Soloselbständige, also viele Kunstschaffende, können eigenständig und ohne Hilfe durch einen Steuerberater diese Abschlagszahlung beantragen, wenn die beantragte Unterstützung maximal 5.000 Euro beträgt. Professionelle Unterstützung wird erst ab Unterstützungszahlungen von über 5.000 Euro nötig. Die Novemberhilfe umfasst 75% des Umsatzes des Monats November 2019. Soloselbständige also insbesondere freischaffende Künstler verfügen oftmals über stark schwankende Einnahmen. Daher können sie alternativ den Durchschnitt des Jahres 2019 als Berechnungsgrundlage nutzen, so Robra.
Die Hilfen sind nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums ab Ende November unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu beantragen. Benötigt wird ein ELSTER-Zertifikat. Wer noch nicht über das ELSTER-System der Finanzämter seine Steuererklärung erstellt, sollte das Zertifikat schon jetzt beantragen.