Informationen zu Patientenrechten

von 15. August 2014

Grundsätzlich liegt bei Behandlungsfehlern die Beweislast beim geschädigten Patienten. Anders sieht es bei groben Behandlungsfehlern aus. Hier muss der Arzt nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft. Klagen können zur langwierigen Angelegenheit ausarten. Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. “Die Patientenrechte der Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ist in der Regel nur mit Hilfe eines Gutachtens und einer Klage vor einem Zivilgericht möglich“, erläutert Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Durch eine Klage bei der Landesärztekammer kann der betreffende Arzt auch berufsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die geschädigten Patienten können sich wegen eines Gutachtens direkt an ihre Krankenkasse wenden, vom „Medizinischen Dienst“ werden kostenfreie Gutachten erstellt. Eine weitere Anlaufstelle für ein Gutachten ist die zuständige Landesärztekammer, informiert Jürgen Buck weiter. Geregelt wird die Durchsetzung von Patientenrechte, unter anderem im Falle von Behandlungsfehlern oder Fehldiagnosen, durch das „Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte“.

Ausführliche Informationen zu „Patientenrechte“ und wo eine kostenlose persönliche Beratung in Anspruch genommen werden kann, stehen Patienten und Angehörigen unterwww.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, unter „Patientenrechte für Krankenversicherte“ kostenlos zur Verfügung.