Gleiches gilt für Gefahrgutbeauftrage. Die Inhalte der Sondervereinbarung sind unter www.halle.ihk.de/coronavirus (Nummer 4736642 im Suchfeld oben eingeben) abrufbar. Auf dieser Internetseite stellt die IHK zudem alle aktuellen Informationen für Unternehmen zusammen.
Die IHK begründet die Absage mit dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Auch wegen der erlassenen Verordnung des Landes zum Schutz der Bevölkerung können Prüfungen nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden. Wann diese nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Die IHK steht dazu mit den zuständigen Behörden im engen Austausch. Sie wird die neuen Termine bekannt geben, sobald das Infektionsrisiko wieder geringer eingeschätzt wird.