Polizeibeamtin wird für überlanges Gerichtsverfahren eine Entschädigung gewährt

von 3. August 2012

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat erstmals mit Urteil vom 25. Juli 2012 entschieden, das ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Halle insgesamt unangemessen lang angedauert hat. In dem konkreten Fall hatte sich eine Polizeibeamtin gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revierkommissariat gewandt.Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde zwei Jahre nach Eingang der Klage abgeschlossen. Der Senat befand, dass angesichts der geringen Schwierigkeit des Verfahrens eine Gesamtbearbeitungsdauer des Ausgangsrechtsstreits mit über zwei Jahren und dessen Bearbeitung in einzelnen Verfahrensstadien nicht mehr als angemessen anzusehen sei. Der Polizeibeamtin wurde daraufhin eine Entschädigung zugesprochen.