Krankenhausgesetz setzt auf Qualität und Kooperation

Krankenhausgesetz setzt auf Qualität und Kooperation
von 18. September 2018

Im Krankenhausgesetz wird verstärkt auf Kooperation zwischen Kliniken gesetzt. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden. Krankenhausschließungen sind nicht geplant.

In Sachsen-Anhalt gibt es 48 Krankenhäuser. Darunter sind Uni-Kliniken, Schwerpunkt-Krankenhäuser, Spezialversorger wie Herzzentren und Häuser mit Grundversorgung. Auf Grundlage des jetzt zu novellierenden Krankenhausgesetzes wird der Rahmenplan entwickelt, in dem festgelegt wird, welches Krankenhaus welche Angebote vorhält.