Wiegand-Referentin: Prozess gestartet

von 17. August 2010

Am Dienstag ist vorm Arbeitsgericht der Prozess um den Arbeitsvertrag der städtischen Mitarbeiterin Sabine Ernst gestartet. Die Referentin des Innendezernenten Bernd Wiegand klagt auf Weiterbeschäftigung. Hintergrund der Klage sind unterschiedliche Auffassungen über die Stelle. Nach Ansicht der Stadtverwaltung war der Arbeitsvertrag nur für ein Jahr befristet.

Für die Stadt endet die befristete Anstellung laut Arbeitsvertrag am 31. August. Ab 1. September soll dann Referentin Ulrike Rohne-Rehagel aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkommen. Sie war zuvor im OB-Büro tätig gewesen und anschließend Wiegand zugeordnet worden. Doch Wiegand pocht auf sein Recht: ein Beigeordneter darf sich die Referentin selbst aussuchen. “Ich werde mir die Referentin nicht von der Oberbürgermeisterin vorschreiben lassen”, so Wiegand.

Zum ersten Prozesstag ging es vor allem um die Eilbedürftigkeit. Vier Stunden wurde darüber verhandelt, ob Ernst auch über den 31. August hinaus bei der Stadt angestellt ist. Doch der Eilantrag wurde abgelehnt, die Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung nicht gesehen. Nun wird eine Entscheidung zu dieser Frage erst im Hauptverfahren gefällt. Wird dann vor Gericht zugunsten von Sabine Ernst entschieden, drohen der Stadt Gehaltsnachzahlungen. Für den 19. November ist der nächste Verhandlungstag angesetzt. Dann muss auch Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados persönlich vor Gericht erscheinen. Am Dienstag ließ sich die Stadt nur von der Anwaltskanzlei vertreten.

Die Juristen von Sabine Ernst schlugen einen Vergleich vor – nämlich von dem ihrer Meinung nach im Vorfeld zugesagten unbefristeten Arbeitsvertrag abzusehen und stattdessen eine Befristung bis zum regulären Ende der Beigeordneten-Amtszeit von Bernd Wiegand im April 2015 festzulegen. Gut eine halbe Stunde versuchte die vorsitzende Richterin, den Streit mit diesem Kompromiss zu beenden. Nach einem kategorischen Nein der Stadt-Anwältin wurde die Juristin beauftragt, doch erst einmal die Oberbürgermeisterin über diesen Vorschlag zu informieren. Doch es blieb beim Nein, aus den Worten der Richterin war eine Rüge an dem kompromisslosen Verhalten des Stadtoberhaupts zu entnehmen.