Eine Verkäuferinbeobachtete die Tat und rief die Bundespolizei. Weiterhin stelltesich heraus, dass der 72-Jährige bereits ein aktuelles Hausverbot fürdas betroffene Geschäft hatte. So erwarten ihn nunErmittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch und Diebstahlgeringwertiger Sachen.