Zulagenzahlungen bei Abordnungen von Lehrkräften

Zulagenzahlungen bei Abordnungen von Lehrkräften
Lehrer Buch - Bild Gerd Altmann
von 7. Februar 2024 0 Kommentare

Ministerium für Bildung ermöglicht Zulagenzahlungen bei Abordnungen von Lehrkräften

 

Die Unterrichtsversorgung ist aufgrund der im Frühling 2023 eingeführten Vorgriffstunde zum Stichtag auf 95,1 % gestiegen – dies ist ein Zuwachs von 1,6 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.

Dies hat insbesondere an den Gymnasien – vor allem im Süden des Landes – zu einer gewissen Entspannung und leichten Personalüberhängen in dieser Schulform geführt.

Dadurch werden Abordnungen an weniger gut versorgte Schulen anderer Schulformen möglich. Eine erste Auswertung zeigt, dass bisher 23 Personen in einem Umfang von 209 Lehrerwochenstunden auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit den durch die Vorgriffstunde entstandenen Überhängen entsprechend abgeordnet worden sind. Auch unabhängig von der Vorgriffstunde sind Abordnungen von Lehrkräften üblich, um die Funktionsfähigkeit an anderen Schulen aufrechtzuerhalten und zu einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung an der jeweiligen Schule beizutragen.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Es ist erfreulich, dass die Vorgriffstunde insbesondere an der Schulform Gymnasium zu solchen Effekten führt. Gleichzeitig sehen wir aber, dass trotz der verbesserten Situation insbesondere an den Sekundarschulen immer noch Defizite bei der Unterrichtsversorgung existieren. Daher visieren wir an, Abordnungen im größeren Umfang möglich zu machen und greifen dafür auf das Instrument der Zulagenzahlung zurück, um verstärkt Anreize zu schaffen.“

 

Dazu können die bestehenden Rahmenregelungen für Personalgewinnungszulagen in § 16 Abs. 5 TV-L und § 7b LBesG genutzt werden.

Alle Gymnasiallehrkräfte werden daher zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres über die Möglichkeit der Zulagenzahlung informiert.

     
PP    

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