Von den 2 750 sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner stellten insgesamt2 173 Verbraucherinnen und Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Darunter wurden 2 160 Verfahren eröffnet und 5 Verfahren mangelsMasse abgewiesen. In 8 Verfahren konnten sich die Schuldner und Gläubiger mittelseines Schuldenbereinigungsplan einigen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl derAnträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um 540 bzw. 33,1 %. Auch bei denehemals selbstständig Tätigen kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg um35,5 % auf 538 Anträge auf Eröffnung eines Verfahrens. Davon wurden 491 Verfahren eröffnet, 46 mangels Masse abgewiesen und in einem Verfahren der Schuldenbereinigungsplan angenommen. Weitere 39 Anträge betrafen natürliche Personen alsGesellschafter u. Ä., Nachlass- und Gesamtgutverfahren. Für die Verfahren der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner wurde von den Amtsgerichten eine voraussichtliche Forderungssumme in Höhe von rd. 169 Mill. EUR beziffert.
Entgegen dem allgemeinen Anstieg bei den Insolvenzverfahren 2021 wurden jedoch rd. 20 % weniger Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen registriert als noch ein Jahr zuvor. Von den insgesamt 285 Unternehmensinsolvenzen war jedes 6. Unternehmen (46) im Baugewerbe tätig. Weitere 43 Unternehmensinsolvenzen betrafen Unternehmen aus Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und 28 Anträge von Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe. Die Gesamtzahl aller zum Zeitpunkt der Antragstellung betroffenen Beschäftigten belief sich 2021 auf 1 586 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mehr als die Hälfte (871 Beschäftigte) waren in den Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes tätig. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger an die Unternehmen beliefen sich auf rund 146 Mill. EUR.
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen zum Thema Insolvenzen finden Sie im Internetangebot des StatistischenLandesamtes Sachsen-Anhalt.
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass es sich hierbei um vorläufige Werte handelt und ein Anstieg aufgrund von später eingehenden Meldungen für Dezember 2021 weiterhin möglich ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem1. März 2020 bis 30. April 2021 die Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie teilweise ausgesetzt war.