1,5 Mill. EUR Zweitwohnungssteuer 2019 in Sachsen-Anhalt

von 5. Mai 2020

15 % der sachsen-anhaltischen Kommunen erhoben 2019 Zweitwohnungssteuer, das bedeutet 2 von 3 kreisfreien Städten und 31 von 215 kreisangehörigen Gemeinden.

Bei insgesamt 1 956 Mill. EUR Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben betrug der Anteil der Zweiwohnungsteuer in Sachsen-Anhalt 2019 weniger als 0,08 %, bezogen auf die 1 137 Mill. EUR Gemeindesteuern 0,13 %. Für die einzelne Gemeinde kann die Zweitwohnungssteuer als wichtige Finanzierungsquelle Bedeutung erlangen. Die Stadt Merseburg beschloss für 2019 erstmalig eine Satzung zur Erhebung der Steuer.

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Auf Grund der Höhe und des sich daraus ergebenden Anteils innerhalb der Gemeindefinanzierung, wird die Zweitwohnungssteuer zuweilen als „Bagatellsteuer“ bezeichnet.

Zahlungspflichtig für Zweitwohnungssteuer sind natürliche Personen die eine Zweit- bzw. Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet haben. Über die Erhebung entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit.

Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Finanzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.