Eindämmungsmaßnahmen sind aktuell angebracht – Notparlament muss eingesetzt werden

von 29. Oktober 2020

„Die CDU-Fraktion hat sich im Zuge der Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum weiteren Vorgehen verständigt. Wir tragen den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vollumfänglich mit. Nach dem befristeten Teil-Lockdown und der Bewertung der Infektionszahlen für Sachsen-Anhalt sollte allerdings erneut auf den Sachsen-Anhalt-Plan eingeschwenkt werden, der dem Infektionsgeschehen hierzulande bisher gut Rechnung getragen hat. Wir können aktuell aber nicht die Augen davor verschließen, dass die Infektionszahlen auch in Sachsen-Anhalt steigen und ein länderübergreifendes abgestimmtes Maßnahmenpaket den größten Nutzen bringt. Die CDU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, dass nach 14 Tagen überprüft werden muss, ob die Maßnahmen greifen. Zu begrüßen ist, dass für die vielen durch die Schließung betroffenen Betriebe, der Umsatzausfall in Höhe von 75 Prozent, des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats aus 2019, erstattet werden soll. Für Unternehmen die erst neu am Markt sind, wird es eine Sonderregelung geben.

Auch im Parlament sollten die Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Bereits zum ersten Lockdown hat die CDU-Fraktion die Einsetzung eines Notparlamentes gefordert. Wir können die Bürgerinnen und Bürger nicht aufrufen persönliche Kontakte zu verringern und im Landtag von Sachsen-Anhalt im Normalbetrieb tagen.“