Bürgergeldgesetz – Das ist neu ab 1. Juli 2023 im Bereich der Leistungsgewährung

Bürgergeldgesetz – Das ist neu ab 1. Juli 2023 im Bereich der Leistungsgewährung
Geld - Bild von Willfried Wende auf Pixabay
von 4. Juli 2023 0 Kommentare

Der Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis, Anja Vögele, informiert zu Neuerungen des Bürgergeldgesetzes.

 

Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden teilweise angehoben. Bei monatlichen Einkünften aus einer Tätigkeit, die zwischen 100 und 520 Euro liegen, gibt es einen Freibetrag von 20 Prozent, der nicht in Anrechnung kommt. Wird ein Erwerbseinkommen über 520 und bis 1.000 Euro erzielt, dann steigt der Freibetrag von vormals 20 auf 30 Prozent. Bei einem Einkommen von 1.000 bis 1.200 Euro greift ein Freibetrag von 10 Prozent. Die monatlichen Einkünfte müssen uns mitgeteilt werden, das ist nichts Neues.

Gute Nachrichten für Schüler: Das Einkommen aus einer Erwerbtätigkeit, die ausschließlich in den Schulferien ausgeübt wird, zählt nicht als Einkommen und wird somit nicht auf die Bürgergeldleistungen angerechnet. Diese Regelung gilt bis zu einem Alter von 25 Jahren. Ein Ferienjob kann sich lohnen, um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Das zusätzliche Geld ist vielleicht hilfreich, um den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Weiterführende Informationen zum Thema Ferienjob sind auf diesem Portal Bürgerservice Sachsen-Anhalt – Ferienjob zu finden.

Das Ehrenamt wird gestärkt: Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die steuerfrei sind, werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro im Jahr nicht als Einkommen angerechnet.

Mutterschaftsgeld zählt nicht mehr als Einkommen. Es ist aber trotzdem wichtig, dass uns der entsprechende Leistungsbezug mitgeteilt wird.

Nimmt ein Bezieher von Bürgergeldleistungen an einer medizinischen Rehabilitation teil, dann muss ab sofort kein Übergangsgeld betragt werden. Das Bürgergeld wird weitergezahlt. Es ist aber sehr wichtig, dass trotzdem dem Eigenbetrieb für Arbeit die Dauer der Reha mitgeteilt wird.

Fazit:  Mit dem Bürgergeld wird die grundlegende Erfahrung verstärkt, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht. Bei Fragen können Sie uns gern unter Rufnummer 03461/2440 oder unter www.efa-sk.de kontaktieren.

         

Noch keine Kommentare

Beginne eine Unterhaltung

Noch keine Kommentare

Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.

Only registered users can comment.