Verlängerte Eintragungsfrist für Volksbegehren

von 26. Mai 2020

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes hatte den Antrag geprüft. Im Ergebnis der verfassungsmäßigen Auslegung wurden wesentliche Erschwernisse bei den Eintragungen für das Volksbegehren in der Zeit vom 23. März 2020 bis zum 3. Mai 2020 festgestellt. Damit sind insgesamt 42 Tage der ursprünglichen Eintragungsfrist hinzuzurechnen. Hierbei wurde die Dauer und die Intensität der Einschränkungen aufgrund der Eindämmungsverordnungen zur Corona-Pandemie berücksichtigt. Die verlängerte Eintragungsfrist wird nun im Ministerialblatt bekannt gemacht.