Bezahlbaren Wohnraum auch in der Altstadt sichern

Bezahlbaren Wohnraum auch in der Altstadt sichern
von 5. Mai 2023 0 Kommentare

Zum Bebauungsplan Große/Kleine Brauhausstraße

Diesen Monat wird in den Gremien des Stadtrates über einen Bebauungsplan abgestimmt, der mehrere Wohn- und Geschäftshäuser auf dem brachliegenden Areal hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen und der Großen Brauhausstraße in der Hallenser Altstadt vorsieht. Die SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) hat dazu einen Änderungsantrag eingebracht.

Eric Eigendorf, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärte dazu: „Wir begrüßen, dass es auf der lange unbebauten Fläche hinter dem Ritterhaus vorangehen soll. Das Vorhaben zeigt, dass unsere Stadt für Investoren auch weiterhin attraktiv ist. Die Verwaltung sollte aber bei solchen Bauvorhaben aktive Stadtentwicklung betreiben. Besonders beim starken Anstieg der Mieten in der Altstadt ist nämlich dringend Handlungsbedarf geboten. Durch ihr wohnungspolitisches Konzept ist die Stadt verpflichtet, bei Neubauprojekten auch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir fordern, dass ebenso beim Bebauungsplan Große/Kleine Brauhausstraße ein Fünftel der Wohnfläche für bezahlbares Wohnen vorgesehen wird. Beim Vorhaben Tuchrähmen wurde ein gutes Modell gefunden, um den Investor dazu zu verpflichten. Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, auch für die geplanten Wohnhäuser hinter dem Ritterhaus eine solche Verpflichtung zu erreichen. Damit wird dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum in unserer Altstadt geschaffen.“

„Die notwendige Verdichtung der Bebauung in der Altstadt darf nicht zu Lasten von Klimaschutz und der Lebensqualität der Menschen erfolgen. Deshalb benötigt eine bauliche Innenentwicklung ebenso eine Verbesserung von Grünflächen im städtischen Kerngebiet. Grün in der Stadt ist attraktiv, schützt und rechnet sich. Beim Bauvorhaben Brauhausstraße sollten daher auch Vegetationsflächen berücksichtigt werden, die Regenwasser zurückhalten können. Begrünung kann die Gebäude und ihre Umgebung während des Sommers abkühlen und steigert den Wert von Stadtquartieren. Wenn im Bebauungsplan jetzt nachgesteuert wird, kann das Areal hinter dem Ritterhaus ein Beispiel für eine nachhaltige Stadtentwicklung sein, die sowohl soziale als auch ökologische Aspekte berücksichtigt“, so Prof. Dr. Christine Fuhrmann, Landschaftsarchitektin und sachkundige Einwohnerin der SPD-Fraktion abschließend.

 

 

Hintergrund

Änderungsantrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zur Beschlussvorlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Vorlagen-Nr. VII/2022/03730):

http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=22846&voselect=18308

         

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