfach in den Gleisbereich, balancierte auf den Schienenkopf und verließ das Gleis erst nach wiederholtem Achtungssignal des Zugführers. Eine sofort eingesetzte Streife der Bundespolizei konnte im Zusammenwirken mit einer Streife der Landespolizei vom Polizeirevier Saalekreis einen 27 – jährigen Mann in der Ortslage Krumpa feststellen, der zugab der Gleisspazierer zu sein.

Über seine Motive für sein lebensgefährliches Verhalten machte er keine Aussagen. Ihm war nicht bewusst, dass er mit seinem Handeln sein Leben riskierte. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg darauf hin, dass das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten ist. Die Gefahren, die von herannahenden Zügen ausgehen, werden, wie dieser Fall erneut zeigt, regelmäßig unterschätzt. Der Mann muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem hohen Bußgeld rechnen