Impfzentrum akzeptierte Vorsorgevollmacht nicht

von 28. Februar 2022

Auch in anderen wichtigen Alltagsfragen werden Vollmachten mitunternicht akzeptiert, wenn sie nicht den hauseigenen Vorgaben entsprechen.Zum Beispiel werden Bankvollmachten nur akzeptiert, wenn sie mit deninstitutseigenen Formularen erstellt wurden.

Im Fall der Einwilligungserklärung darf der Bevollmächtigte nur für die zuimpfende Person unterschreiben, wenn dieser die Einwilligungsfähigkeitfehlt, sie also selbst nicht mehr entscheiden kann. In beiden Fällen gebenDritte vor, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um akzeptiert zuwerden. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzlichen Grundlagen.

Eine Vorsorgevollmacht soll in solchen Fällen zur Anwendung kommen, indenen der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht selbst ganz odernur teilweise regeln kann. Ob die Person wegen einer körperlichen odergeistigen Erkrankung nicht mehr handeln kann, ist nach außenunerheblich. Dem Vollmachtgeber obliegt die Entscheidung. Er kann mitdem Bevollmächtigten im Innenverhältnis Regelungen treffen, wann undwie der Bevollmächtigte nach außen für ihn auftreten darf. Überschreitetder Bevollmächtigte seine Kompetenzen, dann muss dies zwischendiesen beiden Parteien geklärt werden.

Bei Fragen rund um das Thema Patientenverfügung undVorsorgevollmachten bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auchBeratungen in den Beratungsstellen an. Das landesweite Servicetelefonder Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte undTerminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sieunter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.