Sachsen-Anhalt verlängert grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen

Sachsen-Anhalt verlängert grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen
von 19. März 2022

Die neue Eindämmungsverordnung tritt Samstagnacht in Kraft. Das Kabinett hat die Verordnung heute im Umlaufverfahren beschlossen.

Sachsen-Anhalt nutzt die vom Bund beschlossene Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, um die bisherige Eindämmungsverordnung mit grundlegenden Schutzmaßnahmen um zwei Wochen zu verlängern. Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in geschlossenen Räumen wie Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und Ladengeschäften muss demnach weiterhin mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum werden aufgehoben. Für Veranstaltungen, Kulturangebote und Sportveranstaltungen werden die zulässigen Personenobergrenzen gestrichen. Das 2-G-Plus-Zugangsmodell kann freiwillig vom Veranstalter gewählt werden, dann können Mindestabstände unterschritten und auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Eine verpflichtende Anwendung des 2-G oder des 2-G-Plus-Modells besteht nicht mehr. Stattdessen gilt insbesondere für diese Bereiche grundsätzlich die 3G-Zugangsregelung. Für Jahr- und Spezialmärkte im Freien entfällt die Testpflicht.

Die Corona-Test-Vorschriften für Schulen bleiben bestehen: Schülerinnen und Schüler müssen sich mittels Selbsttest an mindestens drei Tagen in der Woche auf das Corona-Virus testen.