Neue Eindämmungsverordnung der Stadt Halle – Testpflicht wird gelockert

Neue Eindämmungsverordnung der Stadt Halle – Testpflicht wird gelockert
von 25. Juni 2021

In der Stadt Halle (Saale) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 26. Mai 2021 unter der 35; seit zehn Tagen hat die Inzidenz den Wert von 5,0 nicht mehr überschritten. Der Pandemiestab der Stadt Halle (Saale) hat deshalb beschlossen, die Testpflicht weiter zu lockern. Die Testpflicht entfällt somit für folgende Bereiche:

  • außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbare Einrichtungen;

  • Kultureinrichtungen (z.B. Literaturhäuser, Theater, Musiktheater, Kinos, Planetarien, Sternwarten sowie Angebote von Konzerthäusern und -veranstaltern),

  • Stadt- und Naturführungen, – in geschlossenen Räumen von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke,

  • im Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. Eindämmungsverordnung mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.

Die 6. städtische Eindämmungsverordnung wird am Samstag, 26. Juni 2021, veröffentlicht; die Regelungen gelten somit ab Sonntag, 27. Juni 2021.