Landesregierung ändert Schulverordnung

von 1. Oktober 2014

“Die sogenannte zweite Phase der jetzigen Landesverordnung sah ursprünglich vor, dass Grundschulen ab dem Schuljahr 2017/18 mindestens 80 Schülerinnen und Schüler haben müssen. Jetzt will das Kultusministerium diese Zahl 80 nur noch in den Oberzentren und Kernstädten der Mittelzentren umsetzen. Im übrigen Kreisgebiet würden dann die bisherigen Vorgaben weitergelten und nicht verschärft. Auch die bisherigen Ausnahmegründe blieben erhalten.

Keine Entscheidung der letzten Monate wird durch die Modifikation in Frage gestellt. Aber eine neue Schließungswelle wird es nicht durch verschärfte Landesvorgaben geben. Die Überwindung der kleinteiligen Grundschullandschaft durch Schulverbünde bleibt aus meiner Sicht sinnvoll. Die CDU wird daher an dieser Idee festhalten, auch wenn eine Schulgesetzänderung derzeit nicht möglich ist.”