Im Krankenhausgesetz wird verstärkt auf Kooperation zwischen Kliniken gesetzt. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden. Krankenhausschließungen sind nicht geplant.
In Sachsen-Anhalt gibt es 48 Krankenhäuser. Darunter sind Uni-Kliniken, Schwerpunkt-Krankenhäuser, Spezialversorger wie Herzzentren und Häuser mit Grundversorgung. Auf Grundlage des jetzt zu novellierenden Krankenhausgesetzes wird der Rahmenplan entwickelt, in dem festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Angebote vorhält.